Wespenfallen: Ist das Töten der Insekten erlaubt?
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Ein ständiger Begleiter im Sommer: Wespen, die von Süßem oder Deftigem angelockt werden.
© Quelle: Getty Images/imageBROKER RM
Ob im Park, Garten oder vor der Eisdiele – wer sich im Sommer draußen aufhält, wird nicht lange auf die summenden Quälgeister warten müssen: Wespen, die es auf Süßes und Deftiges abgesehen haben, können einem den Aufenthalt im Freien gründlich verderben. Grundsätzlich gilt im Umgang mit den Tieren: Ruhe bewahren. Wer wild mit den Armen wedelt und nach den Wespen schlägt, macht sie aggressiv.
Wie aber hält man sich die Insekten vom Leib? Im Internet kursieren verschiedenste Hilfsmittel. Doch Vorsicht: Der Artenschutz verbietet das Töten von gefährdeten Insekten – Verstöße können mit bis zu mehreren Tausend Euro Bußgeld bestraft werden.
Wespen töten: Sind Wespenfallen erlaubt?
Weltweit gibt es über 10.000 Wespenarten, von denen die meisten unter Artenschutz stehen. Sie dürfen daher von Gesetzes wegen gar nicht getötet werden. Darunter fallen auch die Gemeine Wespe und die Deutsche Wespe, die hierzulande ansässig sind. Theoretisch kann das Töten der Insekten je nach Bundesland und Wespenart mehrere Tausend Euro kosten. Das führt in Deutschland zu einer paradoxen Situation: Denn der Bau und Verkauf einer Wespenfalle ist erlaubt, nicht jedoch die Nutzung zum Töten der Tiere.
Wer Wespen oder andere Insekten tötet, die unter Artenschutz stehen, der muss in besonderen Fällen mit einem Bußgeld von bis zu 50.000 Euro rechnen. Gemäß Paragraf 39 des Bundesnaturschutzgesetzes (BNatSchG) ist es untersagt, „Wespen mutwillig zu beunruhigen oder ohne vernünftigen Grund zu fangen, zu verletzen oder zu töten”. Das heißt, dass es sogar schon beim Einfangen von Wespen – worauf auch einige Fallen abzielen – zu Konflikten mit dem Gesetz kommen kann. Auf der offiziellen Website des Bußgeldkataloges sind die Strafen in allen Bundesländern aufgelistet.
Darf ich Wespenfallen aus dem Baumarkt kaufen?
Baumärkte und Fachgeschäfte verkaufen bisweilen elektrische Wespenfallen. Die Privatnutzung ist gesetzlich untersagt, für den gewerblichen Gebrauch, etwa in Bäckereien und Restaurants, ist die Wespenfalle jedoch erlaubt.
Naturschutzbund rät von Wespenfalle ab
Dass Wespen gefährliche Tiere sind, ist ein weit verbreiteter Mythos. „Die Tatsache, dass nur wenige Menschen mit der Lebensweise von Wespen oder Hornissen vertraut sind, hat zur Bildung von Mythen und Vorurteilen beigetragen”, erklärt Melanie von Orlow, Expertin vom Naturschutzbund Deutschland (Nabu).
Der rät vom Kauf einer Wespenfalle ab. Gerade Fallen, die mit süßem Saft oder Bier gefüllt sind, ernten harsche Kritik vom Nabu. Die Tiere, die in die Falle gehen, stürben einen qualvollen Tod, und gegen das aktive Volk der Wespen seien die Lockmittel meist ineffektiv. Lediglich alte Tiere würden von Wespenfallen angelockt.
Wespen haben auch positiven Einfluss auf Menschen
Wer denkt, dass Wespen überflüssige Tiere sind, irrt. Vielmehr sind die gelb-schwarzen Insekten so etwas wie eine natürliche Schädlingsbekämpfung, die den Menschen vor unzähligen Quälgeistern bewahrt. Statt sie zu töten, sollten Wespen deshalb lieber vom Ort des Geschehens weggelockt werden – etwa mit überreifen Früchten oder Zucker. So kann man sich die Insekten schonend vom Leib halten.
RND/nw