Entschädigung für Bahnreisende ab 30 Minuten Verspätung gefordert
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Nur zwei von drei Fernzügen waren in diesem Jahr pünktlich.
© Quelle: Fabian Sommer/dpa/dpa-tmn
Nicht einmal zwei von drei Zügen bei der Deutschen Bahn sind im Oktober pünktlich gewesen: Reisende mussten in 63,2 Prozent im Fernverkehr mit Verspätungen umgehen, wie es auf der Website der DB heißt. Doch Entschädigung erhalten Bahnfahrerinnen und Bahnfahrer erst, wenn der Zug mehr als eine Stunde zu spät am Ziel ankommt.
Die Chefin des Verbraucherzentrale Bundesverbands, Ramona Pop, fordert nun, dass die Deutsche Bahn bereits ab 30 Minuten Verspätung zahlt. „Unpünktlichkeit gehört inzwischen leider zur Normalität des Fernverkehrs. Hier muss die Bahn besser werden, ganz klar“, sagte sie dem „Handelsblatt“. Im Jahr 2022 kamen im Schnitt 66,02 Prozent der Fernzüge pünktlich am Ziel an – jeder dritte Zug hatte Verspätung.
Verbraucherschutz: Frühere Entschädigung könnte Anreiz für Bahn sein
Da sich die Pünktlichkeitsstatistik in den vergangenen Jahren verschlechtert habe, müssten die Fahrgastrechte auf den Prüfstand. „Wenn sich jetzt Verspätungen häufen, dann sollte die Bahn bereits ab 30 Minuten Verspätung eine Entschädigung zahlen, nicht erst ab einer Stunde. Das wäre auch ein Anreiz, dass die Bahn pünktlicher wird.“
Im Sommer mussten nämlich nicht nur Flugreisende mit Chaos klarkommen – auch bei Bahnreisenden gab es oftmals Frust wegen überfüllter Bahnen, vielen 9-Euro-Ticket-Nutzerinnen und -Nutzern sowie ausfallenden und verspäteten Bahnen. Der Höhepunkt: Im August war nur etwas mehr als die Hälfte der Fernzüge pünktlich (56,8 Prozent).
Verbraucherschutz will automatisiertes Entschädigungssystem
Außerdem müsse man darüber sprechen, wie Fahrgäste an ihre Entschädigung kommen. Derzeit können Bahnreisende online eine teilweise Rückerstattung beantragen, wenn das Ticket auch online gebucht worden ist. Das ist zwar eine Erleichterung zum vorherigen System, wonach es persönlich oder per Post beantragt werden musste. „Aber ein automatisiertes Entschädigungssystem wäre der bessere und einfachere Weg“, sagt Pop hierzu.
Aktuell sehen die Fahrgastrechte der Deutschen Bahn vor, dass Reisende ab einer Stunde Verspätung 25 Prozent des Ticketpreises zurückerhalten können. Ab zwei Stunden Verspätung können 50 Prozent des Geldes zurückgeholt werden.
RND/msk