E-Paper
Mecklenburg-Vorpommern bleibt Hotspot

Corona-Regeln an der Ostsee: Urlaub bis zum Sommer mit Maskenpflicht?

Seit dem 04.06.2021 ist Mecklenburg-Vorpommern wieder für Urlauber aus ganz Deutschland geöffnet, Tagestouristen sind ab dem 11.06.2021 wieder willkommen.

Mecklenburg-Vorpommern soll bis zum Sommer als Corona-Hotspot gelten.

Eigentlich sollte der 20. März Deutschlands „Freedom Day“ werden. Maskenpflicht sowie 2G- und 3G-Regeln sollten weitgehend fallen und die Urlaubsplanung damit wieder einfacher werden. Dass daraus nichts wird und alle Bundesländer bis auf Schleswig-Holstein die im Entwurf des Infektionsschutzgesetzes verankerte Übergangsfrist bis zum 2. April nutzen werden, ist bereits seit Tagen klar. Neu ist hingegen die Ankündigung der Landesregierung von Mecklenburg-Vorpommern, die Maßnahmen im gesamten Land bis zum Sommer verlängern zu wollen.

Weiterlesen nach der Anzeige
Weiterlesen nach der Anzeige

Wie die „Ostsee Zeitung“ berichtet, könnten die Corona-Schutzmaßnahmen in Mecklenburg-Vorpommern von April an um weitere drei Monate verlängert werden. „Wir werden ganz MV als Hotspot erklären“, sagte Patrick Dahlemann (SPD), Chef der Staatskanzlei, am Donnerstag gegenüber der Zeitung. Er habe sich für eine Verlängerung der Schutzmaßnahmen im Land bereits die Zusage des Bundesjustizministers eingeholt.

Regeln für den Urlaub in Mecklenburg-Vorpommern

Wird die geplante Hotspot-Regelung bis Ende Juni tatsächlich besiegelt, hätte das auch Auswirkungen auf Reisende, die beispielsweise über Ostern Urlaub in Mecklenburg-Vorpommern machen möchten. Hauptsächlich müssen sich Urlauberinnen und Urlauber auf die Verlängerung der Maskenpflicht einstellen.

Weiterlesen nach der Anzeige
Weiterlesen nach der Anzeige

Während die Maskenpflicht in anderen Bundesländern spätestens ab dem 2. April nur noch in öffentlichen Verkehrsmitteln und medizinischen Einrichtungen wie Krankenhäusern und Arztpraxen gilt, könnten Touristinnen und Touristen in Mecklenburg-Vorpommern weiterhin auch in Innenbereichen des Einzelhandels und bei Großveranstaltungen eine medizinische oder eine FFP-Maske tragen müssen. Denn: „Die Maske ist das wirksamste Mittel, das wir haben“, betonte Dahlemann gegenüber der Zeitung.

Angespannte Infektionslage im Land

Grund für die geplante Verlängerung der Maßnahmen sind die hohen Infektionszahlen im Land: „Die Lage ist so angespannt wie zu keinem anderen Zeitpunkt“, so Dahlemann nach Angaben der „Ostsee-Zeitung“. Am Donnerstag wurden in Mecklenburg-Vorpommern knapp 7500 Neuinfektionen erfasst. 753 Corona-Patienten liegen derzeit im Krankenhaus, 94 davon auf der Intensivstation.

Ob die Hotspot-Regelung für MV wirklich in Kraft tritt, darüber muss der Landtag noch entscheiden. Am Freitag will das Schweriner Regierungskabinett zunächst eine Übergangsregelung für die Corona-Maßnahmen bis zum 2. April beschließen.

Übergangsregeln bis zum 2. April

Die Übergangsregelung soll neben einer weitgehenden Maskenpflicht auch eine 3G-Regelung beim Besuch in der Gastronomie, im Tourismus (bei der Anreise), bei Veranstaltungen, bei der Nutzung kultureller Angebote, beim Sport (auch im Fitnessstudio), im Freizeitbereich, beim Besuch von Messen sowie beim Friseurbesuch oder anderen körpernahen Dienstleistungen beinhalten.

Weiterlesen nach der Anzeige
Weiterlesen nach der Anzeige

RND/jaf

Anzeige
Anzeige

Letzte Meldungen

 
 
 
 
 
 
 
 
 

Spiele entdecken