Cum-ex-Skandal: Belgische Finanzbehörde leitet sieben Verfahren ein

Wegen Cum-ex-Geschäften ermittelt Belgien gegen sieben US-Pensionsfonds (Symbolfoto).

Wegen Cum-ex-Geschäften ermittelt Belgien gegen sieben US-Pensionsfonds (Symbolfoto).

Brüssel. Belgien hat in den USA sieben Verfahren in Verbindung mit dem Cum-ex-Steuerskandal eingeleitet. Dies bestätigte eine Sprecherin des öffentlichen Dienstes für Finanzen der Deutschen-Presse Agentur am Donnerstag. Laut einem Bericht der Tageszeitung „De Tijd“ fordert die Behörde mindestens 45 Millionen Euro zurück.

Weiterlesen nach der Anzeige
Weiterlesen nach der Anzeige

Die rechtlichen Schritte gegen Fonds in New York wurden bereits Ende Juli eingeleitet. Es sei das erste Mal, dass belgische Behörden Verdächtige im Cum-ex-Skandal belangen. In anderen Ländern - unter anderem Deutschland - haben Behörden längst damit begonnen, die hinterzogenen Gelder zurückzufordern.

Ermittlungen im Cum-ex-Steuerskandal

„De Tijd“ schrieb, bei den Verdächtigen handele es sich um sieben US-Pensionsfonds und die amerikanische Börsenfirma FGC Securities. Ihnen werde vorgeworfen, sich Steuern in Belgien erstattet haben zu lassen, die sie nicht bezahlt hatten. „De Tijd“ war mit anderen Medien an der Enthüllung solcher Cum-ex-Aktiendeals 2018 beteiligt.

Weiterlesen nach der Anzeige
Weiterlesen nach der Anzeige

Investoren, Banken und Aktienhändler hatten über Jahre Steuergelder in Belgien, Deutschland und anderen europäischen Ländern hinterzogen. Aktien mit („cum“) und ohne („ex“) Dividendenanspruch wurden um den Stichtag für die Ausschüttung hin- und hergeschoben. Dadurch wurde Verwirrung gestiftet und die Beteiligten konnten sich Kapitalertragssteuer erstatten lassen, die sie nie gezahlt hatten.

Insgesamt wurden so laut „De Tijd“ rund 55,2 Milliarden Euro aus Staatskassen gestohlen. Deutschland war mit einem Schaden von mindestens 31,8 Milliarden Euro am stärksten betroffen, Belgien mit mindestens 201 Millionen Euro im Zeitraum von 2012 bis 2015. Die Akteure hatten argumentiert, sie hätten ein Steuerschlupfloch für die Transaktionen genutzt. Der Bundesgerichtshof in Deutschland entschied hingegen zuletzt, dass die Geschäfte strafbar sind.

RND/dpa

Mehr aus Wirtschaft

 
 
 
 
 
Anzeige
Anzeige
Empfohlener redaktioneller Inhalt

An dieser Stelle finden Sie einen externen Inhalt von Outbrain UK Ltd, der den Artikel ergänzt. Sie können ihn sich mit einem Klick anzeigen lassen.

 

Ich bin damit einverstanden, dass mir externe Inhalte angezeigt werden. Damit können personenbezogene Daten an Drittplattformen übermittelt werden. Mehr dazu in unseren Datenschutzhinweisen.

Letzte Meldungen

 
 
 
 
 
 
 
 
 

Spiele entdecken