Gerichtsurteil

Abgesprochene Karten-Gebühren der Banken unzulässig

Die Zahlungsmodalitäten sind je nach Bank oder Dienstleister unterschiedlich.

Jetzt rechtskräftig: Die Praxis von Banken, einheitliche Gebühren bei Kartenzahlungen zu verlangen, hat gegen Kartellrecht verstoßen.

Berlin. Die umstrittene Praxis von Banken, einheitliche Gebühren bei Kartenzahlungen zu verlangen, hat gegen Kartellrecht verstoßen. Dies hat das Landgericht Berlin entschieden und einigen Unternehmen Schadenersatz wegen überhöhter Girocard-Sätze zugesprochen, wie es am Donnerstag mitteilte. Insgesamt lagen den Richtern elf Klagen gegen die vier Spitzenverbände deutscher Banken vor.

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So forderte etwa die Drogeriekette Rossmann rund 8,5 Millionen Euro Schadenersatz. Allerdings blieb die Klage der Drogeriekette selbst ohne Erfolg: Aus Sicht der Gerichts hat Rossmann nicht ausreichend dargelegt, dass Schaden entstanden ist - und in welcher Höhe.

Entgelt für Electronic-Cash

Hintergrund des Streits: Ab 1990 mussten Unternehmen in Deutschland beim Electronic-Cash-System für jeden Zahlungsvorgang mit der Giro- oder EC-Karte ein von den Bankverbänden festgelegtes, einheitliches Entgelt an die Bank zahlen, die die Karte ausgegeben hat. Es betrug 0,3 Prozent des jeweiligen Umsatzes, mindestens aber 8 Cent. Für Zahlungen an Tankstellen galt ein verringerter Satz.

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Das System hatte bereits damals Kontroversen ausgelöst. Aus Sicht des Bundeskartellamtes beschränkte ein einheitliches, durch die Banken festgelegtes Entgelt den Wettbewerb. Es dauerte aber bis 2014, bis die deutschen Banken dieses Vorgehen auf Druck der Behörde aufgaben. Seither sind die Gebühren für Girocard-Zahlungen gesunken.

Zweifel an den Rossmann-Berechnungen

Rossmann hatte nach eigener Einschätzung in der Zeit von Dezember 2004 bis März 2014 zu hohe Gebühren gezahlt. Schon in der mündlichen Verhandlung im vergangenen November war deutlich geworden, dass das Gericht Zweifel an der Berechnung hatte. Dabei spielten Verjährungsfristen eine Rolle, aber auch Rückvergütungen, die es seinerzeit gab. Das Unternehmen erklärte am Donnerstag auf Anfrage, sich nicht zum Thema und zum Ausgang des Verfahrens äußern zu wollen.

Tankstellen, Deichmann und ein Baumarkt klagten

Neben der Drogeriemarktkette gehörten unter anderem Tankstellen, der Schuhhändler Deichmann und ein inzwischen insolventer Baumarkt zu den Klägern. Während dem Schuhhändler mehr als 352.000 Euro Schadenersatz plus Zinsen zugesprochen wurden, gingen die Tankstellen leer aus. Das Gericht sah im Fall der Mineralölkonzerne „weit überwiegend keinen kartellrechtlich relevanten Schaden“. Zudem seien Ansprüche verjährt. Eine detaillierte Urteilsbegründung lag zunächst nicht vor.

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Banken und Sparkassen sehen sich bestätigt

Die Spitzenverbände von Banken und Sparkassen sehen sich jedoch in ihrer Haltung bestätigt. „Die Einschätzung der Deutschen Kreditwirtschaft, dass die Kläger keinen Schaden hatten, ist durch das Gericht im Wesentlichen bestätigt worden“, teilte der in der Kreditwirtschaft (DK) derzeit federführende Bundesverband der Deutschen Volksbanken und Raiffeisenbanken mit. „Das Electronic-Cash-Verfahren war zu jedem Zeitpunkt für den Handel deutlich günstiger als kreditkartenbasierte Zahlungsverfahren.“

RND/dpa

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