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Neue Regelung gilt ab sofort

Vereinigte Arabische Emirate untersagen Reisenden mit nur einem Namen die Einreise

Abu Dhabi – die Hauptstadt der Vereinigten Arabischen Emirate. Menschen mit nur einem Namen sind hier nicht mehr willkommen.

Abu Dhabi – die Hauptstadt der Vereinigten Arabischen Emirate. Menschen mit nur einem Namen sind hier nicht mehr willkommen.

Die Vereinigten Arabischen Emirate (VAE) haben sich in den vergangenen Jahren zu einem Touristenhotspot entwickelt. Besonders viele Urlauberinnen und Urlauber zieht es nach Dubai oder auch in die Hauptstadt Abu Dhabi. Doch nicht alle Reisenden sind in den Emiraten willkommen.

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Betroffen sind Reisende und Menschen mit Arbeitsvisum

Wie „Aero Times“ kürzlich unter Berufung auf ein gemeinsames Rundschreiben von Air India und AI Express berichtete, dürfen Menschen mit nur einem Namen ab sofort nicht mehr in die VAE einreisen. Auch das indische Generalkonsulat in Dubai weist darauf in einem Tweet hin:

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„Passbesitzer mit nur einem Namen (Wort), entweder als Nachname oder als Vorname, werden von der Einwanderungs­behörde der VAE nicht akzeptiert und der Passagier wird als INAD betrachtet“, zitiert die „Times of India“ ein kürzlich veröffentlichtes Schreiben der Fluggesellschaft Air India. Die Abkürzung INAD steht dabei für „inadmissible passenger“, also „unzulässiger Passagier“.

Gelten soll die Vorschrift für Urlauberinnen und Urlauber sowie für Menschen mit einem Arbeitsvisum. Wer bereits im Besitz eines Residence-Visums ist, einer Art Aufenthalts­genehmigung für die Vereinigten Arabischen Emirate, soll weiterhin in das Land einreisen dürfen. Weshalb der Staat dieses Einreiseverbot verhängt hat, ist derzeit nicht bekannt.

Mononyme in einigen Ländern weit verbreitet

Um zu verdeutlichen, wen die Vorschrift der VAE betrifft, führt „The Times of India“ folgendes Beispiel an: Einem Mann, der einzig den Namen Praveen trägt, ist die Einreise in die Emirate untersagt. Hieße er Praveen Kumar, wäre er in den VAE willkommen – unabhängig davon, ob es sich bei den Namen um zwei Vornamen, zwei Nachnamen oder einen Vor- und einen Nachnamen handelt.

Die neue Regelung mag zunächst skurril wirken. In Europa ist es schließlich selbstverständlich, sowohl einen Vor- als auch einen Nachnamen zu haben. Doch es gibt auch Länder, in denen zwei Namen nicht obligatorisch und sogenannte Mononyme weit verbreitet sind: Dazu zählen beispielsweise Afghanistan, Regionen im Süden Indiens, Myanmar und Indonesien.

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Einreiseverbot für Staatsangehörige 19 afrikanischer Länder

Und es gibt weitere Personengruppen, denen die Einreise verboten ist – wenn auch nur in eines der Emirate. Wie das Portal „Africa News“ kürzlich berichtete, soll auch Staatsangehörigen 19 afrikanischer Länder sowie der Dominikanischen Republik die Einreise nach Dubai seit dem 18. Oktober 2022 untersagt sein.

Viele Touristen fliegen offenbar auf Dubai. Der Reiseveranstalter FTI baut deshalb sein Angebot an Reisen in das Emirat im Winter aus.

Im Emirat Dubai sind Reisende aus 19 afrikanischen Ländern und einem karibischen Staat unerwünscht.

Zu den betroffenen afrikanischen Ländern zählen:

  • Uganda
  • Ghana
  • Sierra Leone
  • Sudan
  • Kamerun
  • Nigeria
  • Liberia
  • Burundi
  • Guinea
  • Gambia
  • Togo
  • Demokratische Republik Kongo
  • Senegal
  • Benin
  • Elfenbeinküste
  • Ruanda
  • Burkina Faso
  • Guinea-Bissau
  • Komoren

Diese Regeln gelten in den VAE für Reisende aus Deutschland

Urlauberinnen und Urlauber aus Deutschland benötigen zur Einreise in die Vereinigten Arabischen Emirate lediglich einen Reisepass. Dieser muss am Tag der Einreise noch mindestens sechs Monate lang gültig sein.

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Ein Visum wird für die Einreise zu touristischen Zwecken nicht benötigt. Die maximale Aufenthalts­dauer ohne Visum beträgt 90 Tage. Weitere Informationen sind auf der Website des Auswärtigen Amtes zu finden.

RND/jaf

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