Zwangsadoption in der DDR: Wie es ist, sein Kind unfreiwillig abzugeben

Signora-Viola Greiner-Willibald mit zwei ihrer Kinder.

Signora-Viola Greiner-Willibald mit zwei ihrer Kinder.

Als Singora-Viola Greiner-Willibald an diesem Tag im März 1983 ihre Unterschrift unter das Schriftstück setzt, realisiert sie noch nicht, dass dieser Moment ihr Leben verändern wird. Und nicht nur ihr Leben. 19 Jahre jung ist die heute 55-Jährige damals.

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Sie lebt in einer Kleinstadt in Sachsen und hat gerade ihr zweites Kind geboren. Michael heißt das Baby, es kommt etwas zu früh auf die Welt. Vier Tage lang stillt sie ihren Sohn, vier Tage lang ist sie ihm nahe, dann verliert sie ihn.

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Ihr erstes Kind Mandy ist ein Jahr zuvor auf die Welt gekommen. Während der Geburt des Bruders ist das Mädchen in einer Krippe untergebracht, der Vater der Kinder ist nicht vor Ort, er absolviert seinen Grundwehrdienst in der Nationalen Volksarmee.

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Als Singora-Viola Greiner-Willibald ihre Tochter aus der Krippe abholen will, kommt es zur unheilvollen Unterschrift. Die Leiterin der Einrichtung zitiert die unverheiratete Mutter in ihr Büro.

Ich hatte doch keine Wahl, man hätte mir sonst auch noch Mandy weggenommen.

Singora-Viola Greiner-Willibald

Die 19-Jährige soll eine Adoptionsfreigabe für Michael unterschreiben. Warum? Statt einer Antwort erhält sie eine Drohung. „Entweder Sie unterschreiben, oder wir nehmen Ihnen auch die Ältere weg“, bekommt sie zu hören.

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Sie will nicht unterschreiben – und tut es dennoch. „Ich hatte doch keine Wahl, man hätte mir sonst auch noch Mandy weggenommen“, sagt Singora-Viola Greiner-Willibald 36 Jahre später bei einem Treffen in Berlin.

Eine blaue Kugel für das verlorene Kind

Sie hat ihre Geschichte schon manches Mal erzählt, trotzdem werden ihre Augen an dieser Stelle feucht, die Stimme kippt leicht. Sie habe um Michael gekämpft. Versucht, ins Krankenhaus zu ihm vorzudringen, bis die Polizei sie abführt. Tagelang sitzt die junge Mutter auf einer Bank vor der Klinik. Michael bekommt sie nicht zu Gesicht.

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Nach sechs Wochen muss sie wieder an die Arbeit in einer Weberei. Keiner der Kollegen fragt nach dem Baby. Es geht weiter, als sei nichts geschehen. „Ich habe funktioniert“, sagt sie.

Das war mein Pflaster für die Seele.

Greiner-Willibald über ihre Arbeit als Pflegemutter

1985 stellt Greiner-Willibald einen Ausreiseantrag. Sie hat einen neuen Mann kennengelernt und geheiratet. Mit ihm, ihrer Tochter Mandy und dem vor Kurzem geborenen gemeinsamen Kind Stefan zieht sie nach West-Berlin. Die ehemalige DDR-Bürgerin will den Neuanfang, bekommt eine weitere Tochter, erkrankt später schwer. Es geht weiter. Und doch ist da diese Lücke, die bleibt. Michael fehlt. Jahr für Jahr an Weihnachten hängt seine Mutter eine blaue Kugel an den Baum, die ist für ihn.

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Greiner-Willibald arbeitet in West-Berlin lange als Pflegemutter. „Das war mein Pflaster für die Seele“, sagt sie. Trotz Sehnsucht lässt sie 30 Jahre verstreichen, bis sie sich auf die Suche nach dem verlorenen Sohn macht. „Ich hatte Angst, dass man mir nicht glaubt“, versucht die 55-Jährige zu erklären. Und immer wieder habe sie die Schuld bei sich gesucht.

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Von der Betroffenen zur Fachfrau

Die Schuld bei sich suchen – das sei beim Thema Zwangsadoptionen ganz typisch. „Wie so viele, die so etwas erlebt haben, ist auch Viola traumatisiert“, sagt Katrin Behr. Die 50-Jährige engagiert sich seit vielen Jahren für Betroffene von Zwangsadoptionen.

