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Whatsapp, Kinderbonus, Jugendschutz: die Änderungen im Mai

Zum 1. Mai tritt das überarbeitete Jugendschutzgesetz in Kraft. Es schreibt unter anderem neue, einheitliche Alterskennzeichnungen für Onlineinhalte vor (Symbolfoto).

Zum 1. Mai tritt das überarbeitete Jugendschutzgesetz in Kraft. Es schreibt unter anderem neue, einheitliche Alterskennzeichnungen für Onlineinhalte vor (Symbolfoto).

Hannover. In einer Branche wird der Mindestlohn angehoben, vielen wird der Kinderbonus ausgezahlt, und das Whatsapp-Ultimatum läuft aus. Das und mehr kommt auf Verbraucher und Arbeitnehmer in Deutschland im Mai zu. Eine Übersicht.

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Neues Jugendschutzgesetz tritt in Kraft

Das zweite Gesetz zur Änderung des Jugendschutzgesetzes tritt am 1. Mai 2021 in Kraft. Das überarbeitete Gesetz soll Kinder und Jugendliche im Internet besser vor Gefahren wie Mobbing, sexueller Ansprache, Hassrede oder Kostenfallen schützen. Zudem sind neue, einheitliche Alterskennzeichnungen für Onlineinhalte vorgeschrieben. Familienministerin Franziska Giffey (SPD) will sowohl nationale als auch internationale Anbieter stärker in die Pflicht nehmen: So sollen Anbieter von Spielen, Filmen und sozialen Netzwerken durch die Gesetzesänderung zu technischen Voreinstellungen für mehr Jugendschutz verpflichtet werden.

Die bisherige Bundesprüfstelle für jugendgefährdende Schriften arbeitet künftig unter neuem Namen: Bundeszentrale für Kinder- und Jugendmedienschutz. Sie ist für die Überprüfung der Einhaltung der neuen Vorsorgepflichten zuständig und kann konkrete Maßnahmen anordnen. Zudem kann die Bundeszentrale Verstöße, auch gegenüber ausländischen Anbietern, ahnden und Bußgelder verhängen.

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Kinderbonus wird ausgezahlt

Der neue Kinderbonus von 150 Euro soll im Mai an Familien ausgezahlt werden. Der Kinderbonus ist eine Einmalzahlung, um vor allem Haushalte mit kleinem und mittlerem Einkommen in der Corona-Krise zu unterstützen. Bereits 2020 wurden berechtigten Familien 300 Euro pro Kind ausgezahlt. Der Zuschlag ist an das Kindergeld gekoppelt.

Sylt probiert Tourismusmodellprojekt aus

Die Insel Sylt erprobt eine schrittweise Lockerung der Corona-Schutzmaßnahmen. Vom 1. bis 31. Mai will die Gemeinde im Rahmen des Tourismusmodellprojekts Nordfriesland wieder Touristen empfangen. Für Urlauber gelten jedoch strenge Regeln, wie ein Corona-Test alle 48 Stunden beziehungsweise ein negatives Testergebnis für den Besuch der Außengastronomie.

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Löhne für Maler steigen

Der Mindestlohn für Maler und Lackierer steigt im Mai. Darauf haben sich die Tarifpartner im Januar geeinigt. Auch der Bundesecklohn wird angehoben. Dabei handelt es sich um Lohn, der Facharbeitern nach zwei Jahren Berufstätigkeit gezahlt wird, sofern sie einen Tarifvertrag haben.

Folgende Lohnerhöhungen gelten ab 1. Mai 2021:

  • Ungelernte Arbeitnehmer erhalten künftig 11,40 Euro pro Stunde (Mindestlohn I)
  • Gelernte Arbeitnehmer erhalten künftig 13,80 Euro pro Stunde (Mindestlohn II)
  • Der Ecklohn in Westdeutschland beträgt künftig 17,51 Euro
  • Der Ecklohn in Ostdeutschland beträgt künftig 16,88 Euro
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Kostenloses Girokonto bei Comdirect nur noch mit Bedingungen

Die Onlinetochter der Commerzbank, Comdirect, schafft das kostenlose Girokonto ohne Bedingungen für Bestandskunden ab. Ab 1. Mai 2021 müssen Kunden für die Kontoführung eine Gebühr von 4,90 Euro im Monat bezahlen, es sei denn, sie erfüllen mindestens eine der folgenden Bedingungen:

  • monatlicher Zahlungseingang von mindestens 700 Euro
  • drei Zahlungen pro Monat von einem dritten Zahlungsdienstleister wie Google Pay oder Apple Pay
  • mindestens eine Wertpapiertransaktion

Für Studenten, Auszubildende und Praktikanten unter 28 Jahren bleibt das Konto kostenfrei.

Neue Nutzungsbedingungen für Whatsapp

Die Frist, die neuen Geschäftsbedingungen von Whatsapp zu akzeptieren, endet am 15. Mai 2021. Nutzer müssen die Geschäftsbedingungen des Messengerdienstes dann endgültig akzeptieren, ansonsten kann die App nicht mehr verwendet werden.

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Whatsapp, das zu Facebook gehört, überraschte Nutzer Anfang des Jahres mit der Aktualisierung seiner Nutzungsbedingungen und der Datenschutzrichtlinie. Eine ursprüngliche Frist bis zum 8. Februar verschob der Konzern nach heftiger Kritik auf den 15. Mai. Was sich durch die Aktualisierung ändert und wie Nutzer damit umgehen können, fassen wir hier zusammen.

Windows-10-Update nötig

Privatnutzer, die noch die Version 1909 des Betriebssystems Windows 10 benutzen, müssen bis zum 11. Mai ein Update durchführen. Nach diesem Stichtag endet der technische Support für die alte Version, wie Microsoft mitteilt. Betroffen sind die Editionen Windows 10 Home, Windows 10 Pro, Windows 10 Pro Education und Windows Pro for Workstations. Kunden dieser Editionen erhalten etwa keine Sicherheitsupdates mehr und sollten auf ihrem Gerät deshalb die aktuellste Version von Windows 10 installieren.

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