Reha-Antrag abgelehnt: Was können Sie tun?
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Grundsätzlich haben Sie das Recht auf eine Reha – aber was können Sie tun, wenn Ihr Antrag abgelehnt wird?
© Quelle: VERLAGSGRUPPE KAMPRAD, ALTENBURG www.vkjk.de
Hannover. Vielleicht wollen oder müssen auch Sie aktuell eine Reha beantragen und haben viele Fragen? Oder wurde Ihr Antrag auf eine Reha bereits abgelehnt und Sie möchten Widerspruch einlegen? Nachfolgend finden Sie alle wichtigen Informationen zum Thema Reha-Antrag.
Wer darf eine Reha beantragen und einen Reha-Antrag stellen?
Wer aufgrund einer Erkrankung, egal ob körperlich oder psychisch, längere Zeit nicht am Berufsleben bzw. am sozialen Leben teilnehmen kann und demnach nicht erwerbsfähig ist, hat unter bestimmten Voraussetzungen Anspruch auf Rehabilitation. Die Reha soll der Wiedereingliederung dienen. Beantragen kann eine Reha im Prinzip jeder, laut § 4 Sozialgesetzbuch I hat jeder ein Recht auf Wiederherstellung der Gesundheit, um aktiv wieder am Leben und der Arbeit teilhaben zu können. Eine Reha kann als Anschlussheimverfahren nach einem Klinikaufenthalt oder als Heilverfahren ohne vorangegangenen Krankenhausaufenthalt beantragt werden. Die Grundsätze: Reha vor Rente und Reha vor Pflege.
Wer zahlt die Reha?
Die Kostenträger sind im 6. Sozialgesetzbuch festgelegt. Diese sieben Träger werden auch als Rehabilitationsträger bezeichnet:
• gesetzliche Krankenversicherung
• gesetzliche Unfallversicherung
• Agentur für Arbeit
• Rentenversicherung
• Sozialämter
• Jugendhilfe
• Versorger von Kriegsopfern nach dem Bundesversorgungsgesetz
Je nach Krankheit und Situation ist einer der Kostenträger zuständig. Der behandelnde Arzt kann bei der Beantragung und dem Gang zum richtigen Kostenträger für Patienten hilfreich sein.
Muss ich Zuzahlungen bei meiner Reha leisten?
Reise, Unterkunft, Verpflegung sowie medizinische oder therapeutische Leistungen werden zwar vom zuständigen Versicherungsträger übernommen, trotzdem müssen Sie sich an diesen geringfügig beteiligen. Dies gilt allerdings nur, wenn Sie eine stationäre Leistung in Anspruch nehmen. In dem Fall beträgt Ihre Zuzahlung zwischen 5-10 Euro (abhängig vom Einkommen) pro Tag für längstens 42 Tage. Unter Umständen können Sie sich von diesen Kosten aber auch freistellen lassen – hier lohnt es sich in jedem Fall, sich über ein entsprechendes Antragsformular beim Rentenversicherungsträger zu informieren.
Wie wird ein Reha-Antrag gestellt?
Ein Reha-Antrag muss beim zuständigen Kostenträger gestellt werden. In der Regel ist der erste Gang der zum Hausarzt bzw. zum behandelnden Arzt. Es ist wichtig, dass dieser Sie bei der Antragstellung unterstützt und Ihnen zur Seite steht. Die Kostenträger verlangen einen ärztlichen Bericht, aus dem hervorgeht, aus welchen Gründen eine Reha erforderlich ist. Des Weiteren müssen Ziele definiert werden. Was erhoffen Sie sich von der Reha, welchen Nutzen gibt es? Fehlt der Arztbericht, stellt der jeweilige Kostenträger in der Regel einen eigenen Gutachter, welcher dann den Bericht erstellt. In vielen Fällen aber reicht der Bericht des eigenen Arztes aus.
Bei der Beantragung einer Reha muss auch festgelegt werden, ob eine ambulante oder stationäre Maßnahme gewünscht wird.
Welche Unterlagen brauche ich für einen Reha-Antrag?
Neben dem Arztbericht inklusive Zielen müssen alle Formulare eingereicht werden, die der jeweilige Kostenträger zur Verfügung stellt. Ein Reha-Antrag kann entweder direkt beim Kostenträger vor Ort mitgenommen oder online heruntergeladen werden. Wichtig ist, alle Formulare ordentlich und der Wahrheit entsprechend auszufüllen. Zusammen mit dem Bericht des Arztes müssen alle Unterlagen dann beim jeweiligen Kostenträger eingereicht werden.
