Freizeit-Knigge in Corona-Zeiten: So lässt sich die neue Freiheit genießen
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Abstand halten, nicht mehr Menschen als nötig: Mit maßvollen Umgangsformen schützen wir uns selbst und die Mitmenschen in Corona-Zeiten.
© Quelle: Marius Becker/dpa
Hannover. Nach mehr als zwei Monaten Corona-Lockdown in Deutschland haben die Bundesländer erste Lockerungen erlassen. Cafés und Biergärten haben wieder geöffnet, Bars könnten in einigen Bundesländern folgen, es können wieder Hotelzimmer, Ferienwohnungen und ein Camping-Stellplatz gebucht werden. Ein Hauch Normalität schwebt in der Luft - und die Menschen fühlen sich zunehmend sicherer. Möglich wurden die Lockerungen der Eindämmungs-Maßnahmen unter anderem wegen der sinkenden Zahl an Neuinfektionen in Deutschland (Stand 27. Mai).
Dennoch, das Coronavirus bleibt ansteckend. Damit die Zahl der Neuinfektionen weiter sinkt, kommt es nun auf das Verhalten jedes Einzelnen an, betonen Virologen wie etwa Melanie Brinkmann. Wie aber sieht das richtige Verhalten in Fitnesstudio, Bar, Kino und Freibad aus? War das zum Höhepunkt des Lockdowns noch gesetzlich klar formuliert - verlassen Sie das Haus nur für das Nötigste - herrscht nun Unsicherheit.
Corona: Diese Regeln gelten in Freibädern
Für Kinder sind Freibäder im Sommer unverzichtbar, auch Hobbyschwimmer vermissen es, ihre Bahnen zu ziehen. Seit Mittwoch dürfen in vielen Bundesländern Freibäder nun wieder öffnen - unter strengen Auflagen. Viele machen aber noch nicht mit, weil es sich nicht lohnt - oder sie noch Konzepte erarbeiten müssen. Hallenbäder bleiben vorerst geschlossen.
Bislang sind lediglich die Ankündigungen der “Deutschen Gesellschaft für das Badewesen” bekannt, die für alle deutschen Freibäder gelten sollen. Demnach sind folgende Maßnahmen vorgesehen:
Anzahl der Besucher: Die Besuchermenge soll überwacht werden. Die Anzahl an Badegästen, die gleichzeitig im Freibad sein dürfen, soll durch das Personal begrenzt werden. Bademeister sollen die Badenden zählen und gegebenenfalls das Becken sperren. Hier gilt: 75 Prozent des Beckens kann genutzt werden. Im Schwimmer-Bereich dürfen demnach bis zu 52 Personen gleichzeitig im Wasser sein. In einem Nichtschwimmerbecken betrifft dies maximal 44 Personen.
Warteschlangen: Für längeres Anstehen soll es Abstandsmarkierungen geben, sodass der Mindestabstand von 1,5 Metern eingehalten wird. Lediglich eine Person darf an der Kasse stehen. Das gilt nicht nur für den Eingang, sondern auch für den gastronomischen Bereich, wo beispielsweise Pommes verkauft werden.
Hygiene: Flächen und Gerätschaften sollen “sehr häufig” durch das Personal gereinigt und desinfiziert werden. Dazu zählen unter anderem Handgriffe und Türklinken.
Freizeitparks öffnen mit strengen Auflagen
Im Zuge der Maßnahmen-Lockerungen dürfen seit Mittwoch auch vielerorts Freizeitparks wieder für Besucher öffnen. Allerdings müssen die Gäste auch hier Beschränkungen hinnehmen.
Begrenzter Einlass: Die tägliche Besucherzahl werde zum Schutz vor dem Coronavirus begrenzt, sagten Sprecher der Vergnügungsparks im Südwesten Deutschlands am Dienstag. Deutschlands größter Freizeitpark, der Europa-Park, begrenzt beispielsweise die tägliche Besucherzahl auf 10.000, dass seien rund 20 Prozent der sonst im Sommer üblichen Höchst-Besucherzahl.
Karten online kaufen: Eintrittskarten müssten, anders als sonst, vorab online reserviert werden. So könnten die Parks Besucherströme besser lenken.
Maskenpflicht im Park: In den Attraktionen werden Schutzmasken Pflicht sein, teilte der Verband Deutscher Freizeitparks und Freizeitunternehmen mit. Zudem müssten dort Plätze und Sitzreihen frei bleiben, um Abstand zu ermöglichen. Zudem gebe es Hygiene- und Abstandsregeln. Diese werden von den Gesundheitsämtern überwacht.
Restaurantbesuche: Bei einem Restaurantbesuch im Freizeitpark werden außerdem die Kontaktdaten aller Gäste notiert, teilte das Phantasialand mit. Auch vor den Restaurants ist ein Mindestabstand von 1,5 Meter einzuhalten.
