Die Schuldenbremse muss weg
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Blick auf die sogenannte Schuldenuhr am 24. August 2021, die am Eingang vom Bund der Steuerzahler Deutschland e. V. hängt.
© Quelle: Jörg Carstensen/dpa
Frankfurt/Berlin. Staatsschulden sind eine ernste Angelegenheit. So ernst, dass 2009 eine Schuldenbremse ins Grundgesetz eingebaut wurde. Seither werden dem Staat enge Grenzen für das Leihen von Geld zur Finanzierung seiner Ausgaben gesetzt.
Im ersten Halbjahr 2021 ist die Staatsverschuldung heftig gestiegen, so heftig wie seit 1995 nicht mehr. Ist das zu verantworten? In jedem Fall. Selbst das arbeitgebernahe Institut der deutschen Wirtschaft, das gewöhnlich auf einen knauserigen Staat pocht, verteidigt den Anstieg des Finanzierungsdefizits.
Was Bund, Länder, Kommunen und Sozialversicherungen im ersten Halbjahr getan haben, ist im Übrigen auch durch verfassungsrechtliche Regelungen gedeckt: Ausnahmen von Schuldenbremsen sind bei Naturkatastrophen oder anderen „außergewöhnliche Notsituationen” ausdrücklich erlaubt.
Die Pandemie ist eine außergewöhnliche Notsituation. Ohne staatliche Hilfsprogramme hätten die Lockdowns eine Wirtschaftskrise ausgelöst, die komplett außer Kontrolle geraten wäre. Zum Glück hat die Europäische Zentralbank den Staaten der Eurozone geholfen, die Hilfsprogramme zu stemmen und Millionen Arbeitsplätze zu retten. Mit einer ultralockeren Geldpolitik.
Dies hat für Deutschland zur Folge, dass Investoren dem Staat nicht nur Geld zu 0 Prozent Zinsen leihen, sondern dafür sogar auch eine Art Gebühr bezahlen. Sicherlich wird das nicht ewig so bleiben.
Aber zu einer Daueraufgabe für die Politik wird eine Naturkatastrophe der besonderen Art: der Klimawandel. Er verlangt einen Komplettumbau der Wirtschaft. Die Erderwärmung muss begrenzt und die Wettbewerbsfähigkeit der Wirtschaft zugleich erhöht werden.
Das verlangt gigantische staatliche Investitionen: Die 2009er-Schuldenbremse hat deshalb ausgedient, sie muss umgebaut oder – noch besser – ganz gestrichen werden.