Die eigenen Kinder enterben: Warum das in vielen Fällen sinnvoll ist
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Für viele Eheleute macht ein sogenanntes Berliner Testament Sinn.
© Quelle: dpa
Beim Geld hört die Freundschaft auf, weiß der Volksmund. Das gilt auch für Familien. Und um besonders viel Geld geht es beim Erben. Jedes Jahr werden rund 400 Milliarden Euro in Deutschland vererbt, die typische Höhe einer Erbschaft liegt bei 32.000 Euro.
Gleichzeitig ist das Thema tabuisiert: Nur jeder Zweite mag offen in der Familie über die Aufteilung des Erbes reden, ergab vor einiger Zeit eine Allensbach-Umfrage. Nicht selten wird das Thema lange aufgeschoben – und so gab jeder fünfte Erbe in der Umfrage an, dass es Streit über den Nachlass gab.
Wer erbt was?
Dabei ist das Thema gesetzlich klar geregelt. Liegt kein Testament vor, gilt die gesetzliche Erbfolge. Doch die hat selbst für Ehepartner ihre Tücken: Der hinterbliebene Ehepartner erbt nur die Hälfte des Nachlasses. Die andere Hälfte geht an die Kinder. Gibt es keine, erhält der Hinterbliebene drei Viertel – der Rest geht an Eltern oder Geschwister der Verstorbenen.
Thema Erbschaft rechtzeitig ansprechen
Unangenehm kann es werden, wenn es eine gemeinsame Immobilie gibt, die oft als Altersvorsorge gedacht ist. Denn wenn die Erben ihren Teil einfordern, muss sie verkauft werden. Die einfachste Möglichkeit, das zu umgehen, ist ein sogenanntes Berliner Testament. Damit machen die Ehepartner sich gegenseitig zum Alleinerben – und die Kinder erben erst, wenn beide Eltern verstorben sind.
Wie bei jedem Testament muss es handschriftlich aufgesetzt und mit vollem Namen unterschrieben sein. Sechs von zehn Testamenten sind übrigens Berliner Testamente.
Es hat auch Nachteile: Sobald ein Ehepartner verstorben ist, lässt sich im Normalfall nichts mehr ändern. Zudem kann es steuerliche Haken geben, weil die Erbfreibeträge der Kinder von 400.000 Euro nur einmal anfallen. Sollten Sie zu den Glücklichen gehören, die solche Probleme haben, könnten Sie diese durch Schenkungen vorab mildern.
Mein Tipp: Sprechen Sie in der Familie übers Erbe, bevor es ernst wird. Dann ist es viel einfacher, sich zu verständigen – und es gibt keine offenen Fragen, falls ein Partner unerwartet stirbt.
Matthias Urbach ist Vizechefredakteur des Geldratgebers „Finanztip“, der zur gleichnamigen Stiftung gehört. Er erklärt in der RND-Kolumne „Der Haushälter“ jeden Dienstag, worauf Verbraucherinnen und Verbraucher in Gelddingen achten sollten. Weitere Tipps gibt Urbach im wöchentlichen Verbraucher-Newsletter. Alle bisherigen Kolumnenbeiträge finden Sie hier.