Trotz erwartetem Andrang

Maskenpflicht entfällt am Frankfurter Flughafen in den Terminals

Ein Mann steht mit seinem Gepäck im  Terminal 1 des Flughafens Frankfurt. Am 2. April fällt die Maskenpflicht.

Ein Mann steht mit seinem Gepäck im Terminal 1 des Flughafens Frankfurt. Am 2. April fällt die Maskenpflicht.

Frankfurt/Main. Mit den anstehenden Corona-Lockerungen entfällt ab diesem Samstag auch die Maskenpflicht in den Terminals des Frankfurter Flughafens. Das teilte der Betreiber Fraport am Freitag mit.

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Er verwies aber auf die Eigenverantwortung von Fluggästen sowie Besuchern am Airport und empfahl, weiterhin Masken zu tragen - besonders dort, wo Abstände kurzzeitig nicht eingehalten werden könnten. „Dazu zählen vor allem der Check-in, die Fluggastkontrollstellen, die Gates sowie die Gepäckausgabe“, erklärte Fraport. Auch in Passagierbussen und der Sky-Line-Bahn, die zwischen Terminal 1 und Terminal 2 pendelt, sei das Tragen einer Maske sinnvoll.

Corona-Umfrage: 58 Prozent der Befragten sind besorgt über Auslaufen der Maskenpflicht
ARCHIV - 30.03.2022, Hessen, Frankfurt/Main: Eine FFP-2-Maske liegt auf dem nassen Pflaster in der Frankfurter Innenstadt. In vielen Bereichen dürfen die Menschen ab jetzt auf die Masken verzichten. Foto: Frank Rumpenhorst/dpa - Nutzung nur nach vertraglicher Vereinbarung ACHTUNG: Dieses Foto hat dpa bereits im Bildfunk gesendet. - Honorarfrei nur für Bezieher des Dienstes dpa-Nachrichten für Kinder +++ dpa-Nachrichten für Kinder +++

Die Mehrheit der Bevölkerung in Deutschland blickt einer Umfrage zufolge mit Sorge auf das Ende vieler Corona-Schutzmaßnahmen am Wochenende.

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Frankfurter Flughafen erwartet großen Andrang zu Ostern

Der Flughafenbetreiber erwartet mit dem Beginn der Osterferien in mehreren Bundesländern am 8. April einen Andrang am größten deutschen Airport. Fluggäste sollten spätestens zweieinhalb Stunden vor Abflug im Terminal sein, empfahl Fraport.

Nach der neuen hessischen Corona-Verordnung gilt vom 2. April an die Maskenpflicht nur noch in Arztpraxen und Krankenhäusern, in Alten- und Pflegeheimen sowie bei Pflege- und Rettungsdiensten. Auch in Bussen und Bahnen im ÖPNV sowie im Fernverkehr und in Sammelunterkünften besteht weiter die Pflicht zum Mund-Nasen-Schutz.

RND/dpa

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