Deutschland stuft fünf weitere Länder als Virusvarianten-Gebiete ein
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Frau mit Maske am Flughafen München. Ob sich Reiserückkehrer vor Einreise auf Corona testen lassen müssen, hängt von der Art des Risikogebietes ab.
© Quelle: IMAGO / Sven Simon
Das Robert-Koch-Institut hat am Freitag die Liste der internationalen Risikogebiete aktualisiert. Demnach steigt die Zahl der Virusvariantengebiete mit besonders hohem Infektionsrisiko durch das verbreitete Auftreten bestimmter Sars-CoV-2-Virusvarianten um folgende fünf Länder in Afrika:
- Botswana
- Malawi
- Mosambik
- Sambia
- Simbabwe
Die Änderungen der RKI-Liste werden am Sonntag, 7. Februar, wirksam. Damit sind dann insgesamt zwölf Länder als Mutationsgebiete eingestuft, davon acht im südlichen Afrika sowie Großbritannien, Portugal, Irland und Brasilien. Die Bundesregierung hatte in der vergangenen Woche ein Beförderungsverbot für diese Gebiete erlassen, um die grenzüberschreitende Verbreitung von besonders ansteckenden Corona-Mutationen einzudämmen. Es gelten aber unter anderem Ausnahmen für alle Deutschen und in Deutschland lebenden Ausländer sowie für Transitpassagiere und den Warenverkehr.
Daneben gibt es zwei weitere Kategorien von Corona-Risikogebieten:
- „normale” Risikogebiete: Das sind weit mehr als 100 Länder über einem Grenzwert von 50 Neuinfektionen auf 100.000 Einwohner in den vergangenen sieben Tagen. Das trifft derzeit auf fast ganz Europa inklusive Deutschland zu.
- Hochinzidenzgebiete: Das sind fast 30 Länder mit deutlich höheren Infektionszahlen als in Deutschland. Der Grenzwert ist eine Inzidenz von 200 (Inzidenz in Deutschland: 80).
Neue Risikogebiete in Griechenland
Die Aktualisierung der RKI-Liste umfasst auch Änderungen in Bezug auf die Risikogebiete (Inzidenz über 50): Hinzugekommen sind die griechischen Regionen Attika und Mittelgriechenland sowie St. Lucia.
Wegen gesunkener Infektionszahlen gelten in Norwegen die Provinzen Rogaland, Trøndelag und Vestfold og Telemark nicht mehr als Risikogebiete. Es wurden keine neuen Hochinzidenzgebiete ausgewiesen.
Reisende aus „normalen” Risikogebieten müssen sich spätestens 48 Stunden nach Einreise in Deutschland auf Corona testen lassen. Deutsche Reiserückkehrer aus Virusvariantengebieten müssen sich vor der Einreise auf das Coronavirus testen lassen. Der Abstrich darf laut aktueller Einreiseverordnung „höchstens 48 Stunden vor der Einreise vorgenommen worden sein”. Der Nachweis muss vor Abreise dem Beförderer, also beispielsweise bei der Airline, zur Überprüfung vorgelegt werden.
Eine Quarantänepflicht sowie die digitale Anmeldung gilt für Risikogebiete, Hochinzidenzgebiete und Virusvariantengebiete gleichermaßen. Die Quarantäne von zehn Tagen kann durch einen zweiten negativen Test ab Tag fünf vorzeitig beendet werden.
RND/bv/dpa