Stiftung Warentest: Für wen sich ein Wechsel der Krankenversicherung lohnt
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Rund 90 Prozent der Deutschen sind Mitglied in einer gesetzlichen Krankenversicherung.
© Quelle: Karl-Josef Hildenbrand/dpa
Hannover. Rund 90 Prozent der Deutschen sind Mitglied in einer gesetzlichen Krankenversicherung. Sie haben die Wahl zwischen 75 Kassen, die allen offenstehen. Dazu kommen knapp 30 Krankenversicherungen, die Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern bestimmter Unternehmen vorbehalten sind. Die Krankenkassen unterscheiden sich beim Zusatzbeitrag, beim Service und bei den Leistungen.
Beitragssatz
Alle gesetzlich Versicherten zahlen den allgemeinen Beitragssatz von 14,6 Prozent oder den ermäßigten Satz von 14 Prozent. Dazu kommt ein Zusatzbeitrag, den jede Krankenkasse individuell festlegen kann. In diesem Jahr liegt dieser durchschnittlich bei 1,3 Prozent.
Den höchsten Zusatzbeitrag unter den frei zugänglichen Kassen erhebt laut GKV-Spitzenverband derzeit die BKK Technoform mit 1,9 Prozent. Die günstigste Kasse ist demnach die Handelskrankenkasse (HKK) mit 0,39 Prozent Zusatzbeitrag.
Wechselt man bei einem Bruttoverdienst von 3000 Euro von der teuersten in die günstigste Versicherung, lassen sich rund 23 Euro im Monat sparen. Zur Gesamtrechnung gehört aber auch, dass auf diese eingesparten 23 Euro Steuern gezahlt werden müssen. Die tatsächliche Ersparnis liegt deshalb niedriger.
Zusatzleistungen
Mehr sparen können Versicherte, wenn sie ihre Krankenkasse den persönlichen Bedürfnissen anpassen. Auch wenn grundsätzlich alle Kassen alle medizinisch notwendigen Leistungen zahlen, gibt es bei den optionalen Zusatzleistungen große Unterschiede. Stiftung Warentest hat die Angebote von 71 Kassen verglichen. Wir sortieren sie nach vier Versicherungstypen.
Für Familien:
Klappt es nicht mit dem Kinderwunsch, gibt es schon bei der künstlichen Befruchtung große Unterschiede zwischen den gesetzlichen Krankenkassen. Gesetzlich verpflichtet sind die Kassen, 50 Prozent der genehmigten Kosten für drei Versuche zu übernehmen.
Laut Stiftung Warentest übernehmen zwei Drittel der Kassen aber mehr als den üblichen Satz. Auch in der Schwangerschaft haben viele Kassen Extraleistungen im Programm. Die meisten bieten ein Gesamtbudget von 50 bis 750 Euro an, das für zusätzliche Untersuchungen oder etwa Mineralstoffergänzungsmittel genutzt werden kann.
Für Kinder bezahlen einige Krankenkassen laut Stiftung Warentest zusätzliche Zahnvorsorgeuntersuchungen wie die Fissurenversiegelung der Backenzähne oder Extras im Rahmen einer kieferorthopädischen Behandlung. Zwei Drittel der untersuchten Krankenkassen tragen außerdem die Meningokokken-B-Impfung, die derzeit nicht als Routineimpfung von der Ständigen Impfkommission empfohlen wird.
Für Aktive:
Wer viel reist, kann eine Krankenversicherung wählen, die Reiseschutzimpfungen übernimmt, zum Beispiel gegen Gelbfieber, Tollwut oder Cholera. In einigen Ländern sind manche Impfungen Einreisevoraussetzung. Die Kosten für eine Gelbfieber- oder Choleraimpfung liegen bei je rund 60 Euro, für die notwendigen drei Impfungen gegen Tollwut kommen etwa 210 Euro zusammen.
Für Sportlerinnen und Sportler kann außerdem die Bezuschussung der Kosten für eine sportmedizinische Untersuchung interessant sein. Dabei werden Herz, Kreislauf und Bewegungsapparat untersucht, damit bei einer Intensivierung des Trainings keine Risiken entstehen. Auch wer eine neue Sportart ausprobieren will, kann sich vorher speziell dafür durchchecken lassen.
Für Alternative:
Die Krankenkassen unterscheiden sich auch in ihrer Bezuschussung von alternativen Heilmethoden. Oft werden ärztlich verordnete homöopathische, anthroposophische und phytotherapeutische Arzneimittel bis zu einem Betrag von 100 Euro im Jahr erstattet.
Für osteopathische Behandlungen gibt es meist Zuschüsse für drei bis sechs Behandlungen im Jahr. Laut Stiftung Warentest rangiert die maximale Erstattungssumme pro Jahr zwischen 50 und 500 Euro.
Für Gewissenhafte:
Vom 35. Lebensjahr an bekommen Versicherte alle zwei Jahre ein sogenanntes Hautkrebsscreening bezahlt, das ist gesetzlich so geregelt. Viele Krankenkassen weichen von dieser Regelung ab und übernehmen zum Beispiel schon ab dem 20. Lebensjahr alle 24 Monate eine solche Untersuchung, andere sogar alle zwölf Monate.
Auch eine professionelle Zahnreinigung wird von einigen Krankenkassen bezuschusst. Laut Kassenzahnärztlicher Bundesvereinigung berechnen die Praxen für eine solche Behandlung meist 80 bis 120 Euro. Die Krankenversicherungen erstatten zwischen 10 und 500 Euro pro Jahr.
Krankenkasse wechseln: Kündigung nicht mehr nötig
Der Wechsel der Krankenversicherung ist zu Beginn dieses Jahres deutlich einfacher geworden. Seitdem müssen Versicherte nicht mehr bei ihrer bisherigen Versicherung kündigen. Sie müssen lediglich der neuen Versicherung mitteilen, dass sie Mitglied werden wollen. Diese regelt dann den Rest. Gesetzliche Krankenversicherungen müssen jeden aufnehmen, unabhängig vom Alter, dem Beruf oder der Krankenakte.
Bindungsfrist nur noch zwölf Monate
Außerdem wurde die sogenannte Bindungsfrist verkürzt. Sie betrug bis Ende vergangenen Jahres 18 Monate. Nun müssen Versicherte nur noch zwölf Monate bei ihrer Krankenkasse versichert sein, bevor sie wechseln dürfen. Die Kündigung wird grundsätzlich zum Ablauf des übernächsten Monats wirksam. Wer also im August 2021 kündigt, ist ab November bei der neuen Kasse versichert.
Sonderkündigungsrecht bei Beitragserhöhung
Ein Sonderkündigungsrecht gibt es immer dann, wenn die Krankenversicherung ihren Zusatzbeitrag erhöht. Werden dagegen Zusatzleistungen gekürzt oder gestrichen, können Versicherte von diesem Recht keinen Gebrauch machen.
Wer die Krankenkasse wechselt, sollte die Arbeitgeberin oder den Arbeitgeber formlos informieren. Dieser meldet den Arbeitnehmer oder die Arbeitnehmerin dann elektronisch bei der neuen Kasse an.