Verstoß gegen spanisches Gesetz

Handgepäck zu teuer: Mallorca lässt mehrere Airlines zahlen

In Spanien ist es unzulässig, für Handgepäckstücke bestimmter Maße Zusatzgebühren zu verlangen – doch nicht alle Airlines halten sich daran.

In Spanien ist es unzulässig, für Handgepäckstücke bestimmter Maße Zusatzgebühren zu verlangen – doch nicht alle Airlines halten sich daran.

Die Regierung der Balearen, die auch für der Deutschen liebste Urlaubsinsel Mallorca verantwortlich zeichnet, hat gegen fünf Airlines Bußgelder verhängt – weil sie sich nicht an spanisches Recht halten. Eurowings, Easyjet, Volotea sowie Ryanair und Vueling wird vorgeworfen, dass sie bei ihren Passagierinnen und Passagieren extra für Handgepäck abkassieren.

Weiterlesen nach der Anzeige
Weiterlesen nach der Anzeige

Nach spanischem Recht ist das nicht erlaubt – demnach muss Handgepäck bis zu einer bestimmten Größe kostenfrei von den Fluggesellschaften transportiert werden. Wie die „Mallorca Zeitung“ berichtet, dürfte das Bußgeld aber durchaus verschmerzbar für die Airlines sein: Easyjet und Eurowings müssen je 21.500 Euro, Volotea 24.000 Euro zahlen. Verfahren gegen Ryanair und Vueling sind noch offen, auch diese sollen 24.000 Euro Strafzahlungen leisten müssen.

Verbraucherschutz moniert auch fehlende Kundenhotlines

Die Untersuchungen gehen auf eine Initiative der Verbraucherschutzorganisation Facua zurück, die Ryanair wegen der Handgepäckbestimmungen verklagte. Das Verbraucherministerium habe daraufhin auch bei anderen Fluggesellschaften die Websites durchforstet, um die Handgepäckbestimmungen zu ermitteln. Dabei wurden laut „Mallorca Zeitung“ „schwerwiegende Verstöße“ gegen das spanische Gesetz festgestellt.

Weiterlesen nach der Anzeige
Weiterlesen nach der Anzeige

Moniert wurde zudem, dass besagte Fluggesellschaften keine kostenfreien Hotlines für Kundinnen und Kunden geschaltet haben. So ist es nicht möglich, sich mit Beschwerden oder Problemen an die Airlines zu wenden. Auch der verbindliche Hinweis, dass Fluggäste im Streitfall einen Mediator einschalten dürfen, fehlt demnach auf den Websites.

RND/msk

Mehr aus Reise

 
 
 
 
 
Anzeige
Anzeige
Empfohlener redaktioneller Inhalt

An dieser Stelle finden Sie einen externen Inhalt von Outbrain UK Ltd, der den Artikel ergänzt. Sie können ihn sich mit einem Klick anzeigen lassen.

 

Ich bin damit einverstanden, dass mir externe Inhalte angezeigt werden. Damit können personenbezogene Daten an Drittplattformen übermittelt werden. Mehr dazu in unseren Datenschutzhinweisen.

Letzte Meldungen

 
 
 
 
 
 
 
 
 

Spiele entdecken