Click and Collect: Wo das Einkaufen trotz Lockdown möglich ist

Click and Collect nennt man das Prinzip in der Branche: Es wird im Internet oder auch per Telefon bestellt, aber nicht an die Haustür geliefert.

Click and Collect nennt man das Prinzip in der Branche: Es wird im Internet oder auch per Telefon bestellt, aber nicht an die Haustür geliefert.

Deutschlands Einzelhandel ist seit Mittwoch wieder im Lockdown. Das erinnert an die erste Pandemiewelle im Frühjahr. Doch in vielen Bundesländern ist dieses Mal ein Aspekt anders geregelt: Einige Bundesländern erlauben Geschäften, Waren, die online gekauft wurden, an abholende Kunden auszugeben.

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„Click and Collect“ nennt man das Prinzip in der Branche: Es wird im Internet oder auch per Telefon bestellt, aber nicht an die Haustür geliefert. Stattdessen findet eine Warenübergabe im oder vor dem Geschäft statt. Das ist in vielen Bundesländern trotz Lockdown möglich. Ausdrücklich untersagt ist es lediglich in Bayern, Baden-Württemberg, Sachsen und Thüringen – so jedenfalls die Lesart des Handelsverbands Deutschland (HDE), wie dieser auf Nachfrage mitteilt.

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Verordnungen stiften Verwirrung

Allerdings lassen die Formulierungen in den Corona-Verordnungen der Bundesländer Spielraum offen: „Das kann ich mir eigentlich nicht vorstellen“, entgegnete am Mittwochmittag ein Sprecher eines Landesministeriums auf die Frage, ob in seinem Bundesland nun die Abholung bei Händlern möglich sei. Nach Nachfrage in einem anderen Ministerium desselben Bundeslandes stellte sich heraus, dass Kunden durchaus Waren abholen dürfen.

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Hintergrund der Verwirrung: In einigen Bundesländern ist lediglich der Weiterbetrieb von „Abhol- und Lieferdiensten“ erlaubt – wobei unklar ist, ob damit nur der Kategorie zugehörige Betriebe oder sämtliche Geschäfte mit Abhol- und Lieferdienst gemeint sind. Nach Lesart des HDE lässt die Formulierung grundsätzlich Abholungen bei Händlern zu, wie Sprecher Stefan Hertel mitteilt.

Andere Bundesländer haben in ihren Verordnungen zum neuen Lockdown im Handel deutlich konkretere Aussagen gemacht: Bremen, Hamburg, Hessen, Niedersachsen, NRW, Rheinland-Pfalz und Mecklenburg Vorpommern erlauben die Abholung bei Händlern explizit.

Kann im Geschäft bezahlt werden?

Für Unklarheit sorgen auch mögliche Bezahlmöglichkeiten: Click and Collect bezeichnet eigentlich Verfahren, bei denen der komplette Einkauf einschließlich der Bezahlung online abgewickelt wird. Entlang der niedersächsischen und hamburgischen Regelung kommt der norddeutsche Unternehmerverband AGA aber zu dem Schluss, dass zumindest in den beiden Bundesländern auch eine Bezahlung bei Abholung möglich ist. Davon würden vor allem kleinere Geschäfte ohne Onlineshop profitieren. Sachsen-Anhalt hingegen setzt einem Sprecher des Wirtschaftsministeriums zufolge darauf, dass Einkäufe schon vor der Abholung bezahlt sein müssen.

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Ob Händler sich letztendlich überhaupt an Click and Collect beteiligen, ist ihnen selbst überlassen. Schon am Dienstag hatten Größen wie Ikea oder Mediamarkt und Saturn angekündigt, gerne auf das Verfahren auszuweichen. Beide Unternehmen betreiben ohnehin Abholservices in ihren Filialen, der Mehraufwand dürfte nun überschaubar sein. „Letzten Endes kommt es auch darauf an, ob sich der Service für die Geschäftstreibenden lohnt“, sagt Stefan Hertel, Sprecher des Handelsverbands Deutschland (HDE).

Das Weihnachtsgeschäft wird so nicht gerettet

Der HDE hatte sich nach Bekanntgabe des erneuten Lockdowns im Handel vehement dafür ausgesprochen, Click and Collect ausdrücklich zu erlauben. „Natürlich sind wir enttäuscht, dass das nun nicht in allen Bundesländern geklappt hat“, so Hertel. Zugleich geht man beim HDE nicht davon aus, dass die Abholgeschäfte die aktuellen Umsatzverluste ausgleichen können. „Für die meisten Händler wird das das Weihnachtsgeschäft nicht retten“, sagt Hertel.

Derweil sorgen die schärferen Regelungen in Baden-Württemberg für Unmut, die Rede ist schon von einem „Abholtourismus“ in andere Bundesländer. Die Landesregierung im Südwesten hatte ihre ablehnende Haltung gegenüber Abholmöglichkeiten damit begründet, dass sie lange Schlangen und damit zusätzliche Kontakte unbedingt vermeiden wolle.

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Wo ist „Click and Collect“ möglich? Die Regelungen der Bundesländer im Überblick

Im Kern bleiben in allen Bundesländern Geschäfte geöffnet, die den täglichen Bedarf abdecken – also etwa Supermärkte, Drogerien, Tankstellen und Ähnliches. Dem restlichen Handel wird es zum Teil erlaubt, neben Lieferdiensten und Versandgeschäften auch eine Abholung in Filialen zu ermöglichen.

