Unerwartete Rentenlücken

Umstrittene Riester-Klausel: Kampf gegen die Rentenkürzung

Die Rentenlücke zwischen Ost und West sei auch die Folge des riesigen Niedriglohnsektors in Ostdeutschland und jahrzehntelang falscher Arbeitsmarktpolitik.

Eine ältere Frau zählt Geld.

München. Es ist ein Fall, der Tausende Riester-Sparer in ähnlicher Form treffen dürfte. Ein Kölner hatte 2006 begonnen, in eine fondsgebundene Riester-Police einzuzahlen, die bei Beginn der Rente im Jahr 2039 je 10.000 Euro Sparkapital in gut 37 Euro monatlicher Zusatzrente münden sollte.

Weiterlesen nach der Anzeige
Weiterlesen nach der Anzeige

Aber im Kleingedruckten findet sich eine Klausel, die dem Versicherer Zurich Deutscher Herold erlaubt, die Monatsrente bis Rentenbeginn nachträglich zu kürzen, falls Finanzmärkte sich schlecht entwickeln. Das geschah 2017. Es gebe jetzt nur noch knapp 28 Euro, ein Viertel weniger als vereinbart, ließ Zurich wissen. Mithilfe der Bürgerbewegung „Finanzwende“ zieht der Kölner nun vor Gericht. „Wir halten die Klausel der Zurich zur Rentenkürzung für unwirksam“, sagt Britta Langenberg.

Bundeskabinett beschließt deutliche Rentenerhöhung noch in diesem Jahr
 Olaf Scholz, Bundeskanzler, SPD, 15. Kabinettsitzung, DEU, Berlin, 13.04.2022 *** Olaf Scholz, Chancellor, SPD, 15 Cabinet meeting, DEU, Berlin, 13 04 2022

Das Bundeskabinett hat am Mittwoch die kräftigste Rentenerhöhung seit Jahrzehnten auf den Weg gebracht.

Sie ist Vorsorgeexpertin der Organisation. Eine entsprechende Klage sei vor dem Landgericht Köln eingereicht. Einen Verhandlungstermin gibt es noch nicht. „Finanzwende“ unterstützt den Fall, weil er Grundsatzcharakter habe, sagt Langenberg. Fondsgebundene Riester-Verträge mit ähnlichen Klauseln seien branchenweit in Deutschland mindestens tausendfach verkauft worden.

Weiterlesen nach der Anzeige
Weiterlesen nach der Anzeige

Nicht nur Zurich, sondern auch andere Branchengrößen wie Allianz hätten die Klausel bereits gezogen und Rentenversprechungen für Kundinnen und Kunden einseitig gekürzt. Der Kläger behauptet dabei nicht, dass Zurich gegen Vertragsbestimmungen verstoßen hat. Es sei vielmehr die Klausel, die nicht rechtens sei.

Es steht einiges auf dem Spiel

Die Zurich verweigert jeden Kommentar zum Fall. „Bitte haben Sie Verständnis, dass wir uns zu laufenden Verfahren nicht äußern“, teilte das Unternehmen auf Anfrage mit. Da es um mehr als einen Einzelfall geht, steht einiges auf dem Spiel.

„Sollte das Gericht die Klausel kippen, wäre es auch für andere betroffene Riester-Sparer leichter, gerichtlich gegen solche Kürzungen vorzugehen“, erklärt Langenberg. Ihres Wissens sei ein vergleichbarer Streit noch von keinem Gericht letztinstanzlich entschieden worden. Man dürfe sich auch nicht von den auf den ersten Blick geringen Summen blenden lassen. Hochgerechnet auf die Lebenserwartung könne es um fünfstellige Summen für Betroffene gehen. Zudem wüssten die nicht, ob in Zukunft nicht noch weitere Rentenkürzungen drohen.

Denn Versicherer, die mit dieser Klausel arbeiten, könnten sie durchaus auch mehrmals während der Vertragslaufzeit ziehen, was auch schon geschehen sei und im Extremfall auch noch einen Tag vor Rentenbeginn. „Kurz davor können Sparer kaum mehr reagieren, um eine neu entstandene Rentenlücke noch auszugleichen“, betont Langenberg. Außerdem werde nur gekürzt, wenn es an den Finanzmärkten schlecht läuft. Entwickeln die sich besser als erwartet, würden Versicherer die Rente aber nicht erhöhen. „Das Versicherungsunternehmen gewinnt immer“, kritisiert Langenberg das jetzige System.

Weiterlesen nach der Anzeige
Weiterlesen nach der Anzeige

Zurich widerspricht

In diesem Punkt widerspricht Zurich. Bei positiver Entwicklung der Kapitalmärkte könne der Kunde oder die Kundin sehr wohl profitieren. Allerdings gebe es für eine Rentenerhöhung in den Riester-Verträgen keine explizite Vereinbarung mit dem Kunden. Die gibt es in Form der Klausel nur für den Fall einer Rentenabsenkung.

„Mithilfe unfairer Klauseln wird das zentrale Leistungsversprechen der Riester-Rentenversicherung – eine planbare Vorsorge – dann aber ausgehöhlt“, beharrt Langenberg. Betroffene Riester-Versicherte dürften das ähnlich empfinden. Nun ist es erst einmal am Landgericht Köln die umstrittene Klausel auf Rechtmäßigkeit zu prüfen. Weil es bei einer solche Grundsatzfrage aller Erfahrung nach nicht bei der ersten Instanz bleibt, könnte sich ein längerer Rechtsstreit anschließen und erst in einigen Jahren klar sein, ob die Klausel Bestand hat oder nicht.

Anzeige
Anzeige
Empfohlener redaktioneller Inhalt

An dieser Stelle finden Sie einen externen Inhalt von Outbrain UK Ltd, der den Artikel ergänzt. Sie können ihn sich mit einem Klick anzeigen lassen.

 

Ich bin damit einverstanden, dass mir externe Inhalte angezeigt werden. Damit können personenbezogene Daten an Drittplattformen übermittelt werden. Mehr dazu in unseren Datenschutzhinweisen.

Verwandte Themen

Letzte Meldungen

 
 
 
 
 
 
 
 
 

Spiele entdecken