Verträge abschließen und kündigen: Was ist der Unterschied zwischen Textform und Schriftform?
:format(webp)/cloudfront-eu-central-1.images.arcpublishing.com/madsack/T5LLFZJ37PLC2SALEDP3RPOR6A.jpg)
Die Schriftform erfordert eine eigenhändige Unterschrift.
© Quelle: Andrea Warnecke/dpa-tmn
Soll ein Vertrag gekündigt werden, gibt es verschiedene Wege: mit Brief per Post, per Mail oder sogar Whatsapp. Ein Überblick, wann welche Form zulässig ist und was Textform, Schriftform und elektronische Form unterscheidet.
Was bedeuten Textform und Schriftform?
In Deutschland gilt das Recht der Vertragsfreiheit, Verträge können also auch mündlich oder mit einem Handschlag abgeschlossen werden. In Abgrenzung dazu gibt es genau definierte Formen von Verträgen oder Kündigungen, die niedergeschrieben werden.
Die Schriftform wurde im Jahr 1900 in das deutsche Bürgerliche Gesetzbuch (BGB) aufgenommen. Sie ist dann erfüllt, wenn man eigenhändig mit seinem Namen unterschreibt. Bis zum 1. Oktober 2016 wurde das oft noch für eine Kündigung von Verbrauchern bei Unternehmen gefordert, zum Beispiel bei Handyverträgen. Seither sind laut Gesetz für solche Fälle keine eigenhändig unterschriebenen Briefe mehr nötig, die Schriftform darf nicht in den allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB) festgeschrieben werden.
Stattdessen reicht dafür die Textform. Zwar muss dafür ebenfalls der Name des Erstellers des Dokumentes genannt werden, eine Unterschrift ist aber nicht nötig. Voraussetzung für die Textform ist außerdem, dass der Text auf einem „dauerhaften Datenträger“ steht. Der Empfänger soll so dauerhaft Zugriff auf die Erklärung haben. Als dauerhaft gilt heute aber nicht mehr nur Papier, sondern zum Beispiel auch eine PDF-Datei, Mails, SMS, Nachrichten über Messenger wie Whatsapp oder auch Festplatten und USB-Sticks. Kündigungen, die der Textform bedürfen, müssen also nicht zwingend per Brief verschickt werden.
Zusammenfassend kann man also sagen: Die Schriftform ist eine Erklärung in Textform, ergänzt durch eine eigenhändige Unterschrift. Schriftform und „schriftliche Form“ bedeuten dabei das Gleiche. Im Unterschied dazu bedeutet „schriftlich“ hingegen nur, dass Schriftzeichen dauerhaft in einem Dokument wiedergegeben werden. Damit ist die schriftliche Darstellung also eine Voraussetzung für die Textform.
Wann ist die Schriftform nötig?
Für Verträge zwischen Verbrauchern und Unternehmen reicht seit Oktober 2016 die Textform. Es gibt aber weiterhin Verträge, die nur in Schriftform gekündigt werden können. Dazu zählen Arbeitsverträge, Mietverträge und Verbraucherdarlehensverträge. Ebenfalls in schriftlicher Form müssen Bürgschaften abgegeben werden, auch der Widerspruch eines Mieters gegen eine Kündigung muss in Schriftform erfolgen.
Was bedeutet die elektronische Form?
Die elektronische Form übersetzt die Schriftform ins digitale Zeitalter. Statt einer Unterschrift auf Papier setzt die elektronische Form eine „qualifizierte elektronische Signatur“ voraus. Diese Signatur ist dann gültig, wenn sie mit einem speziellen Kartenlesegerät, einer Signaturkarte oder mit einem digitalen Zertifikat bestätigt wurde.
Die elektronische Signatur ist mittlerweile über zahlreiche Anbieter im Internet möglich. Dazu zählen unter anderem FP Sign, inSign und DocuSign.