Verband: Campingplatzkapazitäten könnten Ostern zum Problem werden
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Campingurlaub in Deutschland kann so schön sein – Sonnenuntergang über dem Düsseldorfer Campingplatz am Rheinufer.
Die Küstenländer wollen den Osterurlaub retten – zumindest im Kleinen. Mecklenburg-Vorpommern, Schleswig-Holstein und Niedersachsen wollen ihren Bürgerinnen und Bürgern kontaktarmen Osterurlaub ermöglichen. Die Regierungschefs Manuela Schwesig (SPD), Daniel Günther (CDU) und Stephan Weil (SPD) wollen dafür beim Bund-Länder-Gipfel, der heute stattfindet, werben.
Demnach soll Urlaub nur innerhalb des eigenen Bundeslandes in Einrichtungen mit Selbstversorgung und eigenen sanitären Anlagen erlaubt sein. Dies würde gelten für Ferienwohnungen, Ferienhäuser, Campingwagen und Wohnmobile. Voraussetzung soll ein negativer Corona-Test kurz vor der Anreise sein. „Einen entsprechenden Beschluss würden wir als ersten Öffnungsschritt begrüßen“, sagt Christian Günther, Geschäftsführer des Bundesverbandes der Campingwirtschaft in Deutschland. Die Vorlaufzeit für eine Öffnung zu Ostern sei ausreichend.
Campingplätze und Fahrzeuge sind ungleich verteilt
Allerdings könne die sogenannte Landeskinderregelung in einigen Bundesländern Probleme mit sich bringen, warnt Günther: „Es gibt teils eine sehr ungleiche Verteilung zwischen Angebot und Nachfrage. So haben wir beispielsweise in NRW 21 bis 23 Prozent der in Deutschland zugelassenen Freizeitfahrzeuge, aber nur 7 Prozent der deutschen Stellplatzkapazitäten. In Mecklenburg-Vorpommern stellt sich das genau umgekehrt dar: Dort sind 2 Prozent der Fahrzeuge gemeldet, aber es gibt 12 Prozent der Kapazitäten.“ Das könne dazu führen, dass sich in einigen Bundesländern die Urlauber um die Plätze streiten, während andere „geöffnet verhungern“, befürchtet Günther.
Generell sei angesichts der bisherigen Öffnungsschritte in Deutschland zu hinterfragen, „warum eine bewährte Outdoorreiseform wie der Campingtourismus bisher nicht öffnen durfte“. Spätestens mit den höheren Temperaturen sei eine Öffnung der Betriebe sinnvoll, um ein unkontrolliertes Reiseverhalten, was zu Wildcamping führen würde, zu verhindern. Günther wies darauf hin, dass in den Bundesländern Brandenburg, Mecklenburg-Vorpommern, Schleswig-Holstein, Nordrhein-Westfalen, Niedersachsen, Sachsen-Anhalt und Thüringen Dauercamping auch bislang nicht verboten gewesen sei.
RND/gei