Fragen zum Arbeitsrecht

Urlaub in der Probezeit: Diese Rechte haben neue Angestellte

Urlaub in der Probezeit? Das ist möglich.

Urlaub in der Probezeit? Das ist möglich.

Die Sommerferien stehen vor der Tür und viele Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer können es kaum erwarten, den Stift fallen zu lassen und den Arbeitsplatz gegen einen Platz – zum Beispiel am Meer – einzutauschen. Doch bei all der Urlaubsvorfreude gibt es auch Angestellte, die bezüglich ihres Urlaubsanspruchs häufig unsicher sind: Personen in der Probezeit.

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Haben Angestellte in der Probezeit überhaupt ein Recht auf Urlaub? Und wenn ja, wie viele Tage dürfen sie nehmen? Antworten auf diese Fragen liefert Nathalie Oberthür, Rechtsanwältin und Vorsitzende des Ausschusses Arbeitsrecht des Deutschen Anwaltvereins, im Gespräch mit dem RedaktionsNetzwerks Deutschland (RND).

Gibt es in der Probezeit ein Recht auf Urlaub?

Die Antwort ist klar: ja. „Mit jedem vollen Monat entsteht ein Zwölftel des Urlaubsanspruches. Nach sechs Monaten dann der volle“, informiert Oberthür. Angestellte in der Probezeit dürfen also Urlaub nehmen, allerdings nicht so viel wie Kolleginnen und Kollegen, deren Probezeit bereits beendet ist.

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Zur Berechnung des monatlichen Urlaubsanspruches in der Probezeit wird der vertraglich vereinbarte Urlaub herangezogen, der meist mehr Urlaubstage umfasst als der gesetzliche Mindesturlaub. Während die meisten Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer vertraglich Anspruch auf fünf bis sechs Wochen Urlaub haben, ist der gesetzliche Mindesturlaub bei einer Fünf-Tage-Woche auf vier Wochen, also 20 Tage begrenzt.

Ab wann darf in der Probezeit Urlaub beantragt werden?

„Dürfen darf man immer“, sagt die Fachanwältin für Arbeits- und Sozialrecht. Rechtlich spreche nichts dagegen. Trotzdem sollten Angestellte in der Probezeit nicht unbedingt direkt am ersten Tag nach Urlaub fragen, sondern erst einmal am neuen Arbeitsplatz ankommen, rät sie.

Etwas anders sieht die Situation aus, wenn der Urlaub bereits vor dem Start in den neuen Job gebucht wurde. „Wenn man eine Urlaubsreise gebucht hat und dann irgendwo neu anfängt, dann sagt man das im Zweifel vorher. Und dann ist das in der Regel auch keine Problem“, so Oberthür.

In einem Kalender steht "Urlaub"

Bereits gebuchten Urlaub sollten Angestellte frühzeitig dem Arbeitgeber melden.

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Kann Angestellten in der Probezeit im Urlaub gekündigt werden?

Laut der Rechtsanwältin ist das rechtlich möglich. Arbeitgeber und Arbeitgeberinnen dürfen ihren Angestellten im Urlaub kündigen. „Bei vereinbarter Probezeit beträgt die Kündigungsfrist zwei Wochen“, so Oberthür.

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RND/jaf

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