Vorsicht, Frist endet: So klappt es noch mit dem Baukindergeld
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Einfamilienhäuser werden in der Region Hannover gebaut – häufig kommt dabei das Baukindergeld zum Tragen.
© Quelle: Julian Stratenschulte/dpa
Der Staat fördert Familien mit Kindern beim Eigenheimkauf. Dazu wurde seitens des Bundes das sogenannte Baukindergeld im Jahr 2018 ins Leben gerufen. Pro Jahr steht dafür ein Fördervolumen von rund 3 Milliarden Euro zur Verfügung. Das Baukindergeld ist ein staatlicher Zuschuss, der nicht zurückgezahlt werden muss. Doch lange gibt es diese Förderung nicht mehr, die Frist läuft ab. Wer den Traum der eigenen vier Wände noch mit staatlichem Geld gefördert haben möchte, muss sich sputen – und dabei ein paar wichtige Punkte, Anforderungen und Fristen beachten.
Wer bekommt das Baukindergeld?
Das Baukindergeld ist für Familien mit Kindern und Alleinerziehende mit einem zu versteuernden Haushaltseinkommen von maximal 90.000 Euro bei einem Kind, plus 15.000 Euro für jedes weitere Kind gedacht. Ausschlaggebend für die Berechnung der Gehaltsgrenze ist das Durchschnittseinkommen des vorletzten und des vorvorletzten Jahres vor Antragstellung. Des Weiteren müssen, um das Fördergeld zu erhalten, die Kinder, die im Haushalt leben, zum Zeitpunkt des Antrages unter 18 Jahren sein und Eltern für diese Kindergeld erhalten. Alle Haushaltsmitglieder müssen außerdem in der neuen Immobilie gemeldet sein.
Was wird mit dem Baukindergeld gefördert?
Mit dem Baukindergeld werden seitens des Staates die Familien gefördert, die ein Haus bauen oder kaufen und selbst einziehen, eine Eigentumswohnung kaufen und selbst einziehen oder aber ihre gemietete Wohnimmobilie kaufen und diese weiterhin bewohnen möchten. Wenn die Immobilie wiederum von Eltern oder Großeltern oder Kindern gekauft wird, gibt es keine Förderung. Ebenso muss sich das Haus oder Wohnung in Deutschland befinden. Eine Immobilie auf Mallorca beispielsweise wird nicht gefördert.
Wie hoch ist die Fördersumme?
Das Baukindergeld beträgt 12.000 Euro Zuschuss pro Kind, aufgeteilt auf zehn Jahre à 1200 Euro. Die Zahl der Kinder, für die man den Zuschuss erhalten kann, ist derweil nicht begrenzt. Wichtig: Wer eine Immobilie kauft, das Kind jedoch noch nicht geboren, aber schon „unterwegs” ist, sollte laut KfW die sechsmonatige Antragsfrist ausschöpfen, da erst nach der Geburt des Kindes eine Antragstellung möglich ist.
Welche Fristen sind beim Baukindergeld zu beachten?
Das Baukindergeld kann jede und jeder Förderberechtigte erhalten – und förderberechtigt ist, wer frühestens am 1. Januar 2018 und spätestens am 31. März 2021 den Kaufvertrag unterzeichnet oder die Baugenehmigung erhalten hat. Das gilt auch rückwirkend für alle Käufe ab dem 1. Januar 2018. Man muss aber nicht unbedingt bis 31. März 2021 einen Antrag auf Baukindergeld gestellt haben. Das Datum betrifft nur den Kaufvertrag der Immobilie oder die Baugenehmigung. Das bedeutet wiederum auch nicht, dass man Ende März 2021 in seiner Immobilie auch schon wohnen muss. Wer nach dem 31. März erst in die Immobilie einzieht, muss spätestens sechs Monate später den Antrag für das Baukindergeld gestellt haben. Ausschlaggebend ist dabei das auf der Meldebescheinigung vermerkte Datum.
Kann man schon vor dem Einzug die Förderung beantragen?
Das Baukindergeld kann nur beantragt werden, wenn eine Immobilie auch wirklich per Kaufvertrag oder Baugenehmigung vorhanden ist. Das heißt, eine „Antragstellung vor Einzug in das Wohneigentum ist nicht zulässig”, so die KfW und Anträge, die vor dem Einzug gestellt wurden, werden abgelehnt. Wer (um)baut und bei wem es deutlich länger mit dem Einzug in die eigenen vier Wände dauert, muss sich allerdings keine Sorgen machen. Der letzte Tag zur Abgabe des Antrages ist der 31. Dezember 2023 – immer unter der Voraussetzung, dass der Kaufvertrag bzw. die Baugenehmigung maximal auf den 31. März 2021 datiert ist.
Wie oft bekommt man die Förderung?
Das (neue) Zuhause ist zum Stichtag 31. März 2021 die erste und einzige Wohnimmobilie des Antragstellers. Das heißt, für die zweite Immobilie einer Familie gibt es keine Förderung. „Besitzen Sie bereits eine, können Sie es nicht beantragen. Das gilt zum Beispiel auch dann, wenn Sie eine Immobilie geerbt oder geschenkt bekommen haben und zusammen mit anderen nur mit einem Anteil daran im Grundbuch stehen”, verweist die Verbraucherzentrale auf ihrer Internetseite. Wer innerhalb der Förderzeit von zehn Jahren dagegen aus der eigenen Immobilie auszieht, diese vermietet oder gar verkauft, bekommt kein Geld mehr, die Förderung wird eingestellt.
Wo und wie wird das Baukindergeld beantragt?
Wer sich unsicher ist, ob er überhaupt förderberechtigt ist, kann auf der KfW-Webseite einen Vorabcheck durchführen. Gibt dieser einem grünes Licht, kann auf der gleichen Internetseite der Zuschuss beantragt werden. Wird der Antrag dann bestätigt, gibt es die nächste Frist zu beachten: Ab diesem Zeitpunkt hat man drei Monate Zeit, die entsprechend geforderten Nachweise im sogenannten Zuschussportal hochzuladen – ohne diese gibt es kein Geld. Zu den Nachweisen gehören unter anderem Einkommensteuerbescheide, Meldebestätigung, Grundbuchauszug sowie Kaufvertrag bzw. Baugenehmigung.
Stehen unbegrenzt Mittel zur Verfügung?
Auch wenn sicherlich noch Zeit ist und die endgültige Frist für die Abgabe des Förderantrags erst Ende 2023 ist, sollte man nicht die Zeit einfach tatenlos verstreichen lassen. Das Baukindergeld kommt aus einem Fördertopf mit einer festgelegten Höhe. Das heißt, ist der Topf einmal leer, wird es keine Auszahlungen mehr geben. Wer aber einen Antrag stellt, hat für sich bis zur endgültigen Prüfung durch die KfW das Geld für sich reserviert. Es gilt in diesem Fall: First come, first served.