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AfD-Abgeordneter hatte geklagt

Stinkefinger-Ermittlungen gegen Udo Lindenberg eingestellt

Udo Lindenberg , Musiker und Ehrenbürger Hamburgs, während der Jubiläums-Feier zum 100. Jahrestag des Übersee-Clubs der Hansestadt.

Udo Lindenberg , Musiker und Ehrenbürger Hamburgs, während der Jubiläums-Feier zum 100. Jahrestag des Übersee-Clubs der Hansestadt.

Hamburg. Die Staatsanwaltschaft Hamburg hat ein Ermittlungsverfahren gegen Panik-Rocker Udo Lindenberg wegen Beleidigung mangels öffentlichen Interesses eingestellt. Wie die Staatsanwaltschaft am Mittwoch mitteilte, wurde der Anzeigensteller, der AfD-Bürgerschaftsabgeordnete Alexander Wolf, auf den Privatklageweg verwiesen. Wolf hatte Lindenberg angezeigt, weil dieser ihm im September bei dessen Ernennung zum Hamburger Ehrenbürger in der Bürgerschaft den Mittelfinger gezeigt hatte.

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Beim Tatbestand der Beleidigung handele es sich um ein Privatdelikt, sagte die Sprecherin der Staatsanwaltschaft, Liddy Oechtering, der Deutschen Presse-Agentur. „Bei Privatklagedelikten erhebt die Staatsanwaltschaft nur dann Klage, wenn das öffentliche Interesse hieran bejaht wird. Das ist vorliegend nicht geschehen.“

Wolf zeigte sich von der Entscheidung empört und kündigte Beschwerde an. „Lindenbergs Stinkefinger darf keine Schule machen“, sagte er und warf der Staatsanwaltschaft vor, „mit ihrer absurden Begründung den Straftatbestand der Beleidigung kleinzureden und zu verharmlosen“.

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RND/dpa

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