Härterer Lockdown gilt: Was das fürs Reisen bedeutet
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Vorweihnachtliches Treiben auf der Königstraße in Duisburgs Innenstadt. Was der Lockdown fürs Reisen bedeutet.
© Quelle: imago images/Olaf Döring
In Deutschland wird das öffentliche Leben von diesem Mittwoch (16. Dezember) bis zum 10. Januar heruntergefahren, um die Ausbreitung des Coronavirus wieder einzudämmen. Das haben Kanzlerin Angela Merkel (CDU) und die Ministerpräsidenten der Länder am Sonntagvormittag beschlossen.
„Da die Maßnahmen, die am 2. November begonnen haben, nicht gereicht haben, sind wir zum Handeln gezwungen – und handeln jetzt auch“, sagte Merkel bei einer Pressekonferenz am Sonntag. Das hat Auswirkungen auf geplante Reisen an den Feiertagen.
Lockdown: Bund und Länder raten dringend von Reisen ab
Bund und Länder appellieren erneut eindringlich an alle Bürger, von nicht zwingend notwendigen Reisen im Inland und auch ins Ausland abzusehen – verboten ist das Reisen allerdings nicht. Außerdem weisen sie nachdrücklich auf die Anmelde- und Quarantänepflicht bei der Einreise aus ausländischen Risikogebieten hin. In den meisten Bundesländern können Reiserückkehrer die zehntägige Quarantäne erst nach dem fünften Tag der Einreise mit einem negativen Corona-Test aussetzen. „Das soll auch weiterhin so bleiben“, so Merkel. In NRW wurde diese Regelung allerdings gekippt.
Trotz Lockdown zur Familie an Weihnachten reisen?
Über die Weihnachtstage sollen Familientreffen im kleinen Rahmen möglich sein. Die Bundesländer können je nach Infektionsgeschehen vom 24. Dezember bis zum 26. Dezember 2020 als Ausnahme von den sonst geltenden Kontaktbeschränkungen „Treffen mit vier über den eigenen Hausstand hinausgehenden Personen zuzüglich Kindern im Alter bis 14 Jahre aus dem engsten Familienkreis“ zulassen.
Zum Familienkreis gehören laut dem Beschluss Ehegatten, Lebenspartner und Partner einer nicht ehelichen Lebensgemeinschaft sowie Verwandte in gerader Linie, Geschwister, Geschwisterkinder und deren jeweilige Haushaltsangehörige. Am Silvestertag und am Neujahrstag wird bundesweit ein An- und Versammlungsverbot umgesetzt.
Lockdown: Dürfen Verwandte nach wie vor ins Hotel?
Wie es um Hotelübernachtungen für Familienangehörige steht, bleibt weiter abzuwarten. Mehrere Länder haben die Lockerungen wieder gestrichen: Nordrhein-Westfalen, Mecklenburg-Vorpommern und Schleswig-Holstein.
Bisher sind Hotelübernachtungen für Familienbesuche über Weihnachten noch in diesen Bundesländern erlaubt:
- Berlin
- Hessen
- Niedersachsen
- Sachsen
- Sachsen-Anhalt
In diesen Bundesländern dürfen Verwandte nicht im Hotel schlafen:
- Bayern
- Brandenburg
- Mecklenburg-Vorpommern
- Nordrhein-Westfalen
- Schleswig-Holstein
In diesen Bundesländern steht die endgültige Entscheidung noch aus:
- Baden-Württemberg
- Rheinland-Pfalz
- Saarland
- Thüringen
Reisen zur Familie an Weihnachten 2020 mit Bus, Bahn und Flugzeug
Die Reise mit öffentlichen Verkehrsmittel in ein anderes Bundesland bleibt weiterhin möglich. Allerdings bestehen an einigen Corona-Hotspots teilweise Ausgangsbeschränkungen und andere härtere Regeln. In Mecklenburg-Vorpommern gelten zudem strenge Regeln für die Einreise; sie ist nur in Ausnahmefällen möglich. Wer dort arbeitet, einen Erst- oder Zweitwohnsitz hat oder zu seiner Kernfamilie will, darf einreisen, nicht aber zu touristischen Zwecken. Als Kernfamilie gelten Ehemann sowie Ehefrau, eingetragene Lebenspartner, Lebensgefährten, Kinder, Eltern, Geschwister, Enkel, Urenkel, Großeltern und Urgroßeltern.
Bei der Einreise in ein anderes Bundesland können Deutsche, wenn nötig, also wie gewohnt auf öffentliche Verkehrsmittel zurückgreifen. Die Deutsche Bahn und Co. fahren trotz Corona und bauen ihr Angebot für die Feiertage teilweise sogar aus:
- Deutsche Bahn: Die Bahn will an den Feiertagen 100 Sonderzüge einsetzen. Außerdem werden durch ein neues Reservierungssystem Plätze freigehalten.
- Flugzeug: Das Reisen mit dem Flugzeug bleibt weiterhin möglich, dabei sind Abstands- und Hygieneregeln zu beachten.
- Flixbus: Nach einer Ruhepause wollte Fernbusanbieter Flixbus über Weihnachten und Silvester wieder nationale und internationale Fahrten anbieten. Doch aufgrund des härteren Lockdowns finden die Reisen nun doch nicht statt. Kunden bekommen ihr Geld zurück und zusätzlich einen Gutschein.
Reisen ins Ausland im Lockdown: Ist Urlaub über die Weihnachtsferien möglich?
Auch Reisen ins Ausland können weiterhin gebucht werden. Die Lufthansa verzeichnet laut eigenen Angaben sogar einen Reiseboom über Weihnachten zu Fernreisezielen. In den meisten Bundesländern gilt für Reiserückkehrer aus Risikogebieten aber eine Quarantäne- und Anmeldepflicht.
Skiurlaub ist in vielen Ländern allerdings nicht möglich. In Italien bleiben die Pisten mindestens bis zum 10. Januar geschlossen, und über die Feiertage müssen Einreisende in Quarantäne.
Österreich macht Skiurlaub für Deutsche bis zum 7. Januar praktisch unmöglich, da die Hotels für Touristen geschlossen bleiben und nur noch die Einreise aus Ländern mit einem Inzidenzwert von unter 100 Neuinfektionen pro 100.000 Einwohner in den vergangenen 14 Tagen ohne Quarantäne möglich ist. Für Österreicher wird jedoch ab dem 24. Dezember das Skifahren in Form von Tagesausflügen wieder erlaubt, die Skilifte dürfen dann auch wieder von Hobbysportlern genutzt werden.
In der Schweiz sind viele Skigebiete bereits geöffnet – und bleiben es auch an den Feiertagen. Für den Betrieb hat die Regierung aber strengere Hygieneregeln bestimmt.
Weitere Informationen finden Reisende in dieser großen Übersicht.
RND/bv/dpa