In diesen Bundesländern schlagen Fahrraddiebe am liebsten zu
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Jüngsten Zahlen des Gesamtverbandes der Deutschen Versicherungswirtschaft (GDV) haben Diebe im letzten Jahr bei rund 160000 versicherten Rädern zugegriffen und so einen Gesamtschaden von 100 Millionen Euro verursacht.
© Quelle: dpa
Hannover. Jüngsten Zahlen des Gesamtverbandes der Deutschen Versicherungswirtschaft (GDV) zufolge haben Diebe im letzten Jahr bei rund 160.000 versicherten Rädern zugegriffen und so einen Gesamtschaden von 100 Millionen Euro verursacht. Die Zahl der Diebstähle ist zwar rückläufig, dafür sind die einzelnen entwendeten Räder allerdings mehr wert.
Für jedes gestohlene Fahrrad zahlten die Versicherer demnach etwa 630 Euro an die Besitzer aus – „so viel wie nie zuvor“, heißt es vom GDV. Demnach betrug die Entschädigung pro Zweirad vor zehn Jahren noch etwa 370 Euro.
Allerdings waren längst nicht alle gestohlenen Räder versichert: Insgesamt wurden 2018 nach Angaben der Polizei 292.000 Fahrräder gestohlen, 3 Prozent weniger als im Vorjahr. Fahrraddiebstähle werden indes häufig nicht angezeigt, weshalb es eine hohe Dunkelziffer gibt.
Hochburgen der Diebe blieben laut GDV die drei Stadtstaaten Berlin, Bremen und Hamburg: Auf 100.000 Einwohner kamen hier nach Polizeiangaben mehr als 800 geklaute Räder.
Am unteren Ende der Diebstahlstatistik standen dagegen wie im Vorjahr das Saarland (107), Rheinland-Pfalz (168) und Thüringen (197). Niedersachsen (403), Mecklenburg-Vorpommern (337) und Schleswig-Holstein 424) lagen demnach genau wie Sachsen (553) im Mittelfeld.
Fahrräder richtig versichern
Wird ein Fahrrad aus Abstellräumen, Kellern oder Wohnungen geklaut, übernimmt im Regelfall die Hausratsversicherung den Schaden. Der GBV betont allerdings, dass meist auf offener Straße gestohlen werde. Dann hänge der Versicherungsschutz davon ab, ob die Hausratsversicherung eine Fahrradklausel enthalte. Laut GBV ist das derzeit bei knapp der Hälfte aller Policen der Fall.
Der Versicherungsschutz gelte aber nur, wenn das Fahrrad mit einem verkehrsüblichen Schloss gesichert wurde, so der GBV. Dann haben Versicherte einen Anspruch auf Erstattung des Wiederbeschaffungswerts und können ihren gestohlenen Drahtesel ersetzen.
Von RND/Christoph Höland