Todesfall: Was wird aus den Online­­konten bei der Bank?

Nach Schätzungen horten Deutschlands Banken zwischen 2 und 9 Milliarden Euro auf verwaisten Konten.

Nach Schätzungen horten Deutschlands Banken zwischen 2 und 9 Milliarden Euro auf verwaisten Konten.

Was passiert mit meinen Bank­konten, wenn ich plötzlich sterbe? „Diese Frage sollte man sich unbedingt stellen“, sagt Philipp Rehberg, Finanz­experte bei der Verbraucher­zentrale Nieder­sachsen. „Sie wird sogar immer wichtiger. Zum einen, weil Leute ihre Konten bei verschiedenen Banken haben und zum anderen, weil die Verträge oft nicht mehr in Papier­form, sondern online abgeschlossen werden.“ Vor allem junge Menschen würden ihr Geld bei trendigen Neobrokern verwalten – gesichert mit einem Passwort, das sonst keiner kennt.

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Viele Millionen auf verwaisten Konten

Nach Schätzungen horten Deutsch­lands Banken zwischen 2 und 9 Milliarden Euro auf verwaisten Konten. Genau kann das allerdings keiner beziffern, weil die Bank­verbände nach eigenen Angaben keine genauen Zahlen haben.

Die Institute sprechen von „nachrichten­losen Guthaben“, weil sie keine Nachricht darüber haben, wem sie zustehen. „Die Banken erfahren ja nicht automatisch, wenn ein Kunde von ihnen verstorben ist“, sagt Finanz­experte Rehberg. „Außerdem sind sie nicht verpflichtet, Recherchen über ihre Kunden und deren Erben anzustellen.“

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Liste der Konten und Depots anlegen

Doch wie können Bank­kunden und -kundinnen sicher­stellen, dass ihr Geld nicht ewig bei den Banken liegen bleibt? Rehberg rät, eine Liste von allen Konten und Depots anzulegen. „Somit wissen die Hinter­bliebenen im Todes­fall schon mal, wo es entsprechende Verträge geben muss“, so der Verbraucher­schützer.

„Gibt es darüber keinerlei Infos, hilft der Ermittlungs­service weiter, den jeder Banken­verband hat“, erklärt Finanz­experte Rehberg. „Hinter­bliebene können hier anfragen, ob Konten existieren.“

Einfache Vollmacht reicht oft nicht

„Um das Geld für Angehörige oder Vertraute zugänglich zu machen, nützt aber eine einfache Vollmacht oft nichts“, weiß Rehberg. „Die wird häufig nicht von den Banken akzeptiert.“ Der Finanzexperte empfiehlt, dafür entweder das entsprechende Formular der Bank zu nutzen oder eine spezielle Bank- oder Kontovollmacht von einem Notar oder Notarin beglaubigen beziehungsweise beurkunden zu lassen.

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Übrigens: „Erben benötigen weder die Passwörter noch die Vollmacht, wenn sie einen Erbschein oder ein vom Nachlass­gericht eröffnetes Testament vorlegen können.“

Bei Fragen rund um das Thema Bank- und Vorsorge­vollmachten helfen die Verbraucher­zentralen der Länder weiter.

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