2008 gründete sie den Verein Hilfe für die Opfer von DDR-Zwangsadoptionen. Über diese Plattform haben nach eigenen Angaben mehr als 600 Menschen ihre Familien wiedergefunden. Darüber hinaus ist Behr hauptamtliche Beraterin für den Fachbereich DDR-Zwangsadoptionen. Doch sie ist nicht nur eine Fachfrau, sie ist selbst auch Betroffene.

Singora-Viola Greiner-Willibald und Katrin Behr waren von der Zwangsadoption in der DDR betroffen.

Singora-Viola Greiner-Willibald und Katrin Behr waren von der Zwangsadoption in der DDR betroffen.

Katrin Behr ist viereinhalb Jahre alt, als es früh morgens an der Wohnungstür klopft. Männer mit langen Mänteln, so erzählt sie es, kommen in die Wohnung und verhaften ihre Mutter. Das Mädchen und der ältere Bruder werden in ein Kinderheim gebracht, später trennt man die Geschwister.

„Ich habe mich gefühlt wie eine Marionette, die zusammenklappt, weil alle Verbindungen gekappt wurden.“ Katrin Behr wird adoptiert. Von einem Paar, verheiratet, linientreu. Oberflächlich gesehen geht es ihr dort gut, aber ihre Seele bleibt verletzt.

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Anzahl der Zwangsadoptionen unklar

Die Verhaftung der Mutter gründet juristisch auf Paragraf 249 des Strafgesetzbuches der DDR: „Gefährdung der öffentlichen Ordnung durch Verweigerung der Arbeit“.

Verletzend findet Behr, dass manche noch immer vom „Asi-Paragrafen“ sprechen. Ihre Mutter war alleinerziehend, wollte nicht in der Wäscherei arbeiten, aber deshalb sei die Familie weder asozial noch verwahrlost gewesen. Sechs Jahre verbringt die Mutter im Gefängnis. Lebenslang bleiben für Katrin Behr die existenziellen Ängste.

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Über die Anzahl der Zwangsadoptionen weiß man nichts Konkretes – verlässliche Erhebungen fehlen. Belegt ist nur, dass es in der DDR-Zeit 72 000 Fremdadoptionen gab – allerdings ist unklar, wie viele als Strafmaßnahmen dienten. Zwangsadoptionen nutzte der Staat als Mittel, um in Familien einzugreifen.

Eltern konnten schon inhaftiert werden, wenn sie nach Meinung des Staates ihrer Vorbildfunktion nicht nachgekommen sind. Als rechtliche Grundlage wurden häufig die Paragrafen 213 („Staatshetze“) und 217 („Republikflucht“) sowie der Paragraf 249 („Arbeitsverweigerung“) herangezogen. Der Verein schätzt, dass es mehrere Tausend Fälle von Zwangsadoptionen gegeben hat.

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Der verlorene Sohn - bleibt verloren

Während eine Rehabilitierung – samt Opferrente und Entschädigung – für zu Unrecht verbüßte Haftzeit der Eltern in vielen Fällen bereits geschehen ist, warten betroffene Kinder bis heute auf entsprechende Schritte.

Neben rechtlichen Maßnahmen, zum Beispiel die Erlangung der Ursprungsidentität, fordert der Verein eine Anerkennung und Entschädigung für erlittenes Unrecht. Auch Singora-Viola Greiner-Willibald ist nie entschädigt worden. Das Rehabilitierungsgesetz für betroffene Eltern greift nicht für sie. „Warum nicht?“, fragt die 55-Jährige. „Auch wenn ich nicht inhaftiert war, ist mir dennoch Unrecht angetan worden.“

Ich habe zu viel erwartet.

Katrin Behr über das Verhältnis zu ihrer Mutter

Greiner-Willibald hat ihren Sohn Michael inzwischen gefunden. Doch er will keinen Kontakt zu seiner leiblichen Mutter. „Das ist so, als habe ich ihn ein zweites Mal verloren“, sagt sie. Vielleicht brauche er noch mehr Zeit. „Auch seine Geschwister würden ihn so gern einmal kennenlernen.“

Katrin Behr hat lange auf ein Wiedersehen mit ihrer Mutter warten müssen, erst im Alter von 22 traf sie sie wieder. Ein unglaublicher Moment – und trotzdem lief in den folgenden Jahren nicht alles harmonisch ab. „Ich habe zu viel erwartet“, sagt sie heute.

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