Elternzeit: Immer mehr Mütter und Väter arbeiten in Teilzeit
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Der Anteil der Väter, welche Elterngeld beziehen steigt. Für den Partnerschaftsbonus, bei dem beide Eltern in Teilzeit gehen müssen entscheiden sich die wenigsten.
© Quelle: dpa
Berlin. Einfachere Möglichkeiten für Teilzeitbeschäftigungen – das sollten die Änderungen des Elterngeldes, welche vor einem Jahr in Kraft traten, bringen. „Wir machen das Elterngeld noch flexibler, partnerschaftlicher und einfacher“, sagte Christine Lambrecht in ihrer damaligen Position als Familienministerin dazu. Sobald das Kind geboren ist, kann Elterngeld beantragt werden. Neben dem Basiselterngeld gibt es Elterngeldplus. Dafür wird die Höhe der monatlichen Zahlungen halbiert, der Zeitraum des Bezugs verdoppelt sich – Arbeit in Teilzeit ist also möglich.
Der Partnerschaftsbonus ist eine zusätzliche Option. Dafür müssen beide Elternteile ihre Wochenarbeitszeit jeweils auf 24 bis 32 Stunden reduzieren und können dadurch die Dauer der Elterngeldzahlungen noch einmal um bis zu vier Monate verlängern. „Dieses Modell ist besonders für Selbstständige geeignet“, sagt Katja Eichhorn, Beraterin der Plattform Elterngeld.net. Auch für Paare, bei denen beide vorher in Teilzeit gearbeitet hätten, sei der Partnerschaftsbonus hilfreich. Eichhorn beschreibt aber auch, dass der Partnerschaftsbonus für Paare eine Notlösung sei, wenn sie nicht rechtzeitig einen Betreuungsplatz gefunden hätten. Lediglich 22.231 Elternteile haben sich im ersten Quartal des Jahres für den Partnerschaftsbonus entschieden – ein Anteil von knapp 2 Prozent aller Elterngeldempfänger. Die meisten davon leben in Hamburg und Berlin.
Erleichterungen für Teilzeitmodelle
Erfolgreicher hingegen ist das Elterngeldplus-Modell, bei dem nur ein Elternteil in Teilzeit arbeiten muss. Der andere Elternteil kann Vollzeit arbeiten. Bis September 2021 durften Elterngeldbezieher 25 bis 30 Stunden pro Woche arbeiten, die gesetzliche Neuerung auf 24 bis 32 Stunden sorgt dafür, dass eine Drei- oder Viertagewoche leichter mit dem Modell vereinbar und somit im Arbeitsalltag besser umsetzbar ist. Nach Daten des Bundesfamilienministeriums gaben 2018 insgesamt 24 Prozent der Elterngeldplus-Beziehenden an, die Entscheidung für Teilzeit wegen des Geldes getroffen zu haben. 26 Prozent sagten, dass sie während der Elternzeit berufstätig sein wollten.
Der Partnerschaftsbonus konnte sich bislang bei jungen Eltern nicht durchsetzen. Aber der Anteil von Müttern und Vätern steigt, die mit dem Elterngeldplus-Modell Teilzeitarbeit und eine längere Elternzeitphase kombinieren. Im ersten Quartal 2022 haben sich dem Familienministerium zufolge 39 Prozent für die längere Unterstützung entschieden. Schaut man auf das gesamte Jahr 2021 zurück, lag der Anteil für Elterngeldplus bei nur 31 Prozent. Im letzten Quartal des Vorjahres, in dem die Änderungen bereits in Kraft waren, stieg der Anteil bereits auf 38 Prozent.
Elterngeldexpertin Eichhorn beschreibt einen Wandel. Nach ihrer Einschätzung gibt es einen Anteil bei jungen Eltern, die es sich nicht leisten können, zu Hause zu bleiben. „Aber vor allem wollen die Frauen bei ihrem Job dran bleiben und entscheiden sich daher für das Elterngeldplus.“
Stärkt das Elterngeld die Partnerschaftliche Erziehung?
Beim Elterngeld sei die Gleichberechtigung gegeben, da für Mütter und Väter die gleichen Bedingungen gelten, sagt Elterngeldberaterin Eichhorn, „Väter und Mütter haben hier gleiche Chancen.“ Zwar steigt der Anteil der Väter stetig, die Elterngeld beziehen. Aktuell liegt er bei 25 Prozent – der Bezugszeitraum von durchschnittlich 3,7 Monaten hat sich in den vergangenen zwei Jahren nicht verändert.
„Viele Berufe geben es nicht her, dass Männer eine längere Auszeit nehmen“, sagt die Beraterin und meint damit Handwerksbetriebe, Jobs in der Produktion, und Schlüsselpositionen in diversen Firmen. Eine Anhebung der Pflichtmonate von zwei auf vier, für den Bezug von Elterngeld hält sie nicht für sinnvoll: „Das würde mehr Väter verprellen und den Anteil wieder reduzieren.“
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Diese Änderungen für das Elterngeldgesetz sind weiterhin geplant
Eine Anhebung der Partnermonate um mindestens einen Monat ist hier vorgesehen. Zudem soll das Elterngeld für Selbstständige modernisiert werden. Männer und Frauen, die sich um ein Pflegekind kümmern, sollen zudem Anspruch auf Elterngeld erhalten. „Die Vereinbarkeit von Familie und Beruf soll weiter verbessert werden“, sagt ein Pressesprecher des Bundesministeriums für Familien, Frauen, Senioren und Jugend. Elterngeldberechtigt sind Mütter und Väter, deren gemeinsames Jahreseinkommen 300.000 Euro im Jahr nicht übersteigt. Bis 2021 lag die Grenze sogar bei 500.000 Euro. Die Grenze für Alleinerziehende bei 250.000 wurde nicht verändert.
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