Vor einem Besuch im Freizeitpark ist es ratsam, die Homepage zu besuchen und sich über den aktuellen Stand der Dinge zu informieren, da es von Bundesland zu Bundesland Unterschiede geben kann.
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Besuch in Kneipen und Bars: Nicht umarmen!
Nach Restaurants und Cafés durften vergangene Woche auch erste Bars und Kneipen, also reine Schankwirtschaften, wieder öffnen. Ab dem 2. Juni folgen weitere, unter strengen Hygienevorgaben. Kneipen-Hochburg Berlin wird wahrscheinlich vorerst nicht dabei sein. Reine Schankwirtschaften, darunter auch Bars, müssen in der Hauptstadt geschlossen bleiben (Stand 27.5.).
In den Bars und Kneipen, die wieder geöffnet haben oder es demnächst wieder dürfen, gelten größtenteils die gleichen Regeln: Gästelisten mit Namen und Kontaktdaten sind Pflicht. Es gelten Thekenverbot, Sitzplatz- und Bedienpflicht. Außerdem ist der Mindestabstand von 1,5 Metern einzuhalten, weshalb Wirte auf die Mindestanzahl an Gästen achten müssen.
Gastronomen befürchten, dass bei größeren Events wie etwa Fußballspielen die Abstandsregeln kaum eingehalten werden können. Sie appellieren daher an ihre Gäste, sich unbedingt an die Auflagen zu halten. Auch wenn der Lieblingsverein ein Tor schießt, sollte auf Küsse und Umarmungen erst einmal verzichtet werden - so schwer es auch fällt. Beim Nichteinhalten der Auflagen kann es zu Anzeigen, Platzverweisen und Schließung des Veranstaltungsortes kommen.
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Fitnessstudio: Diese Corona-Regeln gelten
In nahezu allen Bundesländern haben die Fitnessstudios wieder geöffnet. Deutschland größte Fitnessstudio-Kette “Mc Fit” informiert auf ihrem Instagramaccount, welche Regeln nun zu beachten sind. Mc Fit informiert dass es auch Möglich ist, dass wie Bundesländer eigene Regeln aufstellen.
Mindestabstand: Ein Abstand von 1,50 Meter ist einzuhalten. Um diese Abstände einhalten zu können, ist die Besucherzahl begrenzt - weshalb das Training nur 60 Minuten pro Person betragen sollte.
Hygiene: Mitlglieder sollten nur gesund erscheinen und regelmäßig die Hände und Geräte desinfizieren, ein Mundschutz ist dabei nicht Pflicht. Duschen und Umkleidekabinen sind geschlossen.
Corona: So sieht der Kinobesuch jetzt aus
Seit vergangener Woche dürfen auch Kinos wieder ihre Leinwände runterfahren. Wer über das Pfingstwochenende einen Ausflug plant, sollte folgende Auflagen beachten:
1,5 Meter Abstand halten: Auch im Kino wird auf die Abstandslänge von anderthalb Metern nicht verzichtet. Damit bleibt die Mehrzahl der Kinoplätze erstmal leer, denn wenn es bei 1,5 Metern Abstand bleibt, kann ein Saal nach Angaben der Verbände HDF Kino und AG Kino maximal zu 20 oder 25 Prozent ausgelastet werden.
Tickets online kaufen: Zum Kino gehen, sich von der Mitarbeiterin an der Kasse den Saalplan zeigen lassen und in Ruhe überlegen, wo man am liebsten sitzen möchte: Das gehört nun wohl erst einmal der Vergangenheit an. Stattdessen bitten die Kinos ihre Kunden darum, die Karten online zu kaufen. Auch in den Kinos selbst soll es möglichst wenig Interaktion geben.
Popcorn gibt es weiterhin: Auf den Kino-Klassiker Popcorn und weitere Snacks und Getränke muss trotz Corona nicht verzichtet werden. Allerdings wird es wegen der Hygienevorschriften ähnlich wie in Supermärkten und anderen Geschäften etwas anders sein als bisher. Das bedeutet in den meisten Fällen: Mit Abstand und Mund-Nasen-Schutz anstehen und bestellen. Dabei werden die Mitarbeiter oft hinter einer Plexiglasscheibe stehen. Vielleicht werden Nachos und weitere Snacks künftig auch mit einer kleinen Abdeckung überreicht.
Maskenpflicht: Eine Maskenpflicht herrscht nur außerhalb der Kinosäle, also beim Gang auf die Toilette oder während dem Kauf eines Snacks. Im Kinosaal gibt es nach Angaben der Verbände keine Maskenpflicht.
Corona-Krise: Wie läuft es ansonsten weiter?
