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Neue RKI-Liste: Südfrankreich ist Hochrisikogebiet, Entwarnung für die Niederlande

Blick auf den Strand Plage de Lozari bei Lile Rousse auf Korsika. Die Insel wird zum Hochrisikogebiet hochgestuft.

Blick auf den Strand Plage de Lozari bei Lile Rousse auf Korsika. Die Insel wird zum Hochrisikogebiet hochgestuft.

Die Bundesregierung stuft mit Südfrankreich eine weitere beliebte Urlaubsregion als Hochrisikogebiet ein. Betroffen sind Okzitanien, Provence-Alpes-Cote d’Azur und die Mittelmeerinsel Korsika. Auch die französischen Überseegebiete wurden hochgestuft. Das geht aus der vom Robert Koch-Institut aktualisierten Risikogebieteliste am Freitag hervor.

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Wirksam ist die Hochstufung ab Sonntag, 8. August. Ab diesem Zeitpunkt müssen Einreisende aus den betroffenen französischen Regionen in Quarantäne, wenn sie keine Impfung oder Genesung nachweisen können. Das trifft viele Familien – denn Kinder müssen sich selbst dann isolieren, wenn beide Elternteile vollständig geimpft sind. Die Quarantäne kann für Menschen ab zwölf Jahren frühestens nach fünf Tagen mit einem negativen Test auf Covid-19 beendet werden. Für Kinder unter zwölf Jahren endet die Selbstisolation automatisch nach dem fünften Tag.

Niederlande ab Sonntag kein Hochrisikogebiet mehr

Aufatmen können hingegen Holland-Urlauber und -Urlauberinnen: Die Niederlande fallen von der Risikogebieteliste. In dem Nachbarland waren die Infektionszahlen Anfang Juli explosionsartig in die Höhe geschnellt, zwischenzeitlich lag die Sieben-Tage-Inzidenz bei über 400. Doch die Zahl der Neuinfektionen sinkt nach einem kurzen Plateau wieder, der Wert liegt aktuell bei 112,4 (Stand: 8. August).

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Die Regierung dort hatte die Notbremse gezogen: Discos und Nachtclubs sind wieder geschlossen und Festivals untersagt. Museen, Theater, Zoos und Kinos sind aber geöffnet, ebenso Restaurants und Geschäfte. Gaststätten müssen um Mitternacht schließen. Maskenpflicht gilt nur für Busse und Bahnen und Flughäfen. Kann bei Veranstaltungen kein Sicherheitsabstand eingehalten werden, wird von Besuchern ein negatives Testergebnis oder ein Impfnachweis verlangt.

Nachweispflicht für alle Auslandsreisenden

Trotz der Herunterstufung müssen Reisende die Nachweispflicht beachten: Jeder und jede, die aus den Niederlanden nach Deutschland einreist, muss entweder einen negativen Corona-Test, eine Impfung oder Genesung nachweisen können. Diesbezüglich gibt es an den Grenzen Stichprobenkontrollen der Bundespolizei. Die allgemeine Nachweispflicht ist Teil der neuen Einreise­verordnung, die seit dem 1. August gilt.

Sie gilt für alle Personen ab zwölf Jahren – egal, aus welchem Land und auf welchem Wege (Flugzeug, Auto, Bahn oder Bus) sie nach Deutschland kommen. Wer gegen die Nachweispflicht verstößt, muss mit einem Bußgeld rechnen.

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Weitere Änderungen der Risikogebieteliste des RKI

Diese Länder gelten neu als Hochrisiko­gebiete:

  • Algerien
  • Bangladesch
  • Frankreich – die südfranzösischen Regionen Okzitanien, Provence-Alpes-Côte d’Azur, Korsika sowie die französischen Überseegebiete Guadeloupe, Martinique, Réunion, St. Martin, St. Barthélemy
  • Haiti
  • Honduras
  • Irak
  • Kasachstan
  • Korea (Demokratische Volksrepublik)
  • Marokko
  • Mexiko
  • Myanmar
  • Papua-Neuguinea
  • Philippinen
  • Senegal
  • Tadschikistan
  • Thailand
  • Trinidad und Tobago
  • Turkmenistan
  • Usbekistan

Diese Länder gelten nicht mehr als Hochrisikogebiete:

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  • Die Niederlande (ausgenommen sind die überseeischen Teile des Königreichs der Niederlande)

Es gibt keine neuen Virusvariantengebiete.

