Ein Hoch auf das Dienstrad: mit Muskelkraft zur Arbeit

Dienstrad statt Dienstwagen? Für viele wird das Fahrrad für den Arbeitsweg immer beliebter.

Dienstrad statt Dienstwagen? Für viele wird das Fahrrad für den Arbeitsweg immer beliebter.

Dass Dienstwagen oft Bestandteil des Arbeitsvertrages und des Gehalts sind, ist hinlänglich bekannt. Weniger bewusst ist den meisten Menschen, dass seit einigen Jahren viele Arbeitgeber ihren Mitarbeitern auch Diensträder anbieten. Der Markt dafür boomt: Im vergangenen Jahr seien weit über 350.000 Diensträder im Gesamtwert von rund einer Milliarde Euro angeschafft worden, schätzt Wasilis von Rauch vom Bundesverband Zukunft Fahrrad (BVZF): „Das entspricht einem Viertel des Umsatzes des Handels.“ Allein der Anbieter JobRad hat inzwischen Verträge mit mehr als 30.000 Arbeitgebern in Deutschland abgeschlossen. Kleine Firmen zählen ebenso zu den Kunden wir große Dax-Konzerne.

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Wie werden Diensträder üblicherweise angeboten?

In der Regel schließt der Arbeitgeber einen Rahmenvertrag mit einem Anbieter ab. Anschließend sucht sich der Arbeitnehmer bei einem Händler, der mit dem Anbieter kooperiert, ein Rad seiner Wahl aus. Der Arbeitgeber überlässt ihm dieses drei Jahre lang zur beruflichen und privaten Nutzung. Manchmal geschieht das in Form eines Bonus zum Gehalt. Meist wird jedoch ein Teil des Gehalts umgewandelt, sodass der Arbeitnehmer die Kosten trägt. „Viele Arbeitgeber gewähren auch einen Zuschuss“, erklärt von Rauch. Zum Leasingvertrag gehören in der Regel Versicherungen und Wartungsverträge, führt er weiter aus: „Das reicht vom Diebstahlschutz über regelmäßige Inspektionen bis zur Pannenhilfe.“

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Welche Räder kommen infrage?

Grundsätzlich alle. Tourenräder ebenso wie Rennräder oder E-Bikes. „Der Anteil der Elektroräder beläuft sich auf rund 80 Prozent“, sagt von Rauch. In der Regel werden hochwertige Fahrräder geleast. Die Anbieter verlangen meist einen Mindestpreis. Der Durchschnittspreis beträgt rund 3.000 Euro.

Wie sind die steuerlichen Regelungen?

Das Dienstrad als Gehaltsextra sei für Arbeitnehmer kosten- und steuerfrei, erklärt Tassilo Holz von JobRad. Beim Modell der Entgeltumwandlung müsse die private Nutzung des Fahrrades als geldwerter Vorteil versteuert werden, erläutert Wolfgang Wawro vom Deutschen Steuerberaterverband: „Die Bemessungsgrundlage liegt allerdings nur noch bei 0,25 Prozent.“ Beträgt der Neupreis des Rades zum Beispiel 3000 Euro, müssen monatlich abgerundet rund 7 Euro versteuert werden. „Die Arbeitgeber können sogar Steuern sparen“, führt Wawro weiter aus. Entweder können sie Kosten abschreiben oder Leasingraten von der Steuer absetzen.

Was passiert nach der Leasingzeit?

In den meisten Fällen wird das Fahrrad dem Arbeitnehmer zum Kauf angeboten – und das zu einem geringen Preis. „Die kalkulierte Schlussrate ist meist sehr niedrig“, sagt von Rauch. Eine Kaufoption darf allerdings aus steuerrechtlichen Gründen nicht explizit im Leasingvertrag enthalten sein. Arbeitnehmer können das erworbene Fahrrad auch beispielsweise an Familienmitglieder weitergeben und ein neues Leasingrad nutzen.

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Welche Vorteile bestehen für Arbeitnehmer?

„Dank steuerlicher Förderung sparen Mitarbeiter bis zu 40 Prozent gegenüber einem herkömmlichen Kauf“, sagt Holz. Diensträder sind also eine gute Möglichkeit, günstig an ein neues, hochwertiges Fahrrad zu kommen, das meist uneingeschränkt in der Freizeit genutzt werden darf. Wird ein Teil des Gehalts umgewandelt, sinkt auch ein Teil der Steuerlast. Wer das Dienstrad regelmäßig nutzt, tut etwas für seine Fitness. Die Weltgesundheitsorganisation empfiehlt täglich 21 Minuten Bewegung am Tag – und die kommen schnell auf dem Weg zur Arbeit zusammen.

Was bringt es dem Arbeitgeber?

Er genießt steuerliche Vorteile und leistet in der Regel geringere Sozialabgaben. Beim Leasingmodell hat er zudem keine oder nur geringe Kosten. Möglicherweise müssen weniger Stellflächen für Autos vorgehalten werden. Diensträder tragen außerdem zu einem guten Image des Unternehmens bei und steigern dessen Attraktivität. „Viele Bewerber fragen inzwischen gezielt danach“, weiß von Rauch. Für ihn ist aber vor allem ein Argument besonders wichtig: „Mehreren Erhebungen zufolge sind radfahrende Arbeitnehmer im Schnitt zwei Tage weniger krank als Kollegen, die mit Autos oder dem öffentlichen Nahverkehr zur Arbeit kommen.“

Auch Selbstständige profitieren

Seit 2019 müssen Selbstständige, Freiberufler und Gewerbebetreibende die private Nutzung geleaster Diensträder nicht mehr versteuern. Lediglich für S-Pedelecs gelten gesonderte Regelungen. Positiv wirkt sich außerdem aus, dass Leasingraten und laufende Kosten zu 100 Prozent als Betriebsausgaben abgesetzt werden können. Viele Selbstständige können zudem die Umsatzsteuer von den Leasingraten abziehen. In der Steuererklärung dürfen sie Fahrten zur Firma pauschal mit 30 Cent pro Kilometer ansetzen. Geleast werden können Fahrräder jeden Typs, also auch Cargobikes, die für Handwerker oder Lieferanten eine Alternative zum Auto darstellen.

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Können Diensträder einen Beitrag zur Verkehrswende leisten?

Eine Studie der Technischen Universität München habe ergeben, dass mehr als 60 Prozent der Mitarbeiter, die sich für ein JobRad entschieden haben, dieses häufiger nutzten und dafür das Auto stehen ließen, berichtet Holz. Inzwischen fährt rund jeder zehnte Arbeitnehmer mit dem Rad zur Arbeit – Tendenz steigend. „Diensträder können Menschen aufs Fahrrad bringen, die nicht traditionell zu den Radfahrenden gehören“, sagt von Rauch. Für ihn ist es nur noch eine Frage der Zeit, bis auch Mitarbeiter im Außendienst sich in den Sattel ihres Dienstrades schwingen.

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