Auch wer nicht in die Kneipe, ins Kino oder in die Achterbahn will, muss gewisse Regeln einhalten. So viel vorweg: Die aktuellen Kontaktbeschränkungen werden bis zum 29. Juni verlängert. Das bedeutet unter anderem, weiterhin Abstand halten zu müssen. Viele Geschäfte oder Cafés haben bereits den Boden mit Markierungen versehen oder Abstandhalter aufgebaut. Diesen Markern sollte unbedingt gefolgt werden und wenn die Person hinter einem schon beinahe in den Nacken haucht: Machen Sie Ihre Mitmenschen auf die Abstandsregeln aufmerksam. Das ist nicht spießig oder uncool - es schützt im Zweifelsfall Leben.
Die Maskenpflicht einhalten
In einigen Bereichen herrscht dazu weiterhin eine Maskenpflicht, im Einzelhandel beispielsweise. Ob in Cafés oder Restaurants eine Maske getragen werden muss, regeln die Bundesländer einzeln. Bei der Maskenpflicht herrscht meist auch eine Null-Toleranz-Politik, heißt: ohne Maske kein Eintritt. Denn eine Maske hilft in vielen Fällen, nicht nur dem Kunden, sondern vor allem den Menschen, die hinter dem Tresen stehen. Ein kürzlich durchgeführtes Experiment mit Hamstern verdeutlicht den Nutzen: Vor allem Corona-infizierte Hamster, die Maske “trugen”, steckten weniger gesunde Hamster an als welche ohne Maske.
In Corona-Zeit Kontaktkreis klein halten
Bund und Länder betonen ihre Empfehlung erneut: Die Zahl der Menschen, zu denen man Kontakt hat, sollte möglichst gering und der Kreis auch möglichst konstant gehalten werden. Bei privaten Treffen zu Hause in geschlossenen Räumen sollen die Hygiene- und Abstandsregeln ebenfalls beachtet werden, hieß es. Die Zahl der Personen sollte der Größe der Räume entsprechen „und für ausreichend Belüftung gesorgt werden“. Am sichersten ist allerdings ein Treffen im Freien.
Um den Kontakt mit Kioskbetreibern, Servicekräften oder Kassierern zu verringern, ist es empfehlenswert, kontaktlos zu bezahlen: Auch wenn eine Übertragung über Bargeld unwahrscheinlich ist, kann man sichergehen, indem man die Geldkarte benutzt.
Am besten im Freien aufhalten
“Wo die Möglichkeit besteht, sollen die privaten Zusammenkünfte im Freien abgehalten werden, da hier ein erheblich geringeres Infektionsrisiko besteht”, heißt es in der Erklärung der Bundesregierung. Wer also kann und auf Nummer sicher gehen will, verlagert die Treffen mit Freunden in den Garten, auf den Balkon oder in den Park. Wer sich im Restaurant trifft, sollte möglichst einen Tisch im Außenbereich wählen.
Virologe Christian Drosten erklärte die Außenbereiche der Gastronomie als “sichere Zone”, denn hier haben Viren weniger Chance. Das Problem in geschlossenen Räumen sind laut Drosten die Aerosole: Kleinste Partikel, die beim Atmen oder Sprechen in die Luft gelangen. In den Aerosol-Partikeln könnten sich infektiöse Viren neueren wissenschaftlichen Hinweisen zufolge womöglich für mehrere Stunden halten. Deshalb empfiehlt sich regelmäßiges Lüften. Laut dem auf Coronaviren spezialisierten Virologen Christian Drosten könne es auch helfen, Ventilatoren in die Fenster zu stellen.
Wer im Freien trotzdem unsicher ist und beim Spaziergang im Park wirklich viel Platz haben will, sollte Randzeiten nutzen oder am Wochenende auch mal einen abgelegenen Ort aufsuchen.
Pfingsten und Corona: Dürfen die Großeltern wieder besucht werden?
Über das Pfingstwochenende Oma und Opa besuchen fahren? Altersmedizinern zufolge sind Besuche von Kindern bei den Großeltern unter bestimmten Bedingungen unproblematisch. “Ein Besuch der Enkelkinder bei den Großeltern, für eine beschränkte Zeit, ohne körperlichen Kontakt und unter Einhaltung der nun allen bekannten Hygieneregeln, ist sicher kein Problem”, sagt Hans Jürgen Heppner, Präsident der Deutschen Gesellschaft für Geriatrie.
Er sagt aber auch: “Wir wissen alle, wie sehr Familien, und besonders Großeltern, darunter leiden, einander nicht treffen zu können. Aber lassen Sie es langsam angehen, damit wir nicht Gefahr laufen, dass Beschränkungen wieder eingeführt werden müssen.”
Grobe Corona-Faustregel
Damit ein verantwortungsvoller Umgang mit unserer neuen Freiheit gelingt, kann also jeder Einzelne etwas tun - auch, um sich sicher zu fühlen. Als grobe Faustregel könnte gelten: Je weniger Menschen, mit mehr Abstand zueinander, für kurze Zeit, desto besser. Und natürlich: Hände waschen nicht vergessen.
mit dpa