Teures Wohnen und Heizen: Beantragen Sie doch mal Wohngeld!
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Die Heizkosten sind stark gestiegen, doch das Wohngeld kann Abhilfe schaffen.
© Quelle: Fabian Sommer/dpa
Die Inflation ist zurück. Im Januar lag sie bei rund 5 Prozent. Corona und der Ukraine-Konflikt verursachen hohe Energiepreise. Das ist neu. Lange waren es vor allem die Mieten, die das Leben teurer machten. Nun kommt das Heizen dazu.
Vor der Corona-Krise zahlte ein typischer Haushalt etwa 230 Euro für Strom, Wärme und Benzin im Monat. Wenn die Energiepreise so hoch bleiben, könnten es nun mehr als 330 Euro werden – aufs Jahr gerechnet 1200 Euro Mehrkosten.
Wer Bafög oder Wohngeld bekommt, soll für dieses Jahr einen Heizkostenzuschuss erhalten, um zumindest den CO₂-Preis auf Energie auszugleichen. Nach dem Plan von Bauministerin Klara Geywitz (SPD) würde eine Bafög beziehende Studentin dieses Jahr einmalig 115 Euro bekommen. Eine vierköpfige Familie, die Wohngeld bezieht, 245 Euro. Das kann die aktuellen Energiepreiskapriolen nicht ausgleichen – aber immerhin.
Nun fragen Sie vielleicht: Ich bekomme weder Bafög noch Wohngeld, was soll ich machen? Mein Tipp: Prüfen Sie, ob Sie nicht doch Anrecht auf Wohngeld haben!
Schätzungen: Eine Million Haushalte ohne Wohngeld – trotz Anspruch
Denn Schätzungen zufolge könnten etwa 1 Million mehr Haushalte Wohngeld beziehen. Bislang sind es nur 640.000. An den Fragen der „Finanztip“-Leser zeigt sich: Viele scheuen sich, Hilfen vom Staat anzunehmen. Aber viele ahnen auch nicht, dass Sie Wohngeld erhalten könnten.
Ein Beispiel: Eine vierköpfige Familie, die in Freiburg, Mainz oder Darmstadt wohnt, zahlt 1000 Euro für die Miete (mit Betriebskosten, ohne Heizen). Ein Elternteil betreut die Kinder und arbeitet im Minijob, ein Elternteil arbeitet Vollzeit. Zusammen verdienen sie 35.000 Euro im Jahr, also fast 3000 im Monat. Dann könnten sie 207 Euro im Monat Wohngeld erhalten.
Ein Umzug ist oft nicht nötig – und es gibt hohe Freibeträge
Und das ist kein extremes Beispiel, sondern entspricht in etwa dem durchschnittlichen Wohngeld. Rechnen Sie am besten mit dem Berliner Wohngeldrechner ihren Anspruch aus.
Übrigens: Manche fürchten, dass sie dann umziehen müssten wie oft bei Sozialhilfe, aber das ist nicht nötig. Auch die Freibeträge für das Ersparte sind großzügig.
Matthias Urbach ist Vizechefredakteur des Geldratgebers „Finanztip“, der zur gleichnamigen Stiftung gehört. Er erklärt an dieser Stelle immer dienstags, wie man Gelddinge selbst regelt. Weitere Tipps gibt Urbach im wöchentlichen Verbraucher-Newsletter (finanztip.de/newsletter).