Italien lockert Corona-Regeln: Urlaub wieder einfacher möglich
:format(webp)/cloudfront-eu-central-1.images.arcpublishing.com/madsack/5VB5I2NWJ7HCWNB4ENYNZ7ONVA.jpg)
Urlaub in Venedig ist ab April wieder einfacher möglich.
© Quelle: Andrea Warnecke/dpa-tmn
Das beliebte Reiseziel Italien gehört zu den Ländern in Europa, die von der Corona-Pandemie besonders hart getroffen wurden. Das Gesundheitssystem des Landes kam wegen der hohen Infektionszahlen schnell an seine Grenzen und der für das Land so wichtige Tourismus brach als Folge der Maßnahmen gegen die Verbreitung des Virus ein. Nun kann die Branche wieder aufatmen, denn zum 31. März soll der Corona-Notstand nach über zwei Jahren beendet werden und Urlaub in Italien damit wieder einfacher möglich sein.
Zugangsbeschränkungen für öffentliche Veranstaltungen entfallen
Wie die italienischen Zeitungen „La Stampa“ und „La Repubblica“ übereinstimmend berichten, gab die Regierung von Ministerpräsident Mario Draghi am Donnerstag nach einer Kabinettsitzung bekannt, dass ab dem 1. April in Hotels, in Geschäften und im öffentlichen Personennahverkehr keine 2G- oder 3G-Zertifikate mehr verlangt werden. Mundschutz muss in öffentlichen Verkehrsmitteln aber noch bis zum 30. April getragen werden und an Bord von Flugzeugen, Langstreckenflügen und Fernbussen gilt bis Ende April die 3G-Regel.
Für öffentliche Veranstaltungen entfallen ab dem 1. April die Zugangsbeschränkungen. Das bedeutet, dass Kinos, Theater, Ausstellungen und Museen ab April wieder so viele Besucherinnen und Besucher wie vor Ausbruch der Pandemie einlassen dürfen. Auch Fußballfans dürfen sich freuen: Die italienischen Fußballvereine können von April an wieder die Tribünen der Stadien und Hallen füllen. Zuletzt hatten die Vereine in der Serie A die Tribünen zu 75 Prozent belegen dürfen.
Italien schafft „Grünen Pass“ zum 1. Mai ab
Auch die Quarantänevorschriften werden in Italien fast vollständig aufgehoben. Isolieren muss sich künftig nur noch, wer sich mit dem Virus infiziert hat. Kontaktpersonen müssen sich nicht mehr in häusliche Quarantäne begeben, sondern dürfen sich frei bewegen. Und zwar unabhängig davon, ob sie gegen Corona geimpft sind oder nicht.
Während die Zugangsbeschränkungen und Quarantänevorschriften weitgehend fallen, bleibt die 2G-Regel in den Innenräumen von kulturellen Einrichtungen, Diskotheken, Sporthallen und Restaurants bis zum 1. Mai weiter bestehen; nur im Außenbereich ist bereits ab April kein Nachweis mehr nötig. Der „Grüne Pass“ soll erst am 1. Mai komplett abgeschafft werden.
Diese Regeln gelten für die Ein- und Rückreise
Das hat auch Auswirkungen auf die Regeln für die Einreise. Obwohl die meisten Maßnahmen schon zum 1. April gelockert werden, benötigen Reisende für die Einreise nach Italien noch bis zum 1. Mai den „Grünen Pass“, mit dem eine Corona-Schutzimpfung, eine überstandene Infektion oder ein negatives Testergebnis nachgewiesen werden kann. Ein PCR-Test darf maximal 72 Stunden alt sein, ein Antigen-Schnelltest 48 Stunden. Eine Quarantänepflicht nach der Einreise für Ungeimpfte gibt es nicht mehr.
Zudem müssen Urlauberinnen und Urlauber für die Einreise die „European Passenger Locator Form“ ausfüllen, in der sie Angaben zum Gesundheitszustand machen. Für die Einreise nach Südtirol gilt ein eigenes Onlineformular. Die Einreise ist stets dem zuständigen Gesundheitsamt innerhalb von 48 Stunden anzuzeigen.
Auch bei der Rückreise gibt es einige Regeln zu beachten: Wer nach dem Italien-Urlaub nach Deutschland zurückkehrt, muss entweder einen Impf- oder Genesenennachweis, einen negativen PCR-Test (maximal 72 Stunden alt) oder einen negativen Antigentest (maximal 48 Stunden alt) vorlegen. Kinder bis zwölf Jahre sind von den Regelungen ausgenommen.
RND/jaf