Tägliche Gespräche mit Psychologen: R. Kelly wird in Haft weiter besonders beobachtet
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R. Kelly steht während seiner Verurteilung vor dem Bundesgericht.
© Quelle: Antonio Perez/TNS via ZUMA Press
New York. Die New Yorker Staatsanwaltschaft hält es weiter für gerechtfertigt, dass Sänger R. Kelly im Gefängnis unter besonderer Beobachtung für Selbstmordgefährdete steht. Am Freitag hatten Kellys Anwälte Klage gegen das Gefängnis eingereicht, weil sie in dessen Haftbedingungen eine Gängelung aufgrund von Kellys Bekanntheit sehen. Unter anderem beschwerten sie sich laut dem Magazin „People“, dass er wegen der Einstufung als Selbstmordgefährdeter in einer spartanisch eingerichteten Einzelzelle untergebracht sei und Kleidung aus einem besonders rauen Stoff tragen müsse.
Am Sonntag veröffentlichte die Staatsanwaltschaft eine Stellungnahme, wonach sie Kellys Beurteilung als selbstmordgefährdet weiter für gerechtfertigt hält. Tägliche Gespräche von Haft-Psychologen mit ihm hätten zu dieser Einschätzung geführt, heißt es darin.
R. Kelly im vergangenen Jahr für schuldig befunden
Der 55 Jahre alte frühere Pop-Superstar war am Mittwoch in einem Missbrauchsprozess zu einer Haftstrafe von 30 Jahren verurteilt worden. Er ist derzeit in einem Bundesgefängnis im New Yorker Stadtteil Brooklyn in Haft, könnte aber wegen eines weiteren Prozesses Anfang August verlegt werden.
Bereits im vergangenen Jahr hatte eine Jury den Musiker nach mehrwöchigem Prozess in allen neun Anklagepunkten - darunter sexuelle Ausbeutung Minderjähriger, Kidnapping und Bestechung - für schuldig befunden. Kelly hatte die Vorwürfe stets zurückgewiesen.
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RND/dpa