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Fahren auf eigenes Risiko: illegale Elektroflitzer auf Deutschlands Straßen

Ein Junge fährt mit einem Hoverboard auf einer Straße. Hoverboards gelten als Kraftfahrzeuge und sind somit grundsätzlich führerscheinpflichtig.

Ein Junge fährt mit einem Hoverboard auf einer Straße. Hoverboards gelten als Kraftfahrzeuge und sind somit grundsätzlich führerscheinpflichtig.

München. Menschen mit ausreichend Gleichgewichtssinn finden diese Art der elektrischen Mobilität verführerisch. E-Skateboards auf vier Rädern und ihre zweirädrigen Verwandten namens Hoverboards oder einrädrige Monowheels werden ohne Lenkstange durch bloße Gewichtsverlagerung gesteuert, per Fernbedienung gebremst oder beschleunigt und können Spitzengeschwindigkeiten von 30 Stundenkilometern erreichen.

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Das Problem ist, dass sie verkehrsrechtlich in Deutschland als Kraftfahrzeug gelten und eine Versicherung bräuchten, die es aber nicht gibt, weil das Bundesverkehrsministerium dafür noch keine eigene Fahrzeugklasse geschaffen hat. Wer damit trotzdem öffentlich unterwegs ist, riskiert einiges. „Bei jeder Tour auf der Straße begeht man eine Straftat“, warnt Bianca Boss.

Der Fahrspaß kann im Schadensfall teuer werden

Denn Fahren ohne Versicherungsschutz ist strafbar, stellt die Expertin des Bunds der Versicherten (BdV) klar. E-Boarder aller Art dürften deshalb weder auf der Straße, noch auf Gehwegen oder durch Fußgängerzonen cruisen, sondern nur auf abgesperrten Privat- oder Firmengrundstücken. Daran halten sich erfahrungsgemäß die wenigsten, was im Schadensfall teuer werden kann.

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Betroffene müssen dann Sach- wie Personenschäden aus eigener Tasche bezahlen, weil sich auch die Privathaftpflicht per Benzinklausel weigert zu zahlen. „Die Benzinklausel besagt, dass die private Haftpflicht nicht für Schäden aufkommt, die durch den Gebrauch eines Fahrzeugs entstehen“, erklärt Boss.

Versicherer würden gern Policen für Elektrokleinstfahrzeuge aller Art ausstellen, können es mangels rechtlicher Regulierung aber nicht. Schon 2018 hat der Gesamtverband der Deutschen Versicherungswirtschaft (GDV) vor einer Lücke im Verkehrsrecht gewarnt, weil eine damals auf den Weg gebrachte Neuregelung zu kurz greife.

Hersteller sind sauer auf Gesetzgeber

Es werde weiter elektrisch betriebene Kleinstfahrzeuge geben, die nicht unter die neue Verordnung fallen und die verbotswidrig auf öffentlichen Wegen oder Plätzen genutzt werden, warnt der GDV. „Diese nicht zulassungsfähigen Kraftfahrzeuge werden auch Schäden verursachen“, stellte der Verband klar. Der Gesetzgeber müsse deshalb tätig werden, was er bis heute nicht ist.

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Hörbar angefressen ist deshalb Jens Haffke. „Es wäre ein toller Markt“, philosophiert der Deutschland-Chef von Evolve Skateboards, einem der weltweit führenden Hersteller von E-Boards. Seit acht Jahren seien die Gefährte hierzulande nun schon unterwegs, aber im Gegensatz zu vielen anderen Ländern seien in Deutschland immer noch viele Varianten von E-Boards gesetzlich ungeregelt.

Versprochen sei eine entsprechende Änderung des Verkehrsrechts schon seit Anfang 2019. Die Hersteller hätten sich darauf eingestellt, Kunden kaufen auch und würden sich gern versichern. „Aber das können sie nicht“, kritisiert Haffke.

„In Skandinavien ist alles erlaubt“

Deutschland benötigt eine Regulierung von Elektrokleinstfahrzeugen, welche die jetzigen Benutzer nicht im Regen stehen lässt, fordert auch der junge Branchenverband Electric Empire in Berlin. Von der aktuellen Regelung werde eine sechsstellige Zahl von Nutzern elektrischer Gefährte in die Illegalität getrieben, schätzt Verbandschef Lars Zemke. Elektrische Mikromobilität müsse aber auch in Deutschland zukunftsfähig werden.

Dabei komme es ganz drauf an, wo man unterwegs ist, stellt Haffke klar. Manchmal stoppe die Polizei ein Elektroskateboard, manchmal darf es unbehelligt weiterfahren. Weil der Manager für Evolve Skateboards den Vertrieb in 14 weiteren europäischen Ländern steuert, weiß er, wie es anderswo aussieht.

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„In Skandinavien ist alles erlaubt“, weiß er über die Regulierung seiner Gefährte. Finnland hat zum Beispiel schon 2016 Elektrokleinstfahrzeuge rechtlich mit Fahrrädern gleichgestellt. Auch in Frankreich oder Belgien sind Regeln für kleine Elektrofahrzeuge aller Art längst erlassen.

Verkehrsausschuss antwortete nicht mal auf Brief der Branche

Wenn Haffke an den Fahrradboom denkt, den die Pandemie gebracht hat, wird er richtig sauer. Einige 10.000 E-Boards seien zwar 2020 in Deutschland schätzungsweise branchenweit verkauft worden und damit ungefähr so viele wie im Jahr davor. „Aber es könnten fünfmal so viele sein“, glaubt er. Gäbe es nur endlich eine Versicherung.

Vor den Bundestagswahlen werde die elektrische Mikromobilität nicht mehr umfassend geregelt, fürchtet Zemke. Ein Brief der Branche mit Bitte um Gehör an den Verkehrsausschuss des Bundestags wurde nicht einmal beantwortet.

Frühestens 2023 rechnet Electric Empire nun mit einer verkehrsrechtlichen Regelung für E-Boards. Bis dahin werden hierzulande wohl noch mehr dieser Gefährte illegal und ohne Chance auf Versicherungsschutz unterwegs sein.

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