Jobverlust wegen Corona: Studentenwerke fordern Hilfen für Studierende
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Universitäten geschlossen, manch Nebenjob ist wohl auch bald weg: Die deutschen Studentenwerke sorgen sich um die Finanzen von Studierenden.
© Quelle: Getty Images
Für Lisa Meier brechen unsichere Zeiten an: Die 22-Jährige Studentin ist darauf angewiesen, ihr Bafög mit einem Minijob aufzustocken - doch der könnte bald wegbrechen. Denn das Café, in dem die Göttingerin arbeitet, hat wegen des Coronavirus vorerst geschlossen. “Die Rücklagen reichen noch für den April”, sagt Meyer. Allein dürfte Sie damit nicht sein.
Denn ein Blick auf die Zahlen der letzten Sozialerhebung der Studentenwerke von 2017 zeigt, dass mittlerweile 69 Prozent der Studierenden in Deutschland einen Nebenjob ausüben. Doch in vielen Fällen dürften sie keinen Anspruch auf Entgeldersatzleistungen wie das Kurzarbeitergeld haben, befürchtet man beim Deutschen Studentenwerk.
Nach Einschätzung von dessen Generalsekretär Achim Meyer auf der Heyde profitieren Studenten nur vom Kurzarbeitergeld, wenn sie mehr als 20 Stunden die Woche arbeiten und damit sozialversicherungspflichtig und im Status von Teilzeitstudierenden sind. Damit trifft Studierende die Kurzarbeit-Regelung härter als andere Beschäftigte.
Kurzarbeitergeld hilft nur wenigen Studierenden
Wegen des sogenannten Werksstudentenprivilegs gelten Immatrikulierte auch bei einem Einkommen zwischen 450 und 1300 Euro und einer wöchentlichen Arbeitszeit von unter 20 Stunden als Vollzeitstudierende. Diese seien von der Sozialversicherungspflicht befreit - weshalb sie auch kein Kurzarbeitergeld beziehen können, wie Meyer auf der Heyde erklärte. Geringfügig Beschäftigte mit bis zu 450 Euro Monatseinkommen haben laut Bundesagentur für Arbeit ohnehin keinen Anspruch auf Kurzarbeitergeld.
Zugleich gilt: Je länger die Coronakrise und die damit verbundenen Einschränkungen für Geschäftstreibende anhalten, desto eher werden Arbeitgeber die Notbremse ziehen. Auch Meier befürchtet, irgendwann ohne Job da zu stehen. Vor der Coronakrise habe sie sich angesichts des Personalmangels in der Gastronomie keine Sorgen gemacht - schließlich sei es bis zuletzt immer leicht gewesen, eine neue Stelle zu finden. Doch das habe sich nun wohl geändert, meint die Studentin. Sie beklagt: “Ich habe nur einen Monat Kündigungsfrist.”
Studentenwerke fordern Hilfen für Studenten
“Wenn sich Studierende durch Jobs finanzieren und nun ihre Anstellung verlieren, muss man auch für die Hilfen auflegen, das ist wichtig”, sagte deshalb Studentwerks-Generalsekretär Meyer auf der Heyde dem RedaktionsNetzwerk Deutschland. Er betonte zugleich: “Das gilt aber nicht für Studierende, sondern für alle, die vom bislang geplanten Schutzschirm nicht profitieren.”
Auch der stellvertretende Vorsitzende der Gewerkschaft Nahrung, Genuss und Gaststätten (NGG), Freddy Adjan, hatte sich zuletzt um studentische Jobber und andere geringfügig Beschäftigte in der Gastronomie gesorgt. “Die werden einfach nicht mehr angerufen und bekommen keine Einsätze mehr”, so die Befürchtung von Adjan. Zusätzliche Maßnahmen zum Schutz solcher Betroffener der Coronakrise seien deshalb “wünschenswert”, sagte Adjan dem RND.
Corona: Keine Sorgen ums Bafög
Zumindest über einen anderen Punkt muss sich Studentin Meier wohl weniger Sorgen machen: Ihre Haupteinkommensquelle ist das BAföG - doch einige für die Fortführung der Studienfinanzierung ab April nötige Klausuren konnte sie nicht schreiben, weil wegen des Coronavirus Prüfungen abgesagt wurden. “Auch schon vor Corona stellt die Verschiebung einer Prüfung durch die Hochschule einen schwerwiegenden Grund für die Verzögerung der Ausbildung dar, der eine Verlängerung der BAföG-Förderung über die Förderungshöchstdauer hinaus rechtfertigen kann”, stellte nun Meyer auf der Heyde klar.
Sein Rat an Meier und andere betroffene Studierende: “Sie sollten sich rasch online oder telefonisch mit ihrem BAföG-Amt in Verbindung setzen; sie werden sicher nicht die einzigen sein, die Prüfungen nicht ablegen können.” Die Studentenwerke sind in Deutschland im Regelfall für die Abwicklung von BAFöG-Anträgen zuständig. Das fuße allerdings auf Bundesgesetzgebung, für die Erarbeitung der entsprechenden Verwaltungsvorschriften seien die Bundesländer zuständig, betonte Meyer auf der Heyde.