Neue RKI-Liste: Südfrankreich ist Hochrisikogebiet, Entwarnung für die Niederlande
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Blick auf den Strand Plage de Lozari bei Lile Rousse auf Korsika. Die Insel wird zum Hochrisikogebiet hochgestuft.
Die Bundesregierung stuft mit Südfrankreich eine weitere beliebte Urlaubsregion als Hochrisikogebiet ein. Betroffen sind Okzitanien, Provence-Alpes-Cote d’Azur und die Mittelmeerinsel Korsika. Auch die französischen Überseegebiete wurden hochgestuft. Das geht aus der vom Robert Koch-Institut aktualisierten Risikogebieteliste am Freitag hervor.
Wirksam ist die Hochstufung ab Sonntag, 8. August. Ab diesem Zeitpunkt müssen Einreisende aus den betroffenen französischen Regionen in Quarantäne, wenn sie keine Impfung oder Genesung nachweisen können. Das trifft viele Familien – denn Kinder müssen sich selbst dann isolieren, wenn beide Elternteile vollständig geimpft sind. Die Quarantäne kann für Menschen ab zwölf Jahren frühestens nach fünf Tagen mit einem negativen Test auf Covid-19 beendet werden. Für Kinder unter zwölf Jahren endet die Selbstisolation automatisch nach dem fünften Tag.
Niederlande ab Sonntag kein Hochrisikogebiet mehr
Aufatmen können hingegen Holland-Urlauber und -Urlauberinnen: Die Niederlande fallen von der Risikogebieteliste. In dem Nachbarland waren die Infektionszahlen Anfang Juli explosionsartig in die Höhe geschnellt, zwischenzeitlich lag die Sieben-Tage-Inzidenz bei über 400. Doch die Zahl der Neuinfektionen sinkt nach einem kurzen Plateau wieder, der Wert liegt aktuell bei 112,4 (Stand: 8. August).
Die Regierung dort hatte die Notbremse gezogen: Discos und Nachtclubs sind wieder geschlossen und Festivals untersagt. Museen, Theater, Zoos und Kinos sind aber geöffnet, ebenso Restaurants und Geschäfte. Gaststätten müssen um Mitternacht schließen. Maskenpflicht gilt nur für Busse und Bahnen und Flughäfen. Kann bei Veranstaltungen kein Sicherheitsabstand eingehalten werden, wird von Besuchern ein negatives Testergebnis oder ein Impfnachweis verlangt.
Nachweispflicht für alle Auslandsreisenden
Trotz der Herunterstufung müssen Reisende die Nachweispflicht beachten: Jeder und jede, die aus den Niederlanden nach Deutschland einreist, muss entweder einen negativen Corona-Test, eine Impfung oder Genesung nachweisen können. Diesbezüglich gibt es an den Grenzen Stichprobenkontrollen der Bundespolizei. Die allgemeine Nachweispflicht ist Teil der neuen Einreiseverordnung, die seit dem 1. August gilt.
Sie gilt für alle Personen ab zwölf Jahren – egal, aus welchem Land und auf welchem Wege (Flugzeug, Auto, Bahn oder Bus) sie nach Deutschland kommen. Wer gegen die Nachweispflicht verstößt, muss mit einem Bußgeld rechnen.
Weitere Änderungen der Risikogebieteliste des RKI
Diese Länder gelten neu als Hochrisikogebiete:
- Algerien
- Bangladesch
- Frankreich – die südfranzösischen Regionen Okzitanien, Provence-Alpes-Côte d’Azur, Korsika sowie die französischen Überseegebiete Guadeloupe, Martinique, Réunion, St. Martin, St. Barthélemy
- Haiti
- Honduras
- Irak
- Kasachstan
- Korea (Demokratische Volksrepublik)
- Marokko
- Mexiko
- Myanmar
- Papua-Neuguinea
- Philippinen
- Senegal
- Tadschikistan
- Thailand
- Trinidad und Tobago
- Turkmenistan
- Usbekistan
Diese Länder gelten nicht mehr als Hochrisikogebiete:
- Die Niederlande (ausgenommen sind die überseeischen Teile des Königreichs der Niederlande)
Es gibt keine neuen Virusvariantengebiete.
