Keine Ausnahme

EU-Kommission: Keine Mehrwertsteuerbefreiung auf Gasumlage

Teures Gas: Deutschland kann laut EU nicht auf eine Mehrwertsteuer auf die Gas-Umlage verzichten.

Für die Verbraucher in Deutschland wird es keine Ausnahme bei der Mehrwertsteuer auf die Gasumlage geben.

Berlin. Für die Verbraucher und Verbraucherinnen in Deutschland wird es keine Ausnahme bei der Mehrwertsteuer auf die Gasumlage geben. Die EU-Kommission bekräftigte am Dienstag in Brüssel, dass eine Streichung der Steuer anders als von der Bundesregierung erhofft nicht möglich ist. Die Kommission arbeitet nach eigenen Angaben aber zusammen mit Berlin an einer Lösung bezüglich der Mehrwertsteuer.

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Bundesfinanzminister Christian Lindner (FDP) hatte auf EU-Ebene um eine Ausnahme gebeten. Ein Sprecher der EU‑Kommission machte jedoch deutlich: „Es gibt an sich keine Möglichkeit, diese Art von Umlage auszunehmen.“ Zugleich betonte er: „Wir sind in Kontakt mit der deutschen Regierung, um Lösungen zu finden, die den Verbrauchern nützen und den gleichen Effekt für sie hätten.“

Ausgleichsmechanismen schaffen

Welche Optionen es gibt und wann die Brüsseler Behörde sich dazu äußern will, war zunächst unklar. Der Sprecher sagte, die EU-Kommission teile den Wunsch Deutschlands, dass die Maßnahme keine unvorhergesehenen Steuereffekte habe. „Das ist ein extrem wichtiger Teil.“ Bundes­wirtschafts­minister Robert Habeck (Grüne) hatte zuvor angekündigt, Ausgleichs­mechanismen zu schaffen, falls keine Mehrwertsteuer-Ausnahmeregelung möglich sein sollte.

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Um Gasimporteure zu stützen, müssen Kundinnen und Kunden in Deutschland ab dem Herbst deutlich mehr für ihr Gas bezahlen. Die Höhe der staatlichen Umlage wird bei 2,419 Cent pro Kilowattstunde ohne Mehrwert­steuer liegen, wie die Firma Trading Hub Europe, ein Gemeinschafts­unternehmen der Gasfernleitungs­netz­betreiber in Deutschland, am Montag mitteilte. Die Mehrwertsteuer wären zusätzliche 19 Prozent der 2,419 Cent – also noch einmal rund 0,46 Cent.

Keine Mehrwertsteuerbefreiungen bei Energie

Für einen Einpersonenhaushalt mit einem Jahresverbrauch von 5000 Kilowattstunden bedeutet die Umlage ohne Mehrwertsteuer jährliche Zusatzkosten von rund 121 Euro. Mit wären es rund 144 Euro. Für einen Familienhaushalt mit einem Jahresverbrauch von 20.000 Kilowattstunden liegen die Mehrkosten bei rund 484 Euro im Jahr. Kommt die Mehrwertsteuer hinzu, sind es 576 Euro.

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Steuerpolitik ist in der EU überwiegend Sache der Länder, allerdings gelten Rahmenbedingungen, die alle umsetzen müssen. Der reguläre Mehrwert­steuer­satz muss mindestens bei 15 Prozent liegen, der ermäßigte bei mindestens 5 Prozent. In Deutschland gelten ein höherer Satz von 19 und ein ermäßigter von 7 Prozent. Seit Anfang April sind nach den EU‑Regeln komplette Mehrwertsteuer­befreiungen nur in bestimmten Bereichen wie Lebensmitteln und anderen Gütern zum Decken der Grundbedürfnisse möglich – nicht aber bei Energie.

RND/dpa

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