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Pflegende Eltern: Diese Hilfsangebote verschaffen Familien eine Auszeit

Wenn Kinder schwer krank oder behindert sind, ist das eine große Herausforderung für Eltern. Unterstützung bekommen sie bei Familienentlastenden Diensten (FED).

Wenn Kinder schwer krank oder behindert sind, ist das eine große Herausforderung für Eltern. Unterstützung bekommen sie bei Familienentlastenden Diensten (FED).

Bonn. Sich um ein Kind mit einer Behinderung oder einer chronischen Erkrankung zu kümmern, kostet Eltern oft viel Zeit und Kraft. Wenn sie eine Auszeit brauchen, können sie auf eine Reihe von Hilfsangeboten zurückgreifen. Dazu gehören zum Beispiel Familienunterstützende Dienste (FUD), wie die Aktion Mensch in ihrem neuen Ratgeber "Wenn erst mal alles anders ist" erklärt.

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Familienentlastende Dienste bieten individuelle Unterstützung

Das auch als Familienentlastender Dienst (FED) bekannte Angebot wird oft von Wohlfahrts- oder Behindertenverbänden getragen. Es bietet Menschen mit Behinderung und deren Familien vorher individuell abgestimmte Unterstützung in zahlreichen Bereichen an. Angehörige können so selbst entscheiden, wann sie wie viel und welche Art von Hilfe benötigen.

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Verschiedene Möglichkeiten der Finanzierung

Die Mitarbeiter eines FED oder FUD kommen regelmäßig oder gelegentlich für einige Stunden vorbei und übernehmen Aufgaben in der Betreuung und Pflege. Auch Fahrdienste sowie Unterstützung am Abend, in der Nacht oder am Wochenende sind möglich. Bei der Finanzierung gibt es verschiedene Möglichkeiten: Krankenkassen etwa können die Kosten dafür übernehmen. Für einen Teil der Ausgaben müssen die Familien meist jedoch selbst aufkommen.

Vermittlung von Leihomas und Leihopas

Zudem helfen einige Wohlfahrtsverbände auch dabei, Leihopas und Leihomas zu vermitteln. In Absprache mit den Eltern übernehmen sie ehrenamtlich Tätigkeiten wie Lesen oder Basteln.

In Fällen, in denen Eltern mehr Unterstützung benötigen, kann ein ambulanter Pflegedienst bei der Grundpflege und der medizinischen Versorgung helfen. Er greift den Betroffenen in Bereichen wie Körperpflege und Ernährung unter die Arme, berät aber auch etwa bei der Beantragung von Pflegehilfsmitteln. Hat ein Kind mindestens den Pflegegrad 2, so übernimmt die Pflegeversicherung die Kosten für die Unterstützung durch einen ambulanten Pflegedienst.

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Tipp: Frühzeitig nach einem Kitaplatz suchen

Kinder unter drei Jahren mit Behinderung oder Erkrankung haben zudem einen Anspruch darauf, gemeinsam mit Kindern ohne Behinderung betreut zu werden. Je nach Region kann es allerdings sein, dass noch nicht ausreichend Kindergärten oder Kitas mit entsprechender Betreuung zur Verfügung stehen. Daher sollten sich Eltern frühzeitig um einen Platz bemühen.

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RND/dpa

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