Bundesnetzagentur zu Gas-Knappheit: Womöglich muss binnen 24 Stunden entschieden werden
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Bernburg: Die Sonne geht hinter technischen Anlagen des Erdgasspeichers Katharina auf (Symbolfoto).
© Quelle: Klaus-Dietmar Gabbert/dpa
Berlin. Die Bundesländer sind nach Ansicht von Bundesnetzagentur-Chef Klaus Müller ausreichend in die Erarbeitung der Notfallpläne bei einer möglichen Gasknappheit eingebunden. Die Länder seien von Anfang am Krisenteam Gas beteiligt gewesen, Anregungen und Kritik nehme die Netzagentur gerne auf, sagte Müller am Dienstag im ZDF-Morgenmagazin. Transparenz sei wichtig, allerdings müsse in Krisensituationen schnell gehandelt werden.
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Womöglich habe man nur 24 Stunden Zeit, um bestimmte Entscheidung vorzubereiten, und noch weniger, sie zu treffen. „Und wir kennen aus anderen Krisensituationen, wenn viele mitreden wollen, dass es oft leider nicht so schnell geht“, sagte Müller.
Wichtigste Priorität habe aber, eine Gasmangellage zu vermeiden. Hier seien Einsparungen wichtig, betonte der Behördenchef. Deutschland müsse 20 Prozent Gas einsparen, um gut über den Herbst und den Winter zu kommen. Dabei sei es aber keine gute Idee, jetzt mit Strom heizen zu wollen. Das sei selbst bei den gestiegenen Gaspreisen wesentlich teurer. Besser sei es, die Heizung besser einzustellen und zu überlegen, wie warm es sein muss.
Bundesländer wollen bei Notfallplänen mitreden
Mehrere Bundesländer wollen über die Notfallpläne mitbestimmen, nach denen hierzulande das Gas bei Knappheit verteilt und rationiert würde. Angesichts der erheblichen wirtschaftlichen und sozialen Auswirkungen könne diese Entscheidung nicht allein der Bundesnetzagentur überlassen werden, hatte Hamburgs Erster Bürgermeister, Peter Tschentscher (SPD), zu Wochenbeginn betont.
Die Gas-Umlage kommt: Was bedeutet das für Verbraucher?
Damit kein Gasversorger wegen gestiegener Einkaufspreise Insolvenz anmelden muss, sollen ab Oktober alle Endkunden für eineinhalb Jahre eine Umlage zahlen.
© Quelle: dpa
Berlins Wirtschaftssenator Stephan Schwarz (parteilos) sagte, die Entscheidungen würden im Ernstfall die Bundesländer betreffen. Deswegen müssten diese „ernsthaft“ einbezogen werden. Das bisherige Vorgehen lasse dies „völlig vermissen“.
RND/dpa
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