Schädlinge im Gepäck: Keine Pflanzen als Urlaubsmitbringsel

Wer eine Pflanze aus dem Urlaub in Deutschland einführen möchte, sollte sich vorher genau informieren, ob dies überhaupt erlaubt ist.

Wer eine Pflanze aus dem Urlaub in Deutschland einführen möchte, sollte sich vorher genau informieren, ob dies überhaupt erlaubt ist.

Berlin. Pflanzen, die als Souvenir aus dem Urlaub mitgebracht werden, können gefährlich werden – und zwar dem Grün im eigenen Haus oder Garten. Denn mit ihnen können auch Schädlinge und Krankheiten einreisen, erläutert Gärtnermeister René Essel, Mitglied im Bund deutscher Baumschulen. Er verweist auf gesetzliche Ein- und Ausfuhrbestimmungen, über die man sich im Vorfeld informieren sollte.

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Ein Beispiel ist das Feuerbakterium Xylella, das aktuell ein Problem für Olivenbäume im Süden Italiens ist. Die ersten Symptome – Vergilbungen und welke Triebe – sind harmlos und deuten nicht direkt auf den Krankheitserreger hin. Allerdings ist dieser tückisch: Das Bakterium greift auch auf Obstbäume wie Pflaumen, Kirschen und Birnen über. Bekämpft wird es mit dem Abholzen der befallenen Bäume und großräumiger Quarantäne.

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Mitbringsel aus dem Urlaub: Pflanzen überleben oft nicht

Oftmals hat das grüne Reisesouvenir auch gar keine gute Überlebenschance im heimischen Umfeld: Es kommt nicht mit den neuen Standort, den Bodenverhältnissen und der Witterung klar. Das betrifft gerade Pflanzen aus dem Süden, die den deutschen Winter überleben müssen.

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Privatpersonen: Einfuhr von 50 Schnittblumen

Das Julius Kühn-Institut, Bundesforschungsinstitut für Kulturpflanzen, informiert, dass Urlauber aus den Mitgliedstaaten der Europäischen Union oder der Schweiz, Pflanzen oder Pflanzenprodukte aus dem Urlaub problemlos nach Deutschland mitnehmen können. Diese Regelung gilt jedoch nicht für die Kanarischen Inseln und die französischen Überseegebiete.

Die Einfuhr aus Nicht-EU-Ländern in Europa und dem angrenzenden Mittelmeerraum wie zum Beispiel dem Libanon, Syrien oder der Türkei ist für Privatpersonen geregelt. Private Urlauber dürfen drei Kilogramm Früchte und 50 Schnittblumen einführen, wenn diese frei von gefährlichen Krankheiten und Schaderregern sind.

Pflanzen ohne Zeugnis werden vernichtet

Das Bundesforschungsinstitut für Kulturpflanzen warnt, dass Pflanzen und Pflanzenprodukte aus nichteuropäischen Ländern außerhalb des Mittelmeerraumes nicht nach Deutschland eingeführt werden sollten. Nur wenn das Urlaubsland ein Pflanzengesundheitszeugnis ausgestellt hat, ist es überhaupt möglich, Pflanzen einzuführen – alle anderen Pflanzen werden ausnahmslos vernichtet.

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Von RND/dpa/hb

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