Die Änderungen der Risikogebieteliste werden wirksam am Sonntag, 8. August, um 0 Uhr.

Neue Einreiseverordnung: Nur noch zwei Risikokategorien

Mit der neuen Verordnung gibt es nur noch zwei Kategorien für Risikogebiete: Hoch­risikogebiete und Virusvarianten­gebiete. Einfache Risikogebiete gibt es nicht mehr. Seit dem 1. August stuft die deutsche Bundesregierung solche Länder als Hochrisikogebiete ein, in denen die Sieben-Tage-Inzidenz deutlich über 100 liegt. Hinzugezogen werden aber auch weitere Kriterien – zum Beispiel die Ausbreitungsgeschwindigkeit, die Hospitalisierungsrate sowie die Positivrate der Corona-Tests.

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Das könnte erklären, warum beliebte Urlaubs­destinationen trotz hoher Inzidenzen weiterhin von der Einstufung als Hochrisiko­gebiet verschont blieben: Griechen­land, Malta, Thai­land, die Vereinigten Arabischen Emirate und die Türkei haben seit dem 1. August trotz Inzidenzen über 100 keinen Risiko­status mehr.

Urlaub im Hochrisiko­gebiet: Regeln für Reisende

Reisende, die aus einem Hochrisiko­gebiet nach Deutschland kommen, müssen einige Regeln beachten:

  • Nachweispflicht: Bei der Einreise muss der Nachweis über eine vollständige Impfung, eine Genesung oder einen aktuellen negativen Corona-Test vorliegen. Möglich ist ein maximal 72 Stunden alter negativer PCR-Test oder ein maximal 48 Stunden alter negativer Antigen-Schnelltest. Die Nachweispflicht gilt für Kinder ab zwölf Jahren.
  • Einreise­anmeldung: Alle Reise­rückkehrerinnen und Reise­rückkehrer aus Hochrisiko­gebieten müssen die digitale Einreise­anmeldung ausfüllen. Hier muss der Test-, Impf- oder Genesenen­nachweis hoch­geladen werden.
  • Quarantäne­pflicht: Für Reise­rückkehrerinnen und Reise­rückkehrer aus Hochrisiko­gebieten besteht eine Quarantäne­pflicht – auch für Kinder! Menschen ab zwölf Jahren müssen sich für bis zu zehn Tage isolieren. Die Quarantäne kann durch einen freiwilligen Corona-Test ab dem fünften Tag nach der Rück­kehr verkürzt werden. Geimpfte und Genesene sind von der Quarantäne­pflicht befreit, ihre ungeimpften Kinder aber nicht. Allerdings endet für Kinder unter zwölf Jahren die Quarantäne automatisch nach dem fünften Tag.

Urlaub im Virusvarianten­gebiet: Regeln für Reisende

Die Einstufung als Virusvarianten­gebiet ist die höchste, die in Deutsch­land möglich ist. Hier gelten die strengsten Regeln für Reise­rückkehrerinnen und Reise­rückkehrer.

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  • Beförderungs­verbot: Ist ein Land als Virusvarianten­gebiet eingestuft, gilt eine Einreise­sperre und ein Beförderungs­verbot für Menschen, die nicht die deutsche Staats­bürgerschaft oder einen dauerhaften Aufenthalts­titel in Deutsch­land haben.
  • Test­pflicht: Ein maximal 72 Stunden alter negativer PCR-Test oder ein maximal 24 Stunden alter negativer Antigen-Schnelltest muss bei der Einreise vorliegen. Kinder unter zwölf Jahren sind von der Test­pflicht befreit, Geimpfte und Genesene allerdings nicht.
  • Einreise­anmeldung: Alle Reise­rückkehrerinnen und Reise­rückkehrer aus Virusvarianten­gebieten müssen die digitale Einreiseanmeldung ausfüllen. Hier muss der Test­nachweis hoch­geladen werden.
  • Quarantäne­pflicht: Für Reise­rückkehrerinnen und Reise­rückkehrer aus Virusvarianten­gebieten besteht eine vierzehn­tägige Quarantäne­pflicht – auch für Kinder! Diese kann nicht verkürzt werden. Auch Geimpfte und Genesene müssen in Quarantäne.

RND/gei

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