Fragen und Antworten

Schuldspruch gegen Boris Becker: Wie geht es jetzt weiter?

Boris Becker vor dem Southwark Crown Court in London.

Boris Becker vor dem Southwark Crown Court in London.

London. Die Jury hat Boris Becker in seinem Londoner Strafprozess am Freitag schuldig gesprochen – in vier der insgesamt 24 Anklagepunkte. Worum geht es in den einzelnen Vorwürfen? Welche Strafe droht Becker? Und kann er sich noch gegen das Urteil wehren? Die wichtigsten Fragen und Antworten zu dem aufsehenerregenden Prozess.

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Worum geht es in dem Prozess gegen Boris Becker?

Becker war am 21. Juni 2017 gerichtlich für zahlungsunfähig erklärt worden. Die Staatsanwaltschaft wirft ihm vor, im Laufe des folgenden Insolvenzverfahrens Vermögen wie Immobilien, Konten und wichtige Trophäen verschleiert zu haben. Der 54-Jährige habe das Vermögen absichtlich verschwiegen und schiebe die Schuld seinen Beratern zu, die sich nach seinen Angaben um alle finanziellen Fragen kümmerten, argumentierte die Staatsanwältin Rebecca Chalkley.

Der 54-Jährige wies die Vorwürfe im Verlauf des Prozesse entschieden zurück. Er habe weder Zeit noch Expertise gehabt und finanzielle Fragen daher stets seinen Beratern überlassen, sagte Becker vor Gericht. Beckers Verteidiger betonte, sein Mandant sei zwar naiv und habe sich nicht um seine Finanzen gekümmert, er sei aber unschuldig. Er sei zudem nicht rechtzeitig informiert worden, welche Pflichten er nach seiner Insolvenz hatte. Es sei kein Verbrechen, sich auf Berater zu verlassen, argumentierte der Verteidiger.

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Wie lautet das Urteil der Jury?

Die Geschworenen sind überzeugt, dass Becker Teile seines Vermögens im Insolvenzverfahren bewusst nicht vollständig angegeben hat. Sie sprachen ihn am Freitag nach tagelanger Beratung in vier der 24 Anklagepunkte schuldig.

In welchen Anklagepunkten ist Becker schuldig?

In den vier Anklagepunkten, in denen die Jury Becker für schuldig befand, geht es um Zahlungen an seine Ex-Frauen Lilly und Barbara Becker, um eine Immobilie in Leimen und um Aktien. In diesen Fällen legte Becker demnach nicht seinen gesamten Besitz offen:

  • Vierter Anklagepunkt: Zwischen dem 22. Juni 2017 und dem 28. September 2017 soll Becker 426.930,90 Euro in Form von neun verschiedenen Überweisungen gezahlt haben – für berufliche und private Zwecke. Diese sollen nach seiner Bankrotterklärung am 21. Juni 2017 unter anderem an Sharlene (Lilly) Becker und an Barbara Becker gegangen sein.
  • Zehnter Anklagepunkt: Laut Anklage verheimlichte Becker der Insolvenzbehörde eine Immobilie mit der Adresse „Im Schilling“ in seiner Heimatstadt in Leimen. Boris Becker sagte im Verlauf der Verhandlung, dass er seinem Anwalt und Berater Paul Appleton davon erzählt habe und es deshalb dessen Schuld sei, dass die Immobilie nicht im PIQB-Formular, einem Dokument zur Vermögensermittlung, auftauche.
  • 13. Anklagepunkt: Becker soll ein Darlehen in Höhe von 825.000 Euro der Bank Alpinum in Liechtenstein auf das Haus „Im Schilling“ in Leimen verschwiegen haben. Becker behauptete, dass er seinem Anwalt und Berater Paul Appleton davon erzählt habe, dieser diese Information jedoch nicht weitergeleitet habe.
  • 14. Anklagepunkt: Becker soll im Rahmen des Insolvenzverfahrens 75.000 Aktien der Firma Breaking Data Corp verschwiegen haben.
Boris Becker vor Urteilsverkündung: Gefängnis oder Bewährung?

Am Freitag fällt am Southwark Crown Court in London das Urteil im Prozess gegen Boris Becker. Ein Promianwalt gibt eine Einschätzung zur möglichen Strafe ab.

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In den Anklagepunkten, in denen die Jury Becker für nicht schuldig befand, geht es um die Verschleierung weiterer Immobilien, Konten und einiger der wichtigsten Trophäen seiner Karriere - darunter einen Wimbledon-Pokal aus dem Jahr 1985 und seine Olympische Goldmedaille von den Spielen im Jahr 1992.

Welche Strafe droht Boris Becker?

Der Schuldspruch könnte ausreichen, um Beckers Leben zu verändern - theoretisch drohen ihm bis zu sieben Jahre Haft. Solch eine drakonische Strafe hielten Beobachter allerdings bereits vor dem Schuldspruch in vier der 24 Anklagepunkte für unwahrscheinlich. Wahrscheinlicher ist jetzt eine Bewährungsstrafe für den Ex-Tennisstar oder aber auch mehrere Monate Haft.

Beckers Verteidiger warf der Staatsanwaltschaft in diesem Zusammenhang vor, dass sie die Anklage deshalb in so viele Einzelpunkte unterteilt habe, damit am Ende wenigstens etwas durchkommt. Denn deutlich wurde im Laufe des Prozesses auch: Die Staatsanwaltschaft hat zwar viele Indizien, aber keinen echten Beweis dafür, dass Becker vorsätzlich Vermögenswerte unterschlagen hat.

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Klar ist: Ob Becker tatsächlich hinter Gittern landet, entscheiden jetzt nicht die elf Geschworenen, sondern die Berufsrichterin Deborah Taylor.

Wie geht es jetzt weiter?

Für Boris Becker heißt es jetzt erst einmal weiter zittern. Denn erst am 29. April will Richterin Taylor ihr Strafmaß verkünden. Becker kann danach noch immer Einspruch einlegen - sowohl gegen den Schuldspruch als auch gegen das Strafmaß.

RND/seb/dpa

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