Alkohol, Tabak, Muscheln und Co.

Souvenirs einführen: App bewahrt vor teuren Überraschungen

Viel Gepäck: Nicht jedes Souvenir aus dem Urlaub dürfen Reisende nach Deutschland einführen.

Viel Gepäck: Nicht jedes Souvenir aus dem Urlaub dürfen Reisende nach Deutschland einführen.

Berlin. Günstiger Alkohol, schönes Kunsthandwerk, Kleidung und dann noch die neue Armbanduhr oder ein neues Smartphone. Wer im Auslandsurlaub shoppen war, sollte sich vor der Rückreise informieren, ob er oder sie von den Souvenirs unter Umständen etwas verzollen muss oder bestimmte Gegenstände und Waren vielleicht gar nicht nach Deutschland einführen darf.

Weiterlesen nach der Anzeige
Weiterlesen nach der Anzeige

Damit man am Ende nicht noch beim Zoll draufzahlt und sich Schnäppchen ins genaue Gegenteil verkehren, lohnt es sich, schon vor einem Kauf im Ausland in Erfahrung zu bringen, ob auf die jeweilige Ware Abgaben fällig werden.

Oder ob das Einführen einer Ware überhaupt erlaubt ist: Falls nämlich nicht, kassiert sie der Zoll bei einer Kontrolle ein - das Markenjeans-Plagiat ebenso wie geschützte Kulturgüter, Pflanzen oder Tiere.

Weiterlesen nach der Anzeige
Weiterlesen nach der Anzeige

Alkohol, Tabak und Co. aus dem Urlaub mitbringen: App hilft weiter

Im Urlaub am besten kurz in der App nachschauen, bevor man sich ein Souvenir kauft und dann später beim Zoll die teure Überraschung kommt.

Im Urlaub am besten kurz in der App nachschauen, bevor man sich ein Souvenir kauft und dann später beim Zoll die teure Überraschung kommt.

Bei all dem hilft die App „Zoll und Reise“ für iOS und Android des Bundesfinanzministeriums. Man muss nur eingeben, aus welchen Land man einreisen und was man mitbringen möchte. Dann erfährt man alles zu möglichen Freimengen, Verboten, Abgabefreiheiten oder eben wie viel man wegen Einfuhrabgaben bezahlen muss oder müsste.

Nicht verwirren lassen: Die Klassiker Alkohol und Tabak stehen bei der Eingabe in der App immer am Anfang. Danach geht es aber auch um alle möglichen anderen Waren und Güter.

RND/dpa

Anzeige
Anzeige
Empfohlener redaktioneller Inhalt

An dieser Stelle finden Sie einen externen Inhalt von Outbrain UK Ltd, der den Artikel ergänzt. Sie können ihn sich mit einem Klick anzeigen lassen.

 

Ich bin damit einverstanden, dass mir externe Inhalte angezeigt werden. Damit können personenbezogene Daten an Drittplattformen übermittelt werden. Mehr dazu in unseren Datenschutzhinweisen.

Verwandte Themen

Letzte Meldungen

 
 
 
 
 
 
 
 
 

Spiele entdecken