Die Formulare bestehen in der Regel aus:
- Bogen zur Selbstauskunft.
- sogenannter AUD-Beleg, aus dem die bisherige Krankheitsgeschichte durch die zuständige Krankenkasse dokumentiert wird.
- Befundbericht des Arztes, dieser kann aber auch eigene Formulare und Papiere verwenden.
Warum wurde mein Reha-Antrag abgelehnt?
Grundsätzlich hat jeder das Recht auf eine Reha-Beantragung. Doch es müssen bestimmte Voraussetzungen erfüllt sein. Der Antragsteller muss:
- rehabilitationsbedürftig sein.
- eine positive Rehabilitationsprognose haben.
- rehabilitationsfähig sein.
Gründe für einen abgelehnten Reha-Antrag
Auch wenn alle Voraussetzungen erfüllt sind, kann es passieren, dass ein Antrag abgelehnt wird. Mögliche Gründe können sein:
- Fehlende Angaben oder Unterlagen
- Es ist wichtig, dass alle Unterlagen vollständig eingereicht werden. Sonst kann es passieren, dass der Antrag erst einmal abgelehnt wird.
- Fehlende Rehabilitationsfähigkeit oder Bedürftigkeit
- Ist der Kostenträger der Meinung, dass der Antragsteller nicht Reha-bedürftig oder einfach derzeit körperlich nicht in der Lage für eine Reha ist, kann er den Antrag ablehnen. Auch dann, wenn er der Meinung ist, die Reha würde nicht den gewünschten Erfolg erzielen können.
- Zu kurze Wartezeit zwischen den Rehas
- Zwischen zwei Reha-Maßnahmen eines Kostenträgers müssen in der Regel mindestens zwei Jahre liegen. Oder anders gesagt, nur alle zwei Jahre steht Ihnen eine Reha-Maßnahme zu. Sind diese zwei Jahre Wartezeit noch nicht vorbei, kann Ihr Antrag abgelehnt werden.
- Versicherungsrechtliche Voraussetzungen sind unerfüllt
- Jeder Kostenträger hat eigene Voraussetzungen. Beiträge müssen über einen gewissen Zeitraum eingezahlt worden sein, oder Sie müssen eine Mindestversicherungszeit erreicht haben. Erst dann haben Sie ein Anrecht auf Zahlungen für die Reha. Sind diese sogenannten versicherungsrechtlichen Voraussetzungen nicht erfüllt, kann der Antrag abgelehnt werden.
- Fehlende Bemühungen
- Jeder Antragsteller ist verpflichtet, mitzuwirken. Das bedeutet, Unterlagen müssen pünktlich eingereicht werden, zu vereinbarten Terminen besteht Erscheinungspflicht und Gutachtertermine oder ähnliches müssen wahrgenommen werden. Wer nicht mitwirkt, läuft Gefahr, dass der Antrag abgelehnt wird.
- Wenig profitable Kosten
- Die Kostenträger wollen natürlich nur dann Geld für eine Reha ausgeben, wenn diese in ihren Augen Sinn macht. Sind die möglichen Kosten wenig profitabel, kann der Antrag abgelehnt werden.
Mein Reha-Antrag wurde abgelehnt – kann ich Widerspruch einlegen?
Wurde Ihr Reha-Antrag abgelehnt? Das ist nicht gleich ein Grund zur Panik. Grundsätzlich haben Sie ein Widerspruchsrecht. Ihren Widerspruch müssen Sie innerhalb von 4 Wochen schriftlich formulieren. Fragen Sie Ihren behandelnden Arzt um Rat und Mithilfe. Fehlende Unterlagen sollten nachgereicht werden, Reha-Bedürftigkeit und Fähigkeit noch besser und deutlicher definiert werden. Bei den Gründen fehlende Bemühungen, zu kurze Wartezeiten oder versicherungsrechtliche Voraussetzungen kann der Widerspruch ins Leere laufen, grundsätzlich haben Sie aber gute Chancen.
Denn in sehr vielen Fällen wird einem Reha-Antrag nach Widerspruch stattgegeben. Sozialberatungen und unabhängige Patientenberatungen können Ihnen hier ebenfalls mit Rat und Tat zur Seite stehen und Ihnen bei den richtigen Formulierungen helfen.