Lufthansa ist Stornierungs-Spitzenreiter: Tausende Reisende stranden nach Annullierungen an Flughäfen
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Schönefeld: Flugzeuge der Fluggesellschaft Lufthansa stehen am Rand des Rollfeldes nebeneinander.
© Quelle: Soeren Stache/dpa-Zentralbild/dp
Mehr als 3600 Abflüge – so viele hat die Lufthansa-Group in diesem Jahr an den Flughäfen in Deutschland gestrichen. Damit ist die Airline absoluter Spitzenreiter in Sachen Flugausfälle im Sommer 2022 in Deutschland. Dahinter folgen KLM Cityhopper mit 205 und Easyjet mit 128 Annullierungen im Juni und Juli. Ryanair sagte 47 Flüge an den Flughäfen in Deutschland ab. Das hat das Fluggastrechteportal „Flightright“ herausgefunden.
Von den gestrichenen Lufthansa-Abflügen entfallen 1769 Flüge auf die Airline selbst, 1125 Flüge auf die Tochterfirma Eurowings und 726 Flüge auf Lufthansa Cityline. Rechnet man alle in Deutschland gestrichenen Flüge zusammen, strandeten wegen der Annullierungen Tausende Reisende an den Flughäfen in Frankfurt, München, Köln/Bonn und Co.
Auch für den restlichen August haben Airlines Flugausfälle angekündigt, auch die Lufthansa. „Trotz der Vielzahl an bisherigen stornierten Flügen schafft es die Lufthansa-Group nicht, die Lage zu stabilisieren und muss bis Ende August Tausende weitere Flüge streichen“, sagt Alexander Weishaupt, Fluggastrechtsexperte bei Flightright.
Diese Rechte haben gestrandete Flugreisende
Betroffene Flugreisende haben in vielen Fällen Anspruch auf Erstattung oder Entschädigung, doch laut des Portals kennen viele ihre Rechte nicht. So hat eine Umfrage des Markt- und Meinungsforschungsinstitut Yougov bei 2047 Flugreisenden im Auftrag von Flightright Ende Juni 2022 ergeben, dass etwa zwei Drittel (64 Prozent) nicht wissen, dass ihnen laut EU-Verordnung eine Entschädigung von 250 bis 600 Euro von der Airline zustehen kann. Sie ist unabhängig vom Ticketpreis und gilt bei einer Flugverspätung von mehr als drei Stunden oder einem Flugausfall.
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Frankfurt/Main: Eine Passagiermaschine vom Typ Boeing 747 der Lufthansa startet auf dem Flughafen.
© Quelle: Boris Roessler/dpa
Flug annulliert: So erhalten Reisende ihr Geld zurück
Bei einer Annullierung haben Flugreisende grundsätzlich immer einen Anspruch auf wahlweise Ticketrückerstattung oder eine Ersatzbeförderung, die ihnen die Airline anbieten muss. Bietet die Airline von sich aus keine Ersatzbeförderung an, bleibt Reisenden oftmals nur der eigenständige Kauf eines deutlich teureren Tickets, um den Urlaub überhaupt antreten zu können. Das Geld dafür können sie sich aber von der Airline, bei der der ursprüngliche Flug ausgefallen ist, zurückholen. Das gilt auch dann, wenn der Flug über ein Buchungsportal gekauft wurde.
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© Quelle: dpa
Für die Rückerstattung schreiben Reisende die Airline direkt an, entweder über ein Formular auf der Website des Unternehmens, per E-Mail oder auf dem Postweg. Unter Angabe von Namen, Ticketnummer, Abflugdatum, geplanter und tatsächlicher Ankunftszeit schildern Reisende den Vorfall und bitten um die Erstattung des Ticketpreises. Am besten setzen sie der Airline dafür eine Frist von zwei bis vier Wochen.
Hier bekommen Reisende Hilfe bei der Durchsetzung ihrer Rechte
Sollte das Unternehmen nicht innerhalb der angegebenen Frist auf das Schreiben reagieren, können sich Reisende an die Schlichtungsstelle für den öffentlichen Personennahverkehr (söp) wenden. War der Flug Teil einer Pauschalreise, sollten Urlauberinnen und Urlauber sich zunächst an den jeweiligen Anbieter wenden.
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Frankfurt/Main: Eine Anzeigetafel im Flughafen zeigt gestrichene Flüge an. Mit dem wieder einsetzenden Reiseverkehr insbesondere im zweiten Quartal dieses Jahres ist auch die Zahl der Verbraucherbeschwerden bei der Schlichtungsstelle für den öffentlichen Personenverkehr (SÖP) deutlich gestiegen.
© Quelle: Andreas Arnold/dpa
Eine weitere Alternative sind Fluggastrechteportale wie beispielsweise Flightright, Flugrecht oder Compensation2go. Urlauberinnen und Urlauber füllen dort ein Formular aus, indem sie den alten und neuen Ticketpreis sowie weitere notwendige Daten eingeben. Sobald alle Daten und die digital übermittelte Unterschrift vorhanden sind, beginnen die Portale mit der Durchsetzung der Ansprüche.
Bis zu 600 Euro Entschädigung möglich
Unter bestimmten Bedingungen könnten Reisende darüber hinaus Anspruch auf Entschädigung haben:
- Kommen Passagierinnen oder Passagiere mehr als drei Stunden später an ihr Ziel, können sie je nach Flugstrecke bis zu 600 Euro Entschädigung von der Fluggesellschaft verlangen.
- Wird ihr Flieger direkt gestrichen, können sie ebenfalls einen Anspruch auf eine Entschädigung von bis zu 600 Euro haben, wenn die Airline Flugreisende weniger als 14 Tage vor dem Abflug über die Annullierung informiert.
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RND/vh