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Kunden können Tickets möglicherweise nicht nutzen

Das Pokern um Air Berlin soll bald ein Ende haben.

Das Pokern um Air Berlin soll bald ein Ende haben.

Hannover. Die Verkaufsgespräche um die insolvente Fluglinie Air Berlin sind in vollem Gange. Bieter wie Lufthansa und Easyjet sind an einer Übernahme von Teilen der Airline interessiert. Unsicherheit herrscht jedoch immer noch unter den Passagieren. Denn ob die Airline, die dann Strecken und Slots von Air Berlin übernimmt, auch die Tickets akzeptiert, sei eher unsicher, sagt Degott. „Jetzt noch ein Ticket zu buchen, ist daher nicht unbedingt sinnvoll.“

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Für einen kurzfristigen Zeitraum von zwei bis drei Wochen sei es jetzt jedoch noch relativ sicher, ein Ticket zu buchen, sagt hingegen Stefanie Müller, Pressesprecherin des Verbraucherportals Flightright. „Alles, was über diesen Zeitraum hinausgeht, ist schwierig zu garantieren. Davon raten wir den Kunden momentan ab.“ Die Situation könne erst in der kommenden Woche neu bewertet werden.

Am 25. September soll die Entscheidung über die Zukunft von Air Berlin fallen. Die Übernahme der kompletten Fluglinie hält Müller für unwahrscheinlich. „Die Summe der Schulden ist zu groß.“ Sie rechnet eher damit, dass mehrere Käufer die einzelnen Slots übernehmen. „Die Käufer sind dann aber nicht verpflichtet, die gebuchten Tickets von Air Berlin zu übernehmen“, erklärt Müller. Jedoch sei denkbar, dass die Käufer ein Interesse daran hätten, die Kunden an sich zu binden, und daher aus Kulanz die Tickets akzeptierten.

Ob Passagiere bei einer Stornierung der Tickets Entschädigungsansprüche durchsetzen können, ist ebenfalls fraglich. Tickets, die vor dem 15. August gebucht wurden, würden bei einer Stornierung nicht erstattet, sagt Müller. Bei späteren Buchungen sei es möglich, Teile des Ticketpreises zurückzuerhalten. Genaue Angaben dazu habe Air Berlin jedoch nicht gemacht. Kunden „können ihren Anspruch beim Insolvenzverwalter anmelden“, erklärt Degott. Allerdings stehe man dann in der Reihe mit allen anderen Gläubigern. „Wer einen Anspruch hat, muss also damit rechnen, dass er am Ende leer ausgeht.“

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Pauschalurlauber sind abgesichert – unabhängig vom Ergebnis der Verkaufsverhandlungen. Der Reiseveranstalter, bei dem die Reise gebucht wurde, muss für Ersatz sorgen. Darauf weisen die Verbraucherzentralen hin. Das heißt: Reisende können vom Veranstalter einen Ersatzflug fordern, falls ihre geplante Verbindung nicht mehr angeboten wird. Und sollte die gebuchte Reise ganz platzen, können Gäste das bezahlte Geld vom Reiseveranstalter – nicht von der Fluggesellschaft – zurückfordern.

Von RND/dpa/jli

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