Finanztest deckt auf: Wer arm ist, zahlt oft mehr für ein Girokonto
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Basiskonten sind für den Kunden oftmals ganz schön teuer - trotz ungeregelten Einkommens.
© Quelle: Karl-Josef Hildenbrand/dpa
Frankfurt/Main. Für Menschen ohne festen Wohnsitz und ohne regelmäßiges Einkommen ist laut einer Untersuchung der Stiftung Warentest ein Bankkonto oft besonders teuer. So haben unter anderem Geflüchtete oder Wohnungslose "nur Anspruch auf ein Basiskonto und zahlen dafür besonders viel", heißt es in einem am Montag veröffentlichten Vergleich der Zeitschrift "Finanztest".
Bei einigen der 124 untersuchten Kreditinstitute kostet die Führung eines Basiskontos demnach zurzeit mehr als 200 Euro im Jahr. Mit etwa 250 Euro Gesamtkosten pro Jahr waren die Salzlandsparkasse und die Targobank absolute Spitzenreiter, dicht gefolgt von der Sparkasse Holstein (235 Euro/Jahr) und der Hannoverschen Volksbank (226 Euro/Jahr). Aufgrund gestiegener Grundpreise und höherer Gebühren für Überweisungen in Papierform sei das teilweise mehr als noch vor zwei Jahren. Laut den Testern begründen die Geldhäuser die Preise oft mit einem Mehraufwand für Beratung und Eröffnung von Basiskonten. Die grundsätzliche Kritik der Verbraucherzentralen an dieser Stelle: "Es fehlt eine verbindliche gesetzliche Definition, wann der Preis für ein Basiskonto angemessen ist", wird Frank Christian Pauli vom Verbraucherzentrale Bundesverband in "Finanztest" zitiert.
Lediglich zwei kostenfreie Konten
Nur zwei der untersuchten Banken boten ein Basiskonto zum Stichtag am 1. Oktober kostenfrei an, und zwar die PSD Karlsruhe Neustadt und die Sparda Baden-Württemberg. Immerhin: Bei 47 der getesteten Banken gibt es das Basiskonto für weniger als 100 Euro pro Jahr. Grundsätzlich, so die Tester, sei es in vielen Fällen die noch günstigere Variante, das Basiskonto online zu führen.
Seit Mitte 2016 hat in Deutschland jeder Bürger einen Rechtsanspruch auf ein Girokonto. Alle Geldhäuser sollen Menschen ohne festen Wohnsitz auf Wunsch ein Basiskonto auf "Guthabenbasis" einrichten. Der Kontoinhaber erhält eine Bankkarte und darf Geld überweisen. Überzogen werden kann ein solches Konto nicht. Die Gebühren sollen "angemessen" sein und können auch einen Gewinn der Institute beinhalten. Nur in ganz seltenen Fällen darf die Bank die Eröffnung eines Basiskontos ablehnen, beispielsweise wenn der Kunde bereits ein Konto bei einer anderen Bank besitzt oder wenn er eine Straftat gegen die Bank begangen hat.
RND/caro/dpa