Todesfall: Was wird aus den Onlinekonten bei der Bank?
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Nach Schätzungen horten Deutschlands Banken zwischen 2 und 9 Milliarden Euro auf verwaisten Konten.
© Quelle: imago images/Gerhard Leber
Was passiert mit meinen Bankkonten, wenn ich plötzlich sterbe? „Diese Frage sollte man sich unbedingt stellen“, sagt Philipp Rehberg, Finanzexperte bei der Verbraucherzentrale Niedersachsen. „Sie wird sogar immer wichtiger. Zum einen, weil Leute ihre Konten bei verschiedenen Banken haben und zum anderen, weil die Verträge oft nicht mehr in Papierform, sondern online abgeschlossen werden.“ Vor allem junge Menschen würden ihr Geld bei trendigen Neobrokern verwalten – gesichert mit einem Passwort, das sonst keiner kennt.
Viele Millionen auf verwaisten Konten
Nach Schätzungen horten Deutschlands Banken zwischen 2 und 9 Milliarden Euro auf verwaisten Konten. Genau kann das allerdings keiner beziffern, weil die Bankverbände nach eigenen Angaben keine genauen Zahlen haben.
Die Institute sprechen von „nachrichtenlosen Guthaben“, weil sie keine Nachricht darüber haben, wem sie zustehen. „Die Banken erfahren ja nicht automatisch, wenn ein Kunde von ihnen verstorben ist“, sagt Finanzexperte Rehberg. „Außerdem sind sie nicht verpflichtet, Recherchen über ihre Kunden und deren Erben anzustellen.“
Liste der Konten und Depots anlegen
Doch wie können Bankkunden und -kundinnen sicherstellen, dass ihr Geld nicht ewig bei den Banken liegen bleibt? Rehberg rät, eine Liste von allen Konten und Depots anzulegen. „Somit wissen die Hinterbliebenen im Todesfall schon mal, wo es entsprechende Verträge geben muss“, so der Verbraucherschützer.
„Gibt es darüber keinerlei Infos, hilft der Ermittlungsservice weiter, den jeder Bankenverband hat“, erklärt Finanzexperte Rehberg. „Hinterbliebene können hier anfragen, ob Konten existieren.“
Einfache Vollmacht reicht oft nicht
„Um das Geld für Angehörige oder Vertraute zugänglich zu machen, nützt aber eine einfache Vollmacht oft nichts“, weiß Rehberg. „Die wird häufig nicht von den Banken akzeptiert.“ Der Finanzexperte empfiehlt, dafür entweder das entsprechende Formular der Bank zu nutzen oder eine spezielle Bank- oder Kontovollmacht von einem Notar oder Notarin beglaubigen beziehungsweise beurkunden zu lassen.
Übrigens: „Erben benötigen weder die Passwörter noch die Vollmacht, wenn sie einen Erbschein oder ein vom Nachlassgericht eröffnetes Testament vorlegen können.“
Bei Fragen rund um das Thema Bank- und Vorsorgevollmachten helfen die Verbraucherzentralen der Länder weiter.