Vom Homeoffice zurück ins Büro: Das müssen Arbeitnehmer wissen
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Eine Frau arbeitet im Homeoffice (Symbolbild).
© Quelle: Sebastian Gollnow/dpa
Hannover. Ein Virus wirbelt die Arbeitswelt durcheinander: Corona hat Millionen Beschäftigte innerhalb kürzester Zeit ins Homeoffice gezwungen. Die Pandemie ist zwar noch nicht überwunden, das Virus grassiert weiter - doch Bund und Länder haben sich auf Lockerungen im öffentlichen Leben verständigt. Und auch die Arbeitgeber sehen die Zeit für eine Rückkehr ins Büro gekommen.
Wie „Business Insider” berichtet, sehen im Mai - also jetzt - viele Führungskräfte den Zeitpunkt gekommen, die Arbeit wieder zurück in die Betriebe zu holen. Das Online-Portal zitiert aus einer Befragung der Jobbörse StepStone, wonach 79 Prozent der Chefs es für moralisch vertretbar halten, die Rückkehr ins Büro zu forcieren, rund 60 Prozent haben dafür auch schon konkrete Pläne.
Weisungsrecht: Der Arbeitgeber bestimmt den Arbeitsort
Rein rechtlich ist die Sache klar: Der Arbeitgeber hat das Weisungsrechts und kann damit festlegen, wo der Arbeitsort ist. In der Regel ist das der Betrieb. Homeoffice ist ohnehin nur zulässig, wenn es im Arbeitsvertrag, einer Tarif- oder Betriebsvereinbarung geregelt ist. Unternehmen, die ihre Mitarbeiter jetzt zurück an den Arbeitsplatz holen, müssen dem Infektionsschutz aber Rechnung tragen.
Mindestens 1,5 Meter: Abstandsregeln gelten überall im Betrieb
Für den Mindestabstand gelten bundesweit einheitliche Regelungen. So wird grundsätzlich vorgegeben, dass ein Abstand von mindestens 1,5 Metern zu anderen Menschen auch bei der Arbeit einzuhalten ist - egal wo. Im Gebäude, im Freien und in Fahrzeugen gelten also dieselben Regeln. Dafür müssten Absperrungen, Markierungen oder Zugangsregelungen umgesetzt werden. Wo dies nicht möglich ist, sind alternativ etwa Trennwände zu installieren. Ist auch das nicht machbar, sollen die Arbeitgeber Nase-Mund-Bedeckungen für Beschäftigte, Kunden und Dienstleister zur Verfügung stellen.
Damit soll das Infektionsrisiko minimiert werden, so gut es eben geht. Doch was ist, wenn Arbeitnehmer aus Angst vor einer Ansteckung auf Nummer sicher gehen wollen - und darauf bestehen, im Homeoffice weiterzuarbeiten? Die Antwort darauf hängt von den Umständen ab. Hat der Betriebsrat mit dem Arbeitgeber eine Betriebsvereinbarung getroffen, die Homeoffice bis zu einem bestimmten Datum vorsieht, gilt die - auch dann, wenn der Arbeitgeber meint, dass die Beschäftigten schon früher ins Büro zurückkehren sollen.
Ist das aber nicht der Fall und der Arbeitsvertrag enthält auch keinen entsprechenden Passus, muss der Arbeitnehmer der Weisung folgen und zurück in den Betrieb kommen - natürlich nur, wenn der Arbeitgeber entsprechende Hygienemaßnahmen wie Abstand und ausreichend Desinfektionsmittel garantieren kann.
Corona: Risikogruppen können weiterhin auf Homeoffice hoffen
Etwas anders sieht es bei Risikogruppen aus. Wer unter einer Vorerkrankung, zum Beispiel einer COPD, leidet, kann darauf hinwirken, auch weiter im Homeoffice arbeiten zu dürfen. Allerdings prallen dabei zwei Belange aufeinander. Auf der einen Seite die gesundheitlichen Interessen des Einzelnen, auf der anderen Seite die betrieblichen Notwendigkeiten. Eine Garantie auf Homeoffice ergibt sich somit nicht. „Da wird man abwägen müssen, das lässt sich schwer verallgemeinern”, sagt Till Bender vom DGB-Rechtsschutz. Dass Millionen Menschen plötzlich von zu Hause aus arbeiten, ist Neuland - nicht nur in Deutschland.
Corona-Krise bringt Konzerne zum Umdenken
Die Corona-Krise könnte dazu beitragen, die Arbeitswelt nachhaltig auf den Kopf zu stellen. In den USA bieten die Tech-Giganten Google und Facebook ihren Mitarbeitern an, bis Ende des Jahres im Homeoffice zu arbeiten. Noch im April sprach Google von einer „gestaffelten Rückkehr” ins Büro ab dem 1. Juni - ein Umdenken hat also scheinbar stattgefunden.
Noch einen Schritt weiter geht der Kurznachrichtendienst Twitter. Das Unternehmen erlaubt es seinen Beschäftigten, auch nach der Corona-Krise im Homeoffice zu arbeiten - und das uneingeschränkt. Wie Twitter-Personalchefin Jennifer Christie in einem Blogbeitrag schreibt, hätten die vergangenen Wochen gezeigt, dass die Arbeitsabläufe auch digital funktionierten.
Recht auf Homeoffice: Arbeitsminister plant Gesetz
Das Recht auf Homeoffice wird auch in Deutschland immer wieder diskutiert. Die Oppositionsparteien FDP und Grüne drängen schon lange darauf, auch Arbeitsminister Hubertus Heil (SPD) plant inzwischen ein entsprechendes Gesetz. Und in der Corona-Krise zeigt sich, dass viele Beschäftigte die Arbeit in den eigenen vier Wänden durchaus zu schätzen wissen. Das zumindest hat eine Umfrage des Frauenhofer-Instituts für Angewandte Informationstechnik FIT ergeben.
Aus den ersten knapp 500 ausgewerteten Fragebögen der Online-Untersuchung geht hervor, dass 80 Prozent der Beschäftigten zufrieden im Homeoffice sind. Vor allem die eigene Arbeitsleistung wird als positiv bewertet. Interessant ist, dass sogar knapp 40 Prozent der Befragten angegeben haben, im Homeoffice produktiver zu arbeiten.
Für Professor Wolfgang Prinz, den stellvertretenden Frauenhofer-Institusleiter, ist das ein Indiz dafür, dass sich die Arbeitswelt durch Corona nachhaltig verändern wird. Virtuelle Treffen könnten Konferenzen vor Ort ersetzen, Arbeitgeber würden sehen, dass ihre Beschäftigten auch zu Hause produktiv sind.
Corona-Krise: Gewerkschaften erwarten mehr Streitfälle vor Arbeitsgerichten
Allerdings ist die schöne neue Arbeitswelt noch nicht in der Realität angekommen. Dazu passt die Meldung, dass der Deutsche Gewerkschaftsbund (DGB) wegen der Corona-Krise mehr Streitfälle vor den Arbeitsgerichten erwartet. „Gerade in Krisenzeiten brauchen viele Gewerkschaftsmitglieder fachkundige Beratung und im Konfliktfall auch juristische Unterstützung“, sagte der baden-württembergische Landeschef Martin Kunzmann am Donnerstag in Stuttgart.
Und damit dürfte er nicht nur Streitigkeiten über den Ort der Arbeit gemeint haben.