Die Änderungen der Risikogebieteliste werden wirksam am Sonntag, 8. August, um 0 Uhr.
Neue Einreiseverordnung: Nur noch zwei Risikokategorien
Mit der neuen Verordnung gibt es nur noch zwei Kategorien für Risikogebiete: Hochrisikogebiete und Virusvariantengebiete. Einfache Risikogebiete gibt es nicht mehr. Seit dem 1. August stuft die deutsche Bundesregierung solche Länder als Hochrisikogebiete ein, in denen die Sieben-Tage-Inzidenz deutlich über 100 liegt. Hinzugezogen werden aber auch weitere Kriterien – zum Beispiel die Ausbreitungsgeschwindigkeit, die Hospitalisierungsrate sowie die Positivrate der Corona-Tests.
Das könnte erklären, warum beliebte Urlaubsdestinationen trotz hoher Inzidenzen weiterhin von der Einstufung als Hochrisikogebiet verschont blieben: Griechenland, Malta, Thailand, die Vereinigten Arabischen Emirate und die Türkei haben seit dem 1. August trotz Inzidenzen über 100 keinen Risikostatus mehr.
Urlaub im Hochrisikogebiet: Regeln für Reisende
Reisende, die aus einem Hochrisikogebiet nach Deutschland kommen, müssen einige Regeln beachten:
- Nachweispflicht: Bei der Einreise muss der Nachweis über eine vollständige Impfung, eine Genesung oder einen aktuellen negativen Corona-Test vorliegen. Möglich ist ein maximal 72 Stunden alter negativer PCR-Test oder ein maximal 48 Stunden alter negativer Antigen-Schnelltest. Die Nachweispflicht gilt für Kinder ab zwölf Jahren.
- Einreiseanmeldung: Alle Reiserückkehrerinnen und Reiserückkehrer aus Hochrisikogebieten müssen die digitale Einreiseanmeldung ausfüllen. Hier muss der Test-, Impf- oder Genesenennachweis hochgeladen werden.
- Quarantänepflicht: Für Reiserückkehrerinnen und Reiserückkehrer aus Hochrisikogebieten besteht eine Quarantänepflicht – auch für Kinder! Menschen ab zwölf Jahren müssen sich für bis zu zehn Tage isolieren. Die Quarantäne kann durch einen freiwilligen Corona-Test ab dem fünften Tag nach der Rückkehr verkürzt werden. Geimpfte und Genesene sind von der Quarantänepflicht befreit, ihre ungeimpften Kinder aber nicht. Allerdings endet für Kinder unter zwölf Jahren die Quarantäne automatisch nach dem fünften Tag.
Urlaub im Virusvariantengebiet: Regeln für Reisende
Die Einstufung als Virusvariantengebiet ist die höchste, die in Deutschland möglich ist. Hier gelten die strengsten Regeln für Reiserückkehrerinnen und Reiserückkehrer.
- Beförderungsverbot: Ist ein Land als Virusvariantengebiet eingestuft, gilt eine Einreisesperre und ein Beförderungsverbot für Menschen, die nicht die deutsche Staatsbürgerschaft oder einen dauerhaften Aufenthaltstitel in Deutschland haben.
- Testpflicht: Ein maximal 72 Stunden alter negativer PCR-Test oder ein maximal 24 Stunden alter negativer Antigen-Schnelltest muss bei der Einreise vorliegen. Kinder unter zwölf Jahren sind von der Testpflicht befreit, Geimpfte und Genesene allerdings nicht.
- Einreiseanmeldung: Alle Reiserückkehrerinnen und Reiserückkehrer aus Virusvariantengebieten müssen die digitale Einreiseanmeldung ausfüllen. Hier muss der Testnachweis hochgeladen werden.
- Quarantänepflicht: Für Reiserückkehrerinnen und Reiserückkehrer aus Virusvariantengebieten besteht eine vierzehntägige Quarantänepflicht – auch für Kinder! Diese kann nicht verkürzt werden. Auch Geimpfte und Genesene müssen in Quarantäne.
RND/gei