Bayern

Bayern untersagt ausdrücklich die Abholung zuvor bestellter Ware in oder vor Ladengeschäften.

Baden-Württemberg

Baden-Württemberg untersagt ausdrücklich die Abholung zuvor bestellter Ware in oder vor Ladengeschäften.

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Berlin

Die Regierung in Berlin hat keine explizite Regelung zum Umgang mit Abholungen in Geschäften in der Landesverordnung zum neuen Shutdown festgehalten. Lediglich eine Erlaubnis zum Weiterbetrieb von „Abhol- und Lieferdiensten“ ist enthalten. Nach Lesart des Handelsverbands Deutschland (HDE) lässt die Verordnung deshalb die Abholung zu. Welche Regeln dabei gelten, ist unklar.

Brandenburg

Die Regierung in Brandenburg hat keine explizite Regelung zum Umgang mit Abholungen in Geschäften in der Landesverordnung zum neuen Shutdown festgehalten. Lediglich eine Erlaubnis zum Weiterbetrieb von „Abhol- und Lieferdiensten“ ist enthalten. Nach Lesart des Handelsverbands Deutschland (HDE) lässt die Verordnung deshalb die Abholung zu. Welche Regeln dabei gelten, ist unklar.

Bremen

Bremen erlaubt ausdrücklich die Abholung von vorher bestellten Waren in Geschäften. Die Kunden dürfen Ladengeschäfte dafür einzeln unter Berücksichtigung geltender Hygieneregeln betreten, auch eine Warenausgabe außerhalb geschlossener Räume ist erlaubt.

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Hamburg

Hamburg erlaubt ausdrücklich den Verkauf entlang des Fernabnahmegesetzes mit anschließender Abholung – was sowohl telefonisch als auch im Internet möglich sein sollte. Erlaubt ist das aber nur bei kontaktloser Übergabe außerhalb der Geschäftsräume unter Wahrung der sonstigen Abstandsregeln.

Mecklenburg-Vorpommern

Mecklenburg-Vorpommern gestattet ausdrücklich den Verkauf mittels Abhol- und Lieferdiensten. Bei der Abholung gelten die Hygieneregeln, die auch in Supermärkten greifen.

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Niedersachsen

Niedersachsen lässt die Abholung zuvor im Netz oder per Telefon explizit zu. Das gelte für „jegliche Waren“, allerdings unter der Voraussetzung einer kontaktlosen Übergabe außerhalb der Geschäftsräume.

Nordrhein-Westfalen

Auch in NRW dürfen Geschäfte ausdrücklich Abholservices anbieten. Voraussetzung ist, dass die Warenausgabe unter Beachtung von Schutzmaßnahmen kontaktfrei erfolgen kann.

Hessen

In Hessen dürfen für den Publikumsverkehr geschlossene Geschäfte Abhol- und Lieferdienste ausdrücklich anbieten. Explizit erlaubt ist das bei Bestellungen via Telefon, Email oder Onlineshop.

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Rheinland-Pfalz

Rheinland-Pfalz ermöglicht auch nun geschlossenen Geschäften, Abhol-, Liefer- und Bringdienste einzurichten. Auch hier muss die Ware zuvor im Netz oder per Telefon bestellt werden.

Saarland

Die Regierung im Saarland hat keine explizite Regelung zum Umgang mit Abholungen in Geschäften in der Landesverordnung zum neuen Shutdown festgehalten. Lediglich eine Erlaubnis zum Weiterbetrieb von „Abhol- und Lieferdiensten“ ist enthalten. Nach Lesart des Handelsverbands Deutschland (HDE) lässt die Verordnung deshalb die Abholung zu. Welche Regeln dabei gelten, ist unklar.

Sachsen-Anhalt

Die Regierung in Sachsen-Anhalt hat keine explizite Regelung zum Umgang mit Abholungen in Geschäften in der Landesverordnung zum neuen Shutdown festgehalten. Lediglich eine Erlaubnis zum Weiterbetrieb von „Abhol- und Lieferdiensten“ ist enthalten. Nach Lesart des Handelsverbands Deutschland (HDE) lässt die Verordnung deshalb die Abholung zu. Welche Regeln dabei gelten, ist unklar.

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Sachsen

Sachsen untersagt ausdrücklich die Abholung zuvor bestellter Waren in Ladengeschäften, lediglich die Lieferung an die Haustür ist erlaubt.

Schleswig-Holstein

Schleswig-Holstein erlaubt ebenfalls eine Ausgabe zuvor bestellter Waren in Ladengeschäften. Voraussetzung ist, dass zuvor per Telefon oder Internet ein verbindlicher Kauf zustande gekommen ist. Dann ist auch eine Bezahlung bei Abholung möglich. Kunden dürfen Geschäfte einzeln betreten und müssen dabei Hygieneregeln beachten.

Thüringen

Thüringen erlaubt ausdrücklich nur den Weiterbetrieb von ansonsten geschlossenen Geschäften, die zu Kunden nach Hause liefern oder Waren versenden. Lediglich Buchhandlungen dürfen bestellte Waren außerhalb ihrer Geschäftsräume an Kunden übergeben.

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