Autobahnbau: Warum Umweltschützer jetzt die Bundesregierung verklagen
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Langzeitbelichtung des Verkehrs auf der Autobahn 648 bei Frankfurt am Main.
© Quelle: Hannes P. Albert/dpa
Frankfurt am Main. Die Bundesregierung verstößt gegen ihre eigenen Klimaschutzziele. Deshalb zieht jetzt die Umweltorganisation BUND vor Gericht. Die Klage richtet sich vor allem gegen Verkehrsminister Volker Wissing (FDP). Aber auch für den Wärmesektor sind gesetzlich vorgeschriebene Sofortprogramme zum Schutz des Klimas bislang Fehlanzeige. Bei der Sitzung des Koalitionsausschusses am Donnerstag stehen die Themen auf der Agenda.
BUND-Chef Olaf Bandt nimmt nicht nur Wissing, sondern auch Kanzler Olaf Scholz (SPD), Bauministerin Klara Geywitz (SPD) und Robert Habeck (Wirtschafts- und Klimaschutzminister, Grüne) in Haftung. Das Quartett schaffe es nicht, das Land auf Klimakurs zu bringen, und breche damit das deutsche Klimaschutzgesetz (KSG). Wenn die Regierung nicht fähig oder willens sei, müsse sie gerichtlich dazu verpflichtet werden. Die Klage wurde vor dem Oberverwaltungsgericht Berlin-Brandenburg eingereicht.
Stagnation im Verkehrssektor
Tatsächlich ist die rechtliche Lage relativ eindeutig. Das Verfassungsgericht hat den Bund schon 2021 dazu verpflichtet, die Vorgaben des Pariser Abkommens (maximal 1,5 Grad Erderwärmung) einzuhalten. Dies kann nur erreicht werden, wenn in den einzelnen Sektoren Emissionen jährlich heruntergefahren werden. Im Verkehr und bei den Gebäuden (Wärme) war das im Jahr 2021 nicht der Fall. Das wird mit sehr großer Wahrscheinlichkeit auch für 2022 gelten.
Laut KSG müssen deshalb schnellstmöglich Sofortprogramme beschlossen werden. Doch die Regierung habe noch nicht einmal Entwürfe mit hinreichenden Maßnahmen vorgelegt, so der BUND-Vorsitzende. Der Kanzler müsse nun ein Machtwort sprechen.
Im Verkehrssektor hat sich bei den Treibhausgasemissionen seit 1990 so gut wie nichts getan. Lediglich wegen Covid gab es im Jahr 2020 eine vorübergehende Minderung. Das bedeutet: Was aktuell an CO₂ und anderen schädlichen Gasen in die Luft geblasen wird, muss bis 2030 halbiert werden, um dem Klimaschutzgesetz zu entsprechen.
Dass der BUND seine Klage nun einreicht, dürfte kein Zufall sein. Am Donnerstag tagt der Koalitionsausschuss der Ampel. Die Sitzung wird von Beobachtern als enorm wichtig für die weitere Klimapolitik angesehen. Im Fokus dürfte Wissing stehen. Er will durchsetzen, dass der Bau von Autobahnen als „überragendes öffentliches Interesse“ deklariert wird und der Wahrung der öffentlichen Sicherheit dient. Kommt er damit durch, könnten Genehmigungsverfahren beschleunigt und der Naturschutz hintangestellt werden.
Erhalten statt neu bauen
Die Deutsche Umwelthilfe (DUH) fordert die Ampel auf, Wissings Pläne zurückzuweisen. Sein Vorstoß sei „vollkommener Humbug“, betont DUH‑Chef Jürgen Resch. Die öffentliche Sicherheit sei vielmehr durch die Folgen der Klimakrise wie Überschwemmungen und Waldbrände bedroht. Beschleunigte Planungen seien für den Aus- und Neubau sowie für die Elektrifizierung der Schienenwege nötig. Zudem müssten Eisenbahnbrücken saniert werden.
Das überragende öffentliche Interesse war im vorigen Jahr für den Ausbau der erneuerbaren Energien auf Initiative von Habeck festgelegt worden. Der Vorstoß des Verkehrsministers wird von Insidern als eine Art Retourkutsche gewertet.
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Eine maßgebliche Gegenspielerin Wissings dürfte bei der Sitzung des Koalitionsausschusses Umweltministerin Steffi Lemke (Grüne) sein. Sie sagte am Dienstag im Deutschlandfunk, man habe zu lange auf den Verkehrsträger Straße gesetzt. Das führe dazu, dass es jetzt eine Ertüchtigung und Modernisierung des vorhandenen Netzes brauche und nicht eine Konzentration auf Neubauten. Deutschland hat hinter Japan das zweitdichteste Straßennetz der Welt. Lemke: „Es macht keinen Sinn, irgendwo neu zu bauen und den Wald abzuholzen, während daneben das vorhandene Straßensystem zerbröselt.“