Wo ist verkaufsoffener Sonntag in Deutschland?
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An ausgewählten Terminen im Jahr darf der Einzelhandel in Deutschland auch sonntags öffnen.
© Quelle: picture alliance/dpa
Shoppen am Wochenende? Normalerweise ist das in Deutschland nur samstags möglich. Doch in regelmäßigen Abständen dürfen Geschäfte auch an sogenannten verkaufsoffenen Sonntagen öffnen. In welchen Städten ein solcher geplant ist, zeigen wir hier.
Verkaufsoffener Sonntag am 05.03.2023: Orte in der Übersicht
Am 5. März 2023 sind verkaufsoffene Sonntage in Städten und Gemeinden in mindestens fünf Bundesländern geplant. Mitunter sind nur bestimmte Geschäfte in der Innenstadt oder einzelne Ortsteile involviert. Sonderöffnungszeiten von einzelnen Geschäften, wie Baumärkten, Einkaufszentren oder Autohäusern, werden nicht berücksichtigt. Die nachfolgende Liste erhebt keinen Anspruch auf Vollständigkeit. Alle Angaben ohne Gewähr.
Baden-Württemberg
- keine Termine bekannt
Bayern
- Großheubach, 13 - 18 Uhr
- Markt Nordheim, 13 - 18 Uhr
Brandenburg
- keine Termine bekannt
Bremen
- keine Termine bekannt
Hamburg
- Hamburger Fischmarkt, 13 - 18 Uhr
Hessen
- keine Termine bekannt
Mecklenburg-Vorpommern
- keine Termine bekannt
Niedersachsen
- Zeven, 12 - 17 Uhr
Nordrhein-Westfalen
- Ahaus-Alstätte, 12 - 17 Uhr
- Datteln, 13 - 18 Uhr
- Haltern am See, 14 - 18 Uhr
Rheinland-Pfalz
- Alzey, 13 - 18 Uhr
Saarland
- keine Termine bekannt
Sachsen
- keine Termine bekannt
Sachsen-Anhalt
- keine Termine bekannt
Schleswig – Holstein
- keine Termine bekannt
Thüringen
- keine Termine bekannt
Was sagt das Bundesgesetz zum verkaufsoffenen Sonntag?
In Deutschland ist der Sonntag Ruhetag und damit grundsätzlich arbeitsfrei. Sofern keine begründete Sonderregelung besteht, dürfen Arbeitnehmer an Sonn – und Feiertagen zwischen 0 und 24 Uhr nicht beschäftigt werden. Allerdings gibt es zahlreiche Ausnahmen zu dieser Regelung.
Ausgenommen vom Arbeitsverbot an Sonn – und Feiertagen sind zum Beispiel Krankenhäuser und Apotheken, Polizei, Not – und Rettungsdienste sowie Feuerwehr, Verkehrsbetriebe, Gaststätten, Kioske und Tankstellen. Eine Ausnahme besteht auch für Kur – und Erholungsorte. Hier dürfen die Geschäfte an bis zu 40 Sonntagen im Jahr geöffnet haben.
Verkaufsoffener Sonntag muss an Anlass geknüpft sein
Sowohl Arbeitnehmerschutzgesetze als auch die Einhaltung religiöser Feiertage sowie Wahrung von Hauptgottesdiensten haben Einfluss auf die Ladenöffnungszeiten. Wann und wie oft ein verkaufsoffener Sonntag in einem Ort oder einem bestimmten Handelszweig stattfindet, bestimmen die Gemeinden oder Städte in der Regel selbst.
Grundsätzlich müssen verkaufsoffene Sonntage an einen Anlass, etwa Stadtfeste, Messen oder Märkte geknüpft sein. Doch auch die Belebung von Stadtzentren oder Innenstädten sowie die Stärkung des stationären Einzelhandelsangebots können als Gründe gelten.
Wie viele verkaufsoffene Sonntage gibt es in einem Jahr?
Laut Bundesgesetz darf jedes Bundesland maximal vier verkaufsoffene Sonntage im Jahr veranstalten. Die Dauer von verkaufsoffenen Sonntagen ist in der Regel auf fünf Stunden begrenzt. Viele Bundesländer halten diese Regelung aber für nicht zeitgemäß. So kann es in Berlin, Brandenburg und Nordrhein – Westfalen theoretisch zwischen sechs und zehn verkaufsoffene Sonntage im Jahr geben. Auch das Zeitfenster für Öffnungszeiten und die Höchstgrenze für Verkaufszeiten am Sonntag können abweichen.
Möglich ist das, da das Bundesgesetz die Landesregierungen befähigt, weitere Verkaufssonntage zu bestimmen. Wie viele verkaufsoffene Sonntage es in einem Bundesland pro Jahr gibt, ist also in den jeweiligen Landesgesetzen über Ladenöffnungs – und Verkaufszeiten geregelt.
Ein Überblick über die Anzahl von verkaufsoffenen Sonntagen und Öffnungszeiten in den Bundesländern:
Bundesland | verkaufsoffene Sonntage im Jahr | Zeitraum |
---|---|---|
Baden-Württemberg | 3 | bis 18 Uhr (max. 5 Stunden) |
Bayern | 4 | bis 18 Uhr (max. 5 Stunden) |
Berlin | 8 + 2 | 13 - 20 Uhr |
Brandenburg | 5 + 1 | 13 - 20 Uhr |
Bremen | 4 | 11 - 18 Uhr (max. 5 Stunden) |
Hamburg | 4 | bis 18 Uhr (max. 5 Stunden) |
Hessen | 4 | bis 20 Uhr (max. 6 Stunden) |
Mecklenburg-Vorpommern | 4 | k. A. im Landesgesetz |
Niedersachsen | 4 | max. 5 Stunden |
Nordrhein-Westfalen | 8 | 13 - 18 Uhr |
Rheinland-Pfalz | 4 | max. 5 Stunden |
Saarland | 4 | 13 - 18 Uhr |
Sachsen | 4 + 1 | 12 - 18 Uhr |
Sachsen-Anhalt | 4 | 11 - 20 Uhr (max. 5 Stunden) |
Schleswig-Holstein | 4 | bis 18 Uhr (max. 5 Stunden) |
Thüringen | 4 | 11 - 20 Uhr (max. 6 Stunden) |
Anmerkungen:
- Berlin: zwei weitere aus Anlass besonderer Ereignisse, wie Firmenjubiläen und Straßenfeste
- Brandenburg: ein weiterer aus Anlass regionaler Ereignisse, insbesondere traditioneller Vereins – oder Straßenfeste oder besonderer Jubiläen
- Niedersachsen: maximal sechs verkaufsoffene Sonntage pro Gemeinde
- Sachsen: ein weiterer aus Anlass besonderer regionaler Ereignisse, insbesondere von traditionellen Straßenfesten, Weihnachtsmärkten und örtlich bedeutenden Jubiläen
- Schleswig – Holstein: Durch die Bäderregelung gibt es weitere themenbezogene Aktionen an Sonntagen.