Regierung: Millionenschaden durch Missbrauch von Kurzarbeitergeld

Ein Kugelschreiber liegt auf einem Antragsformular für Kurzarbeitergeld.

Berlin. Durch Missbrauch von Kurzarbeitergeld in der Corona-Krise ist nach Angaben der Bundesregierung in diesem Jahr bisher ein Schaden von mehr als sechs Millionen Euro entstanden.

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Von März bis einschließlich August dieses Jahres seien bei der Bundesagentur für Arbeit (BA) rund 2100 Fälle erfasst worden, die auf möglichen Leistungsmissbrauch beim Kurzarbeitergeld hindeuteten, heißt es in einer der Nachrichtenagentur dpa vorliegenden Antwort auf eine Anfrage der FDP im Bundestag.

“Ein konkreter Verdacht auf Leistungsmissbrauch liegt aktuell in 21 Fällen vor”, so das Sozialministerium. Sie seien den Strafverfolgungsbehörden übergeben worden. Bislang sei ein finanzieller Schaden von etwa 6,3 Millionen Euro bekannt geworden.

Die BA verfüge seit März über eine systematische Erfassung von Missbrauchsfällen. Mit der Bearbeitung und Überprüfung von Fällen beim Kurzarbeitergeld seien bundesweit mehr als 6000 Personen beschäftigt.

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FDP-Politiker Kober fordert nachhaltige Schulung

Der sozialpolitische Sprecher der FDP-Bundestagsfraktion, Pascal Kober, sagte: “Die schnelle Auszahlung und die darauffolgende personelle Aufstockung zur Vermeidung von Missbrauch waren zu Beginn der Krise die richtige Entscheidung.”

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Jetzt müssten die Mitarbeiter, die aus unterschiedlichen Tätigkeitsbereichen und Dienststellen zusammengezogen worden seien, aber nachhaltig geschult werden, um Missbrauch aufzudecken und präventiv zu verhindern. "Denn es zeichnet sich schon jetzt ab, dass der finanzielle Schaden durch den Missbrauch von Kurzarbeitergeld erheblich ist."

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Kurzarbeitergeld auf bis zu 24 Monate verlängert

Das Bundeskabinett hatte vor einer Woche beschlossen, dass auch künftig Deutschlands Unternehmen ihre Beschäftigten wegen der Corona-Krise leichter in Kurzarbeit schicken können. Die Bezugszeit für das Kurzarbeitergeld wurde auf bis zu 24 Monate verlängert, maximal bis Ende 2021. Die Verlängerung soll für alle Betriebe mit einem Beginn der Kurzarbeit bis Ende 2020 gelten.

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Seit Jahresbeginn drückte die Krise die Einnahmen der Bundesagentur für Arbeit (BA) bis August um mehr als 1,2 Milliarden Euro im Vorjahresvergleich - die Ausgaben stiegen um knapp 17,4 Milliarden Euro. Die Ausgaben für konjunkturelle Kurzarbeit betrugen bis August 8,1 Milliarden Euro, die Erstattung der Sozialversicherungsbeiträge beim Kurzarbeitergeld schlug mit 6,2 Milliarden Euro zu Buche.

RND/dpa