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3G am Arbeitsplatz: Darauf müssen sich Beschäftigte einstellen

Die Ampelparteien wollen 3G-Regeln am Arbeitsplatz einführen.

Die Ampelparteien wollen 3G-Regeln am Arbeitsplatz einführen.

Berlin. Auf Ungeimpfte kommen verschärfte Corona-Regeln auf der Arbeit zu: Bundestag und Bundesrat haben eine 3G-Regel am Arbeitsplatz beschlossen, die ab Mittwoch bundesweit gelten soll. Das bedeutet: Nur wer geimpft oder genesen ist oder einen tagesaktuellen Test vorweist, soll künftig zur Arbeit gehen können. Die Antworten auf die wesentlichen Fragen.

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Was ist geplant?

Beschäftigte in Präsenz am Arbeitsplatz, die weder eine Impfung noch einen Genesenenstatus haben, sollen sich künftig täglich auf Corona testen lassen müssen. Sie müssen einen tagesaktuellem Test oder einen maximal 48 Stunden altem PCR-Test vorweisen, wenn im Betrieb „physischer Kontakt“ zu anderen nicht ausgeschlossen werden kann. Der Test muss an einer der offiziellen Teststellen gemacht werden, Selbsttests Zuhause sind nicht gültig. Möglich ist jedoch ein Schnelltest unter Aufsicht im Betrieb.

Das Homeoffice und auch Arbeitsplätze in Fahrzeugen gelten laut Bundesarbeitsministeriums jedoch nicht als „Arbeitsstätte“. Ansonsten gilt die 3G-Regel nicht nur im Büro, sondern auch an Orten im Freien wie auf dem Betriebsgelände. Verankert ist die neue Vorgabe im Bundes-Infektionsschutzgesetz.

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Was genau ist zu den Tests geplant?

Künftig sollen tägliche Tests Voraussetzung sein für Ungeimpfte, damit sie zu ihrem Arbeitsplatz dürfen - oder für Arbeitnehmer, die nicht nachweisen wollen, ob sie geimpft oder genesen sind. Arbeitgeber müssen allen Beschäftigten, die nicht ausschließlich im Homeoffice arbeiten, mindestens zweimal in der Woche Corona-Tests anbieten. Seit wenigen Wochen gibt es zudem wieder kostenlose Bürgertests. Für darüber hinaus anfallende Kosten muss der Arbeitnehmer selbst aufkommen.

Firmen sollen die Tests ihrer Mitarbeiter täglich kontrollieren und dokumentieren. „Dazu müssen alle Arbeitgeber auch über entsprechende Auskunftsrechte gegenüber den Arbeitnehmern verfügen“, heißt es in dem Beschluss. Nach Informationen der Tagesschau vom Bundesarbeitsministerium dürfen Unternehmen den Impfstatus ihrer Mitarbeiter jedoch nicht direkt nachfragen, aber einen Nachweis verlangen, dass eines der 3Gs erfüllt ist. Das Bundesarbeitsministerium empfiehlt Kontrolllisten, die sechs Monate aufbewahrt werden sollen.

Was sind mögliche Folgen bei Verstößen?

Wer ohne Test auf der Arbeit erscheint, riskiert eine Freistellung ohne Lohn oder im schlimmsten Fall eine Kündigung. Peter Meyer, Fachanwalt für Arbeitsrecht, hält es für vorstellbar, dass diejenigen, die sich Tests verweigern, mit einer Abmahnung oder gar im Wiederholungsfall mit einer Kündigung rechnen müssen. Die Weigerung könnte als Pflichtverstoß gewertet werden. Die Unternehmen müssen mit Kontrollen durch Gesundheits- und Ordnungsämter rechnen. Bei Verstößen droht ihnen ein Bußgeld von bis 25.000 Euro.

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Was fordern Arbeitgeber?

Wirtschaftsverbände bezweifeln, ob die beschlossenen 3G-Regeln am Arbeitsplatz praktikabel sind. Während Arbeitgeber auf einen großen Aufwand bei nur kurzer Zeit zur Umsetzung verweisen, fürchten Baubranche, Handwerk und Gebäudereiniger Probleme in der Praxis.

„Das neue Testregime stellt unsere Unternehmen vor große Herausforderungen“, sagte Steffen Kampeter, Hauptgeschäftsführer der Bundesvereinigung Deutscher Arbeitgeberverbände. Die Regelungen zum Nachweis des Status schafften indes Rechtssicherheit. Die vorgesehene Speichermöglichkeit begrenze zudem Bürokratie und helfe, den Betriebszugang zu regeln.

Angesichts der Hürden für 3G sprechen sich einige Branchen für eine Impfpflicht am Arbeitsplatz aus. Die Test- und Kontrollpflichten seien für das Gebäudereiniger-Handwerk nicht machbar, sagte Johannes Bungart, Geschäftsführer des Bundesinnungsverbands, dem „Handelsblatt“. „Vor diesem Hintergrund sollte die Politik mutig und ehrlich sein: Besser als neue Test- und Kontrollpflichten, die für Unternehmen unmöglich zu erfüllen sind, wäre bundesweit stattdessen 2G in den Betrieben und damit eine Impfpflicht am Arbeitsplatz.“

Was sagen Gewerkschaften?

Der DGB-Vorsitzende Reiner Hoffmann sagte, aufgrund der derzeit „eskalierenden Infektionslage“ sei wirksamer Schutz vor Infektionen am Arbeitsplatz wichtiger denn je: „Zusätzlich zu den bestehenden Maßnahmen des Arbeitsschutzes können 3G-Zugangsregeln am Arbeitsplatz hierfür ein wirksames Mittel sein.“

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Beschäftigte am Arbeitsplatz müssten bestmöglich vor Infektionen geschützt seien. Zugleich aber dürfe nicht unverhältnismäßig in die Grundrechte der Beschäftigten eingegriffen werden. Der DGB lehne deshalb eine Auskunftspflicht von Beschäftigten über den eigenen Corona-Impfstatus ab, so Hoffmann. „Gleichwohl empfehlen wir den Beschäftigten, ihren Impfstatus freiwillig offenzulegen.“

Was ist mit einer 2G-Regel am Arbeitsplatz?

Das ist bisher nicht geplant. Rechtsanwalt Meyer hält die Umsetzung einer generellen 2G-Regelung am Arbeitsplatz in Deutschland für besonders schwierig. „Eine solche Regelung würde bedeuten, dass ein Arbeitnehmer nicht mehr arbeiten dürfte, wenn er von seinem Recht Gebrauch machen würde, sich nicht impfen zu lassen.“ Insofern würden mit 2G am Arbeitsplatz indirekt Beschäftigungsmöglichkeiten „gekappt“, was in vielen Fällen unverhältnismäßig wäre.

RND/dpa

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