Kommentar zum Dieselskandal

Das wurde auch Zeit: endlich Gerechtigkeit für Autokäufer

Autos und Lastkraftwagen fahren am frühen Morgen auf einer Autobahn.

Autos und Lastkraftwagen fahren am frühen Morgen auf einer Autobahn.

Frankfurt am Main. Die Richter am Europäischen Gerichtshof (EuGH) haben gesprochen. Und klargestellt, was überfällig war: Auch die Tricksereien mit den sogenannten Thermofenstern bei Dieselautos sind illegal. Das wurde langsam Zeit. Siebeneinhalb Jahre ist es her, dass der Dieselskandal aufflog.

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Zur Erinnerung: Zunächst wurden nur bei Autos des Volkswagenkonzerns illegale Abschalteinrichtungen für die Abgasreinigung aufgedeckt. Doch schon bald stand fest, dass auch fast alle anderen Hersteller Wege gefunden haben, damit behördliche Tests erheblich weniger giftige Abgase messen, als im Alltagsbetrieb tatsächlich in die Luft geblasen werden. Nur agierten Hersteller wie Mercedes nicht ganz so dreist wie die Ingenieure und Manager von Volkswagen. Das alles war in der Branche übrigens ein offenes Geheimnis.

EuGH: Autokäufer haben ein Recht auf Schadensersatz

Das etwas raffiniertere Mittel der Wahl: Thermofenster. Also eine Abschaltung bei etwas niedrigeren oder höheren, aber keineswegs extremen Außentemperaturen. Der Verdacht liegt sehr nahe, dass die Autobauer diesen technischen Kniff nutzten, um das Regelwerk der EU vermeintlich elegant zu umgehen: Mercedes und Co rechtfertigten die Thermofenster mit dem Schutz der Motoren und glaubten dadurch rechtlich unangreifbar zu sein. Dass mutmaßlich gut bezahlte Anwälte dahinterstecken, wurde durch die bisherigen Entscheidungen des Bundesgerichtshofs (BGH) quasi bestätigt: Der hat die Thermofenster nämlich als bloße Fahrlässigkeit eingestuft. Was für die geprellten Autokäufer bedeutet, dass der BGH ihnen bislang keinen Schadensersatz zubilligte.

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Der EuGH hat diese Auslegung nun kassiert. Das Luxemburger Gericht geht nämlich davon aus, dass die Autokäufer aufgrund der EU-Regeln sehr wohl ein Recht darauf haben, dass die Fahrzeuge über eine vollständig funktionierende Abgasreinigung verfügen. Höchstrichterlich wird damit festgestellt, dass Mercedes und andere Hersteller ihre Kunden betrogen haben. Gut so. Endlich Gerechtigkeit.

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Wie weit es mit der Gerechtigkeit geht, ist noch nicht klar

Doch wie weit es mit der Gerechtigkeit geht, ist noch unklar. Deutsche Gerichte müssen nun entscheiden, was das EuGH-Urteil für Tausende anhängige Schadenersatzklagen konkret bedeutet. Fragen der Verjährung und der Höhe eventueller Zahlungen müssen geklärt werden. Und wie ist die Nachrüstung mit Software, die die Thermofenster schließt und Abschaltungen vermeidet, zu bewerten?

14.03.2023, Berlin: Oliver Blume, Vorstandsvorsitzender (CEO) der Volkswagen AG, sitzt nach der Jahres Pressekonferenz, bei der die vollständigen Geschäftszahlen für 2022 des Autobauers vorgelegt wurden, für einen Fototermin in einem ID. BUZZ von VW. Foto: Michael Kappeler/dpa +++ dpa-Bildfunk +++

Volkswagen-Chef Oliver Blume: der Mann für die VW-Seele

Oliver Blume ist der sechste Volkswagen-Chef in diesem Jahrtausend. Alle seine Vorgänger hat er bei der Arbeit erlebt. Sie standen für Erfolge und Skandale, für Aufbruch und Entfremdung. Sie machten den Konzern so groß, dass er irgendwann seine Mitte verlor. Der Neue muss jetzt alles neu machen und trotzdem ganz bei sich bleiben.

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Es könnte passieren, dass Autobauer mit ganz kleinem Geld für ihre Betrügereien davon kommen, auch weil die Konzerne es geschafft haben, unter Ausnutzung der Instanzenwege die Gerichtsverfahren über viele Jahre in die Länge zu ziehen – ein eigener Skandal im Dieselskandal. Dennoch bleibt insbesondere für Mercedes ein immenser Reputationsschaden. Für die geprellten Autokäufer ist das aber nur ein schwacher Trost.


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