Sieg vor Gericht: Bremer Hirnforscher darf Tierversuche an Affen fortsetzen
Makake im Tierversuch an der Universität Bremen: Den Tieren werden dafür Kopfhalterungen implantiert und eine Elektrode ins Hirn geführt.
© Quelle: Villegas
Bremen. Der Neurobiologe Professor Andreas Kreiter darf seine Versuche an Makaken an der Universität Bremen fortsetzen. Das Verwaltungsgericht der Hansestadt hat einem entsprechenden Eilantrag des Wissenschaftlers am Freitag stattgegeben. Damit kann Kreiter seine Arbeit auch ohne die Genehmigung des Bremer Senats zunächst fortführen. „Das Gericht hat mit seiner Entscheidung die in unserem Grundgesetz verankerte Wissenschaftsfreiheit sichergestellt“, sagt der Rektor der Universität, Professor Bernd Scholz-Reiter. „Ich appelliere an die Bremer Politik, diese zu respektieren und zu wahren.“
Der Streit um Kreiters Versuche, die er seit 1998 an der Bremer Universität durchführt, war Ende vergangenen Jahres neu aufgeflammt. Der Wissenschaftler beantragte die Verlängerung seiner Versuche um ein Jahr. Dagegen protestierten Tierschützerinnen und -schützer mit einer stadtweiten Plakataktion, die zuständige Gesundheitssenatorin Claudia Bernhard (Linke) verweigerte die Entscheidung. Die Verwaltungsrichter haben ihre Behörde dafür nun deutlich gerügt: Diese habe unter anderem „nicht ansatzweise die in den letzten Jahren erzielten Forschungsergebnisse gewürdigt“ und „die Entscheidung über den Verlängerungsantrag des Antragstellers bewusst rechtswidrig verzögert“. Kreiter kann die Versuche nun, wie geplant, bis zum 30. November fortsetzen, falls die Gesundheitsbehörde keine Beschwerde gegen die Entscheidung einlegt. Weitere Forschungen und Versuche muss Kreiter danach neu beantragen. Die Gesundheitssenatorin will die Entscheidung des Gerichts nach Angaben eines Sprechers nun zunächst prüfen: „Anschließend werden wir uns zu den Inhalten und dem weiteren Umgang äußern können.“